Die Geschichte des Sektverbandes

1892: Die Gründung

Zur Wahrung gemeinsamer Interessen erfolgt am 2. März 1892 die Gründung des »Syndikats der Schaumweinfabrikanten«.

Die Gründe für den Zusammenschluss der deutschen Sektkellereien liegen nicht so sehr in der unmittelbaren Konkurrenz zum Qualitätsprodukt Champagner, sondern vielmehr in der Bedrohung durch den sogenannten unechten Schaumwein, den Grenzschaumwein.

Dieser liegt nicht nur preislich in der Nähe des deutschen Produktes. Hinzu kommt, dass durch Lücken in der deutschen Gesetzgebung unlauterem Wettbewerb, Markenmissbrauch und Verfälschung Tür und Tor geöffnet werden, die dem Konkurrenzprodukt zusätzliche Vorteile verschaffen.

Die Bedrohung wird verstärkt durch die Sympathie des deutschen Konsumentenpublikums für alles, was sich durch ausländisches Etikett, fremde Sprache oder weite Herkunft empfiehlt.

Somit ist auch einer der ersten Schritte des neuen Verbandes die Erstellung von Denkschriften zum Warenzeichengesetz an die Regierung.

Daneben stellt der Imprägnierschaumwein eine Bedrohung für den deutschen Sekt dar, da der unedle Konkurrent es den Wettbewerbern in der Champagne ermöglicht, deutschen Schaumwein generell als Kohlensäurekunstprodukt hinzustellen – ein Henkerbeil für eine Branche, die so sehr auf den Export angewiesen ist.

Der Zusammenschluss hat zwei klare Prioritäten: die gesetzlich verankerte Pflicht zur Angabe des Herstellungsortes bei Grenzschaumweinen und die Angabe der Herstellungsart bei Imprägnierschaumweinen zu erwirken.

Dem Syndikat gehörten zunächst 15 Sektkellereien an. Der Vorstand umfasste im Jahre 1898 folgende Personen:

  • H.J. Hummel, Burgeff & Co. in Hochheim a. Main
  • D. Herold, Siligmüller, Würzburg
  • Kommerzienrath Kupferberg, Kupferberg & Co., Mainz
  • Kommerzienrath Bernh. Müller, Matheus Müller in Eltville
  • B. Otto, Kloss & Foerster, Freyburg a. U.
  • C. H. Schultz, C. H. Schultz, Rüdesheim a. Rhein
  • Kommerzienrath A. Weiß, G. C. Keßler & Co. in Eßlingen

Syndikat der Schaumweinfabrikanten
Syndikat der Schaumweinfabrikanten, 1892

1902–1926: Die Sektsteuer

1902 Trotz aller Bemühungen des Verbandes wird die Sektsteuer (mit 0,50 Mark/Flasche), im Volksmund »Flottensteuer« genannt, vom Staat beschlossen. Das Deutsche Reich braucht dringend Mittel, um seine Rüstungsausgaben zu decken und die Befürworter einer Besteuerung des »frivolen Luxusgetränks« Sekt haben leichtes Spiel. Die Schaumweinsteuer begleitet die Sektkellereien bis heute. Im Laufe der Jahre wird sie als Banderolensteuer, als Staffelsteuer und dann wieder als Banderolensteuer erhoben. Besonders ruinös wirkt sich die von 1909 bis 1918 erhobene Staffelsteuer aus, da sie die Herstellung der billigsten Marken provoziert, während sie dem Champagner das Geld der gehobenen Klassen überlässt. Nicht anders zeigt sich die Wirkung der von 1922 bis 1926 erhobenen Wertsteuer, die bis zu 55 Prozent des Preises ausmacht.

1923 Unter Führung von Hermann Joseph Hummel gründet der Verband Deutscher Sektkellereien 1923 eine Bürogemeinschaft mit dem Verband Deutscher Weinbrennereien, die bis 1991 Bestand hat.

Durch den Versailler Vertrag wird 1919 die Bezeichnung »Champagner«, die bis dahin beim deutschen Publikum für Sekt üblich war, für Frankreich geschützt. Trotzdem dauert es bis zum Jahre 1925, bis neue Durchführungsbestimmungen zum Weingesetz von 1909 erlassen werden und der Begriff Sekt seine gesetzliche Anerkennung findet.

1929 Christian Adalbert Kupferberg übernimmt (formell seit 1932) den Vorsitz. Nach der Änderung des Schaumweinsteuergesetzes folgt 1927 und 1928 zunächst Hochkonjunktur, die Preise brechen dann aber wegen der Weltwirtschaftskrise ein und bringen die Sektkellereien im Jahre 1932 an den Rand des Ruins. Die Regierung erhält unzählige Denkschriften und Anträge mit dem Ziel der Aufhebung des Schaumweinsteuergesetzes.

1933–1969: Kriegsjahre und Wiederaufbau

1950er

Der Schaumwein wird steuerfrei nach den katastrophalen Auswirkungen der Wirtschaftskrise; eine Rückgewinnung der Existenzgrundlage für die deutschen Sektkellereien. Mit der Aufhebung des Schaumweinsteuergesetzes ist die Verpflichtung verbunden, den Arbeitsmarkt zu entlasten, dem Weinbau zu helfen und eine Gemeinschaftswerbung durchzuführen – zur Förderung des Absatzes. So kommt es, dass dem Verband eine selbstständige und in eigener Verantwortung arbeitende Abteilung »Gemeinschaftswerbung« angeschlossen wird. Die Werbung richtet sich an alle werktätigen Verbraucher. Ziel ist es zu vermitteln, dass Schaumwein kein Luxusgetränk mehr ist, sondern dass sich Jeder Sekt zu feierlichen Anlässen leisten kann und sollte.

1935
 Aufgrund der NS-Gesetzgebung tritt 1935 an die Stelle des Verbandes eine Fachgruppe »Schaumweinindustrie der Wirtschaftsgruppe Lebensmittelindustrie«.


Nach 1945 steht die gesamte Bewirtschaftung unter Besatzungsregime, Rohstoffe aller Art fehlen. Da die Besatzungsbehörden nur regionale Zusammenschlüsse zulassen, wird ein »Verband Deutscher Sektkellereien der französischen Zone« unter der Leitung von Christian Adalbert Kupferberg und ein »Verband Deutscher Sektkellereien Großhessen« unter Otto Schmidt, Sektkellerei Söhnlein, gegründet.

1948–1952 
Trotz insgesamt guter Grundlagen für einen Neuanfang der deutschen Wirtschaft geht der einsetzende Aufschwung an den Sektkellereien vorbei.

Die Aufwertung des Kriegszuschlages von 3 RM auf 3 DM im Juni 1948 ist eine Katastrophe. Erst im November 1952, nach intensiven Bemühungen des Verbandes, wird eine Schaumweinsteuer in Höhe von einer DM je 1-Liter-Flasche festgesetzt. Hier beginnt der Siegeszug von Sekt aus deutschen Kellereien.

Unmittelbar voran geht die Übernahme der Präsidentschaft durch Diether Hummel, Sektkellerei Burgeff & Co. Hochheim im Jahre 1951. Er führt den Verband 38 Jahre lang bis 1989.

1969
 Das neue Weingesetz von 1969 tritt in Kraft. Dort wird die Bezeichnung Sekt für deutsche Erzeugnisse geschützt. Die Bezeichnung »Prädikatssekt« wird geschaffen für einen Sekt, der zu 75 Prozent aus deutschem Wein hergestellt wurde. Als Gütesiegel für Sekt aus deutschen Kellereien wird die amtliche Prüfnummer eingeführt.

Hermann Joseph Hummel

Hermann Joseph Hummel
(1919–1925)

Christian Adalbert Kupferberg

Christian Adalbert Kupferberg
(1929–1946) 

Diether Hummel

Diether Hummel
(1951–1989)

Hanns Christof Wegeler

Hanns Christof Wegeler
(1989–1999)

1971 bis heute: Deutschland ist Sektweltmeister.

1971–1974
 Da Regelungen des Weingesetzes von 1969 EG-Bestimmungen zuwiderlaufen, erfolgt 1971 eine Neufassung des Weingesetzes. Der Schutz für das Wort »Sekt« bleibt erhalten, bis 1973 die Kommission der Europäischen Gemeinschaft die Bundesrepublik Deutschland verklagt, weil dieser Schutz eine Diskriminierung ausländischer Erzeugnisse beinhaltet. Die Kommission wendet sich auch gegen die Bindung der Bezeichnung »Prädikatssekt« an deutsche Weine. 1974 gibt der Europäische Gerichtshof der Kommission recht. Die Alleinstellung des Begriffes »Sekt« wird aufgehoben und die Bezeichnung »Prädikatssekt« gestrichen.

1989
 führt Hanns Christof Wegeler, Sektkellerei Deinhard, den Verband. In den folgenden Jahren ändern sich die Aufgaben des Verbandes, wenngleich der Besteuerung noch immer das Hauptaugenmerk gilt.

Waren es bisher nationale Gegebenheiten und Probleme, mit denen man sich auseinandersetzen musste, steht nun mehr und mehr die Arbeit auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft im Vordergrund. In Deutschland wird inzwischen weltweit der meiste Sekt produziert und konsumiert.

1999
 wird Dr. Wolf H. Pröpsting, Henkell & Söhnlein Sektkellereien KG, zum Präsidenten gewählt. Er übernimmt ein schwieriges Amt in schwieriger Zeit. Ziel der Arbeit des Verbandes muss es jetzt sein, Sekt aus deutschen Kellereien den ihm gebührenden Platz zu sichern, trotz zunehmenden Drucks aus anderen Ländern der Gemeinschaft und Übersee.

Dr. Wolf H. Pröpsting

Dr. Wolf H. Pröpsting
(1999–2007)

Dr. Hans-Henning Wiegmann, Henkell & Söhnlein Sektkellereien KG

Dr. Hans-Henning Wiegmann
(2007–2013)

Dr. Seiler, Sektkellerei Schloss Wachenheim AG

Dr. Wilhelm Seiler
(2013–2016)

Nikolaus Graf von Plettenberg

Nikolaus Graf von Plettenberg
(2016–heute)

2007 
wählen die Mitglieder des Verbandes Deutscher Sektkellereien Dr. Hans-Henning Wiegmann, Henkell & Söhnlein Sektkellereien KG, zu ihrem Präsidenten. Die sozialen Aspekte im Zusammenhang mit dem Genuss alkoholischer Getränke sowie die Reform der Weinmarktordnung sind jetzt  beherrschende Themen. Deutschland ist nach wie vor weltweit größter Sektmarkt. Dies gilt es – zusammen mit der besonderen Sympathie, die Sekt aus deutschen Kellereien beim Verbraucher genießt – zu schützen und zu bewahren.

2013
 übernimmt Dr. Wilhelm Seiler, Sektkellerei Schloss Wachenheim AG, die Präsidentschaft. Es ist die Begeisterung, ja Empathie für Sekt, dieses traditionsreiche und zugleich doch zeitlose, ja moderne Produkt, die die Mitglieder des Verbandes eint und die es stets zu bewahren und zu fördern gilt.

Mit Nikolaus Graf von Plettenberg, Sektmanufaktur Schloss VAUX AG, übernimmt 2016 der Vorstandsvorsitzende eines kleineren Hauses, das sich ausschließlich auf die traditionellen Flaschengärung spezialisiert hat, die Präsidentschaft. Er will die klare Positionierung und Abgrenzung des Qualitäts- und Traditionsproduktes Sekt in den Fokus seiner Amtszeit stellen. In die Zeit seiner Präsidentschaft fällt das 125-jährige Gründungsjubiläum des Verbandes Deutscher Sektkellereien im Jahre 2017.

Wine in Moderation Don't drink and drive
Follow us on Facebook Follow us on Twitter Follow us on Instagram Become a member now!