Zitronensäure
dreibasische organische Säure,
die in zahlreichen Früchten vorkommt, in kleinen Mengen auch im Traubensaft
und Wein. In der EG ist zum Ausbau von Schaumwein ein Zusatz erlaubt, wobei
der endgültige Gehalt an Zitronensäure 1 g/l nicht übersteigen
darf.
Zucker
(siehe Traubenzucker), wesentlichster Bestandteil des Saftes der
Weintraube; denn ihm wird unter der Einwirkung von Hefe der Alkohol des
Weines verdankt. Bei der Schaumweinherstellung spielt Zucker noch zweimal
eine Rolle: zur Einleitung der ->
zweiten Gärung (siehe Fülldosage) und bei der ->
Abstimmung, als sog. siehe ->
Versanddosage; siehe Fruchtzucker.
Zuckeraustauschstoffe
an Stelle von Zucker bei der Herstellung von Schaumwein, der für
Diabetiker geeignet ist, zugesetzte Stoffe (siehe Fructose). Die verwendeten
Zuckeraustauschstoffe und ihre Mengen
in Gramm/Liter müssen auf der Flasche angegeben werden.
Zuckergehalt
Die Angabe der Art des Erzeugnisses nach Maßgabe seines
Zuckergehalts erfolgt durch einen der folgenden Begriffe, der in dem Mitgliedstaat
oder dem Drittland, für den bzw. das das Erzeugnis bestimmt ist und
in dem es zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch angeboten wird, verständlich
ist
- brut nature oder extra brut oder extra
herb: Wenn der Zuckergehalt zwischen 0 und 6 g je Liter liegt; siehe
naturherb;
- brut oder herb: Wenn der Zuckergehalt
niedriger als 15 g je Liter ist;
- extra dry oder extra trokken: Wenn der Zuckergehalt
zwischen 12 und 20 g je Liter liegt; - sec, trocken,
secco oder asciutto, dry, tør,
xhroV oder seco: Wenn der Zuckergehalt zwischen
17 und 35 g je Liter liegt;
- demisec, halbtrocken, aboccato,
medium dry, halvtør, hmixhroV,
semi seco oder, ab Beginn der zweiten Stufe, meio seco:
Wenn der Zuckergehalt zwischen 33 und 50 g je Liter liegt;
- doux, mild, dolce, sweet,
sed, glnknV, dulce oder, ab Beginn
der zweiten Stufe, doce: Wenn der Zuckergehalt höher
als 50 g je Liter ist (Art. 5 Nr. 3 (1) der VO(EWG)
Nr. 3309/85).
Der Terminus mild kann durch die Angabe ersetzt werden, daß
der Zuckergehalt über 50 g/l liegt. Ermöglicht der Zuckergehalt
des Erzeugnisses die Angabe von zwei in Unterabsatz 1 aufgeführten
Benennungen, so darf der Hersteller oder Einführer nur eine davon
nach seiner Wahl verwenden doch steht es ihm frei, mehrere auf gleicher
Ebene stehende Termini (z.B. brut und herb) anzubringen.
Bei Angabe des Zuckergehalts in Gramm ist eine Toleranz von ± 5
g/l zulässig.
Zuckerrest
in vergorenem Schaumwein, die bisweilen nach der zweiten Gärung
noch vorhandene kleine Zuckermenge bis zu höchstens 3 g/l, die aus
-> Pentosen - im
Gegensatz zum vergärbaren Zucker - besteht.
Zuckerung
ein Synonym für Anreicherung (= Verbesserung);
gibt es bei Sekt nicht.
Zuckerzusatz zu fertigem Sekt; siehe Versanddosage.
zufriedenstellend,
nicht zufriedenstellend
Prädikate im unteren Bereich bei der ->
sensorischen Prüfung
(VO zur Durchführung des Wein G Anlage 6).
Zukunft
hat ein Schaumwein oder Sekt, der aus qualitativ hochwertigen
Weinen hergestellt ist und bei Lagerung noch besondere Lager- und Altersbukette
und -geschmackseindrücke entwickelt;
siehe Flaschenreifung.
Zungenprüfung
siehe organoleptische Prüfung.
Zusammensetzung
des Schaumweins und Sektes
ein weites Feld für Chemiker; denn es sind hunderte von verschiedenen
Stoffen, darunter z. B. über 400 immer wiederkehrend zu findende
Aromastoffe, zahlreiche Gerbstoffe 10 verschiedene Alkohole (vor allem
Äthylalkohol; die höherwertigen sind aber für das Aroma
besonders wichtig); siehe Säuren, Farbstoffe und Salze (Kaliumphosphat,
Calciumphosphat, Kaliumsulfat usw.); ferner Halogene (Chlor, Fluor, Jod),
metallische Stoffe (Zink, Kupfer); Vitamine (B und C), usw.
Nicht vergessen werden sollte das Wasser, das 75 bis 85% ausmacht; freilich
ist es immer nur das, welches einmal im Saft der frischen Weintraube enthalten
war.
Zusatzstoffe,
Behandlungsstoffe
zu Schaumwein nur erlaubt, soweit sie in der VO(EWG) Nr. 822/87
ausdrücklich genannt sind. Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung
der Cuvée sind durch die VO(EWG) Nr. 2332/92 (Art. 4) festgelegt.
zweite
Gärung
die für inländischen ->
Qualitätsschaumwein (Sekt) bzw. -b. A. vorgeschriebene Gärung;
siehe Gärung, zweite.
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