Verantwortung zum Schutz der eigenen oder anderer Gesundheit

Alkohol und Straßenverkehr

Konsum von alkoholhaltigen Getränken verändert das Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen, wodurch es gerade im Straßenverkehr zu einer massiven Gefährdung der eigenen und der Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer kommen kann.

Entscheidend ist daher, durch zielgruppenspezifische Aufklärungskampagnen schon frühzeitig Jugendliche und junge Erwachsene auf die Gefahren im Zusammenhang mit dem Konsum alkoholhaltiger Getränke und der Teilnahme am Straßenverkehr zu sensibilisieren. Die frühzeitige Verkehrserziehung von Kindern und Jugendlichen, beginnend im Elternhaus, in der Schule und natürlich im Rahmen der Fahrausbildung, leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag. 

Gerade in der Gruppe der jungen Autofahrer schätzen einige ihr Können am Steuer falsch ein und sind daher einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Eine falsche Einschätzung der Situation in Kombination mit Alkohol vergrößert das Risiko noch. Auch wenn die Anzahl der alkoholbedingten Verkehrsunfälle seit 1991 kontinuierlich sinkt, sind junge Fahrer und Fahranfänger noch immer überproportional häufig an Alkoholunfällen beteiligt. Mangelnde Fahrpraxis, Selbstüberschätzung und ein geringes Wissen über die körperlichen Auswirkungen von Alkohol erhöhen deren Risiko.

Die Verkehrssicherheits-Präventionsinitiative „DON’T DRINK AND DRIVE“, die der VDS zusammen mit seinem Partnerverband, dem Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V., und weiteren Wirtschaftsverbänden für alkoholhaltige Getränke durchführt, richtet sich speziell an junge Fahrerinnen und Fahrer. Die Kampagne stellt Aufklärung und Risikokompetenz in den Mittelpunkt und unterstützt so nachhaltig die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Weitere Informationen zu DON’T DRINK AND DRIVE finden Sie hier.


Alkohol und Jugendschutz

Jugendschutz hat für den VDS eine hohe Priorität. Zu Recht sind der Erwerb und der Konsum alkoholhaltiger Getränke in Deutschland durch das Jugendschutzgesetz geregelt und vom Gesetzgeber an eine Altersgrenze gekoppelt. § 9 des Jugendschutzgesetzes schreibt vor, dass eine Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit verboten ist. Erst ab dem 16. Geburtstag ist der Konsum von Wein, Sekt, Bier und entsprechenden Mischgetränken erlaubt. Für stark alkoholische Getränke wie Schnaps, Likör, Alkopops, aber auch branntweinhaltige Getränke liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.

Doch Jugendschutz ist für uns nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine moralische Verpflichtung.

Für die leichtalkoholischen Getränke Sekt, Wein und Bier trägt die Altersgrenze von 16 Jahren zum Erfahren eines verantwortungsbewussten Genusskonsums von alkoholhaltigen Getränken bei. Zumeist findet der Konsum zunächst bei gemeinsamen Essen oder privaten Feiern im familiären Umfeld begleitend mit Erziehungsberechtigten statt. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zum schrittweisen Erfahren eines verantwortungsvollen und moderaten Konsums von alkoholhaltigen Getränken. Für Jugendliche ist das Trinken alkoholhaltiger Getränke oft Ausdruck eines Erwachsenwerdens und Erwachsenseins. Bei der Suche nach Grenzerfahrungen sind neben der Familie auch Gleichaltrige und das Freizeitverhalten entscheidende Einflussfaktoren.

Im Alter zwischen 16 und 18 Jahren beginnt ein großer Teil der Jugendlichen eigenverantwortlich und unabhängig von der Familie am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die Erziehung junger Erwachsener zu einem verantwortungsbewussten Konsum alkoholhaltiger Getränke braucht einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Entsprechend vertreten wir Lösungsansätze, die junge Menschen über den Erkenntnisgewinn und nicht über normative Vorschriften abholen. Darüber hinaus bestünde die Gefahr, dass der Reiz des Verbotenen diese Altersklasse sogar zu vermehrtem Konsum anregen könnte. Ziel muss es vielmehr sein, durch langfristige und nachhaltige Präventionsarbeit die Gefahr eines missbräuchlichen Konsums zu minimieren. Prävention bedeutet in diesem Zusammenhang Aufklärungsarbeit zur Stärkung des Bewusstseins der Jugendlichen im Hinblick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Genussmitteln, beginnend in Elternhaus und Schule. Zu Erziehung und Prävention gibt es keine Alternative.


Alkohol und Punktnüchternheit

  • Alkohol und Schwangerschaft

Die Frage, ob ein Glas Alkohol während der Schwangerschaft nicht wenigstens gelegentlich vertretbar sei, lässt keinen Interpretationsspielraum offen: Jeder Genuss von alkoholischen Getränken während der Schwangerschaft ist tabu.

Die Folgen von Alkoholkonsum für das ungeborene Kind werden auch in Deutschland häufig noch unterschätzt. Das sich im Mutterleib entwickelnde Kind trinkt jeden Schluck Alkohol, den die Mutter konsumiert, mit. Nährstoffe und auch Ethanol (Alkohol) können die Plazenta durchdringen und ungefiltert in den Blutkreislauf sowie in das Gehirn des Fötus gelangen. Da aber beim heranwachsenden Baby weder die zum Abbau notwendige Alkoholdehydrogenase (ADH) noch die Aldehyddehydrogenase (ALDH) zur Entgiftung ausreichend entwickelt sind, baut die kindliche Leber Alkohol nur unzureichend ab. Dabei besteht kein Unterschied, ob sich das Ungeborene in dem Embryonalstadium oder in der Fetalphase befindet. Noch stärker reagiert das Gehirn des Fötus auf die Wirkung des Alkohols. Wenn die Zellteilung an einem Tag nicht funktionieren sollte, fehlt ein Entwicklungsschritt. Da sich die Hirnreifung über die gesamte Schwangerschaft vollzieht, ist eine Schädigung meistens irreparabel.

Im schlimmsten Fall kann ein Zuviel an Alkohol in der Schwangerschaft zum Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) führen und vielfältige Krankheitsbilder wie Wachstumsstörungen, Herzfehler, Sprachstörungen oder Hyperaktivität beim Kind nach sich ziehen. Merkmale wie ein ungewöhnlich kleiner Kopfumfang oder Verformungen im Gesichtsbereich sind typisch für alkoholbedingte Schädigungen. Nach Studien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind 80 % der vom Fetalen Alkoholsyndrom Betroffenen lebenslang auf fremde Hilfe angewiesen.

Ein konsequenter Verzicht auf Alkohol in der Schwangerschaft ist unerlässlich. Nur so können alkoholbedingte Beeinträchtigungen wie körperliche, geistig-intellektuelle Defizite oder psychische Auffälligkeiten vermieden werden.

  • Alkohol am Arbeitsplatz

Häufig ist der Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz arbeitsrechtlich geregelt. Unternehmen können den Konsum von Alkohol während der Arbeitszeit oder der Pausen individuell untersagen. Doch auch, wenn es keine allgemeingültige, gesetzlich festgelegte Promille-Grenze für Arbeitnehmer gibt, sollte man in der Arbeitszeit seinen Alkoholkonsum besser auf null setzen.

Denn da, wo Alkohol im Spiel ist, ist beim Bedienen von Maschinen oder Fahrzeugen die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährdet. Ebenso leiden Qualität und Effizienz der Arbeit.

Alkohol am Arbeitsplatz zieht mitunter ernsthafte Folgen und arbeitsrechtliche Konsequenzen wie zum Beispiel eine Abmahnung oder Kündigung nach sich. Auch der Unfallversicherungsschutz kann durch eine sogenannte Alkoholklausel bei Unfällen am Arbeitsplatz entfallen.

  • Alkohol und Sport

Wer sportlich aktiv ist, sollte vor und nach dem Training in jedem Fall auf Alkohol verzichten. Unter Alkoholeinfluss sinken Koordinations- und Reaktionsfähigkeit, wodurch das Risiko für Sportverletzungen steigt. Für den Aufbau von Kraft, Schnelligkeit und Ausdauer wirkt sich der Genuss alkoholischer Getränke negativ aus. Die Blutgefäße weiten sich, das Herz muss mehr Pumpkraft aufwenden, der Körper kühlt schneller aus und verliert Energie. Dazu kommt, dass die dehydrierende Wirkung von Alkohol dafür sorgt, dass der Körper bereits vor dem Fitnessprogramm Flüssigkeit verloren hat. Vermehrtes Schwitzen durch körperliche Anstrengung führt dazu, dass man dem schon ausgetrockneten Organismus weitere Flüssigkeit und damit auch Mineralstoffe entzieht.

Auch unmittelbar nach dem Sport bietet es sich nicht an, den Durst mit Alkohol zu löschen. Da Alkohol dem Körper Wasser entzieht, können Stoffwechselvorgänge, die für den Muskelaufbau und die Regeneration nötig sind, sonst nur eingeschränkt stattfinden. Im Idealfall sollten zwischen dem sportlichen Training und dem Konsum eines alkoholhaltigen Getränks einige Stunden vergehen.

Mit einer maßvollen und bewussten Haltung lassen sich der Genuss alkoholischer Getränke und sportliche Aktivitäten mühelos in Einklang bringen.

  • Alkohol und Medikamenteneinnahme

Aufgrund von Wechselwirkungen vertragen sich viele Arzneimittel nicht mit Alkohol. Wer krank ist oder Medikamente einnimmt, sollte keinen Alkohol trinken und sich von einem Arzt oder Apotheker beraten lassen.

Manche Arzneistoffe hemmen das Enzym, das für den Abbau des Alkohols wichtig ist, und das entstehende Zwischenprodukt Acetaldehyd kann nicht weiter abgebaut werden und reichert sich an. Verzögerter Alkohol- und Medikamentenabbau sowie toxische Stoffwechselprodukte sind die Folge. Andere Arzneimittel verstärken oder verringern die Wirkung eines Medikamentes in Kombination mit Alkohol oder führen zu unvorhergesehenen Nebenwirkungen. Bei sedierenden Medikamenten kann der gleichzeitige Alkoholeinfluss sogar lebensgefährliche Folgen hervorrufen. Daher ist es grundsätzlich nicht ratsam alkoholische Getränke und eine Medikamenteneinnahme zu kombinieren.

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