Grundlegendes

Für die Herstellung und Bezeichnung von Sekt gibt es Vorschriften, die in allen Ländern
der Europäischen Union Anwendung finden.

Maßgebend ist die Verordnung (EG) 1493/99. Sie regelt insbesondere die Herstellungsdauer, den Mindestalkoholgehalt sowie die sonstigen wesentlichen Voraussetzungen, die für die Qualität des Erzeugnisses maßgebend sind.

Die Bezeichnung und Aufmachung sind in den Anhängen der Verordnung geregelt.
So muss auf dem Etikett deutlich die Produktbezeichnung und der Hersteller stehen.
Wenn darüber hinaus auch der in der Gemeinschaft ansässige Verkäufer mit dem Sitz der Firma angegeben wird, kann die Angabe des Herstellers chiffriert erfolgen.

Obligatorisch vorgeschrieben ist auch die Angabe der Geschmacksrichtung. Dazu kommen das Nennvolumen und der Alkoholgehalt.

Die Sektflasche

Darüber hinaus wird festgelegt, wie die Sektflasche auszusehen hat. Die Verordnung regelt, dass Sekt nur in Glasflaschen abgefüllt, feilgehalten und in den Verkehr gebracht werden darf, die folgendermaßen verschlossen sind:

• Mit einem pilzförmigen Stopfen aus Kork oder einem anderen für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassenen Stoff mit Haltevorrichtung, ggf. mit einem Metallblättchen bedeckt, wobei der Stopfen ganz und der Flaschenhals ganz oder teilweise mit Folie verkleidet sind.

Mit mit einem sonstigen geeigneten Verschluss (Schraubverschluss), wenn es sich um Flaschen mit einem Nennvolumen bis zu 0,2 Litern handelt.

Flaschengrößen

Gleichfalls vorgeschrieben sind die Flaschengrößen. Sekt wird in Deutschland in folgenden Größen angeboten:


Inhalt

1/4 Flasche 0,2 Liter >> etwa 2 Gläser
1/2 Flasche 0,375 Liter >> etwa 4 Gläser
1/1 Flasche 0,75 Liter >> etwa 8 Gläser
2/1 Flasche (Magnumflasche) 1,5 Liter >> etwa 16 Gläser
4/1 Flasche (Doppelmagnumflasche) 3,0 Liter >> etwa 32 Gläser

Dosage

Entscheidend für den Süßegrad eines Sektes ist die Versanddosage, der die Aufgabe zufällt, den nach der zweiten Gärung sehr trockenen Sekt den entsprechenden Geschmacksvorstellungen anzugleichen.

Zuckergehalt

• extra herb / extra brut
0 - 6 g Zucker / Liter


• extra trocken / extra dry / extra sec
12 - 20 g Zucker / Liter


• halbtrocken / demi sec / demi doux
33 - 50 g Zucker / Liter


naturherb / brut nature
unter 3 g Zucker / Liter (zulässig nur bei Erzeugnissen,
denen nach der Schaumbildung kein Zucker zugesetzt wurde)

• herb / brut
bis 15 g Zucker / Liter

• trocken / dry / sec
17 - 35 g Zucker / Liter

• mild / süß / doux
über 50 g Zucker / Liter

Auch Diabetiker brauchen auf Sektgenuss nicht zu verzichten.
Für sie stehen entsprechend hergestellte Produkte zur Verfügung.

Die Sektsteuer

Sekt ist nicht nur beim Verbraucher beliebt, auch der Fiskus schenkt ihm seit eh und je große Aufmerksamkeit.
Eingeführt wurde die Sektsteuer 1902 zur Finanzierung der Kriegsflotte Kaiser Wilhelm II. Die Flotte gibt es längst nicht mehr. Die Sektsteuer aber ist erhalten geblieben.

Heute beträgt die Steuer
1,02 EUR pro 1/1 Flasche.