21. Tag des alkoholgeschädigten Kindes

Ein klares Nein zu Alkohol während der Schwangerschaft

Der 9. September 2020 ist der 21. „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“

Die Freude ist überwältigend, wenn sich Nachwuchs ankündigt. Entstehendes Leben gleicht einem Wunder. Während die Natur die biologischen Prozesse des Wachsens und Werdens im Mutterleib automatisch übernimmt, sorgt die schwangere Frau aktiv mit einer gesunden Ernährung und Lebensweise für bestmögliche Entwicklungsbedingungen bei ihrem Kind. Die Frage, ob ein Glas Alkohol während der Schwangerschaft nicht wenigstens gelegentlich vertretbar sei, lässt keinen Interpretationsspielraum offen.

Anlässlich des 21. „Jahrestages des alkoholgeschädigten Kindes“ am 9. September 2020 beziehen der Verband Deutscher Sektkellereien e.V. und der Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. eine klare Position: Jeder Genuss von alkoholischen Getränken während der Schwangerschaft ist tabu.

Die Folgen von Alkoholkonsum für das ungeborene Kind werden auch in Deutschland häufig noch unterschätzt. Das sich im Mutterleib entwickelnde Kind trinkt jeden Schluck Alkohol, den die Mutter zu sich nimmt, mit. Nährstoffe und auch Ethanol (Alkohol) können das feine Sieb der Plazenta durchdringen und ungefiltert in den Blutkreislauf sowie in das Gehirn des Fötus gelangen. Da aber beim heranwachsenden Baby weder die zum Abbau notwendige Alkoholdehydrogenase (ADH) noch die Aldehyd Dehydrogenase (ALDH) zur Entgiftung ausreichend entwickelt sind, baut die kindliche Leber Alkohol nur unzureichend ab. Dabei besteht kein Unterschied, ob sich das Ungeborene in dem Embryonalstadium oder in der Fetalphase befindet. In allen Entwicklungsstufen ist es für den winzigen Organismus unmöglich den Alkohol selbständig abzubauen. Er braucht dafür zehnmal so viel Zeit wie die Mutter. Noch stärker reagiert das Gehirn des Fötus auf die Wirkung des Alkohols. Wenn die Zellteilung an einem Tag nicht funktioniert, fehlt ein Entwicklungsschritt. Da sich die Hirnreifung über die gesamte Schwangerschaft vollzieht, ist eine Schädigung in der Regel irreparabel.

Im schlimmsten Fall kann ein Zuviel an Alkohol in der Schwangerschaft zum Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) führen und vielfältige Krankheitsbilder wie Wachstumsstörungen, Herzfehler, Sprachstörungen oder Hyperaktivität beim Kind nach sich ziehen. Merkmale wie ein ungewöhnlich kleiner Kopfumfang oder Verformungen im Gesichtsbereich sind typisch für alkoholbedingte Schädigungen. Nach Studien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind 80 % der vom Fetalen Alkoholsyndrom Betroffenen lebenslang auf fremde Hilfe angewiesen.

Der Appell ist eindeutig. Damit das Wunder Leben optimale Startchancen erfährt, ist ein konsequenter Verzicht auf Alkohol in der Schwangerschaft unerlässlich. Nur so können alkoholbedingte Beeinträchtigungen wie geistig-intellektuelle Defizite oder psychische Auffälligkeiten vermieden werden.

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