Die freiwilligen Verhaltensregeln des Deutschen Werberats für die Werbung alkoholhaltiger Getränke wurden novelliert und gelten seit dem 1. Januar 2026. Im Mittelpunkt der Überarbeitung steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen – ein zentrales Anliegen, das für die gesamte Alkoholwirtschaft von großer Bedeutung ist.
Die neugefassten Regeln wurden gemeinsam von der Alkoholwirtschaft, dem Handel, Agenturen und Medien im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) aktualisiert und neu strukturiert. Diese verfolgen weiterhin das Ziel, werbenden Unternehmen die Einhaltung der Vorgaben zu erleichtern und darüber sicherzustellen, dass Werbung weder Kinder und Jugendliche anspricht noch als Anreiz für missbräuchlichen Konsum verstanden wird.
Neben dem Kernpunkt Kinder- und Jugendschutz wurden erstmals auch klare Regelungen zur Vermeidung diskriminierender Darstellungen aufgenommen. Ergänzend flankieren die seit 2024 novellierten Social-Media-Leitlinien die Werberegeln und sorgen für mehr Verantwortung in der digitalen Kommunikation.
Den ausführlichen Leitfaden sowie die neuen Verhaltensregeln können Sie unter diesem Link einsehen. Eine fundierte Kenntnis der gesetzlichen und selbstregulatorischen Vorgaben trägt nach Ansicht des ZAW dazu bei, den zunehmenden politischen Restriktionen effektiv zu begegnen und verantwortungsvolle Werbung für alkoholhaltige Getränke nachhaltig zu sichern.