Verband Deutscher Sektkellereien
1908 aus dem 1894 gegründeten Verband deutscher Schaumweinkellereien hervorgegangen, dem wiederum seit 1892 das Syndikat deutscher Schaumweinfabriken und das Syndikat der Vereinigten Deutschen Schaumweinkellereien vorausgegangen waren.
Präsident: Dr. Wolf H. Pröpsting; Geschäftsführung: Sonnenberger Straße 46, D-65193 Wiesbaden, Fernspr. 06 11 - 521033, Telefax: 0611 - 599775, eMail: info@deutscher-sektverband.de, Internet: www.deutscher-sektverband.de.
Der Verband hat 77 Mitglieder und vertritt 85% der Produktion von Sekt und Schaumwein. Für wichtige Sachgebiete hat er Ausschüsse eingesetzt (Technischer Ausschuß, Rechtsausschuß, PR-Ausschuß, Steuerausschuß, Arbeitskreis Logistik). Im Gebiet des Deutschen Reiches gab es 1913 112Sektkellereien; 1919 war ihre Zahl auf 69 zurückgegangen. Die Mitgliedfirmen des Verbandes Deutscher Sektkellereien e.V. erzielten 2002 gegenüber 2001 einen um 4,8 % geringeren Absatz, während die Einfuhren ausländischer Schaumweine um 13,6 % zurückgingen.

verdorben
Kennzeichnung eines Schaumweins, der durch Krankheit oder fehlerhafte Behandlung nicht mehr verkehrsfähig ist.

Vereisen
des Flaschenhalses bei etwa 16 - 18° C, um bei der Rüttelmethode die Ablagerungen (das Hefedepot, den -> Trub) nach vollendeter zweiter Gärung ohne Kohlensäureverlust aus der Flasche zu entfernen; siehe Enthefung; siehe Rütteln; -> Walfard-Verfahren.

verfälschen
-> gefälscht.

verfälscht, gepantscht
Kennzeichnung von Weinen oder Schaumweinen, die unerlaubte Zusätze (Wasser, Glyzerin, Aromastoffe usw. ) erhalten haben; -> gefälscht.

vergärbare Zucker
chemisch die Hexosen Glucose und Fructose sowie Galaktose und Mannose, die durch die Tätigkeit der Hefen in Alkohol und Kohlendioxy umgewandelt werden; -> Gärung.

Verkäufer
ist nach der VO(EG) Nr. 554/95 Art. 3 jede natürliche oder juristische Person, die nicht durch die Definition des Herstellers erfaßt ist und Schaumwein feilhält oder sonstwie in den Verkehr bringt. Er ist durch „Vertrieb“ oder „verkauft durch“ oder einen gleichwertigen Terminus anzugeben.
Das gilt nicht, wenn die Angaben über den Verkäufer zusammen mit denen über den Hersteller, gegebenenfalls unter Verwendung einer Kennziffer, gemacht werden.

verkapseln
Aufsetzen einer Flaschenkapsel.

Verkehrsbezeichnung
die gemäß VO(EWG) Nr. 2333/92 Art. 3 Abs. 1 vorgeschriebene Produktbezeichnung. Gemäß Art. 5 (2) der VO(EWG) Nr. 2333/92 hat sie zu lauten
a) bei einem Schaumwein, der in Titel II der Verordnung (EWG) Nr. 2332/92 genannt ist und nicht unter die Buchstaben b), c) und d) fällt, „Schaumwein“,
b) bei einem Qualitätsschaumwein gemäß Titel III der Verordnung (EWG) Nr. 2332/92 „Qualitätsschaumwein“ oder „Sekt“,
c) bei einem Qualitatsschaumwein b. A. - „Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete“ oder „Qualitatsschaumwein b. A.“ oder „Sekt bestimmter Anbaugebiete“ oder „Sekt b. A.“,
d) bei einem aromatischen Qualitätsschaumwein gemäß Artikel 18 der Verordnung (EWG) Nr. 2332/92 „aromatischer Qualitätsschaumwein“,
e) bei einem aus einem Drittland stammenden Schaumwein gemäß Anhang II zur VO(EG) Nr. 554/95, wo für Bulgarien, Ungarn, Rumänien, ehemalige Sowjetunion, Südafrika und die Vereinigten Staaten von Nordamerika die zur Anerkennung als Qualitätsschaumwein erforderlichen Angaben aufgezählt sind. In allen anderen Fällen lautet die Angabe
- „Schaumwein“ mit Angabe des Landes, wenn er in dem Land hergestellt wurde, in dem die verarbeiteten Weintrauben geerntet wurden,
- lediglich „Schaumwein“, wenn die Bedingungen des ersten Spiegelstrichs nicht erfüllt sind.

verkehrsfähig
Kennzeichnung von Weinen und Schaumweinen, die analytisch und sensorisch einwandfrei sind und den Gesetzen und den Handelsbräuchen entsprechen.

Verkosten
von Sekt wäre der Weinverkostung gleich, gäbe es nicht die Kohlensäure. Sie bewirkt, daß die Flaschen nicht vorab geöffnet werden können, um die Reihenfolge nach dem Geschmackseindruck zu ordnen. Man kann aber Sekt sehr wohl vorab nach dem Grundsatz ordnen, daß man die Probe so herb wie vorhanden beginnt und so trocken oder gar mild wie vorhanden endet; geht das Süßere voraus, werden die Feinheiten eines brut nicht mehr wahrgenommen.
Sachliche Ordnungskriterien können sein: nach Bezeichnungen, geographischen, nach Jahr-gängen, nach Rebsorten, nach Marken (denn keine ist der anderen gleich), und natürlich nach den Farben weiß, roseé und rot. Man kann auch deutschen gegen ausländischen Qualitäts-schaumwein verkosten.
Es ist leicht, auf diese Weise 200 oder mehr verschiedene Sektmarken zu einer Verkostung zu vereinigen; aber mit sieben kann man schon eine höchst reizvolle Sektprobe veranstalten, und über fünfzehn sollte man nicht hinausgehen; denn die unendlich feinen Variationen strapazieren das Urteilsvermögen sogar von Kennern schon beträchtlich. Achten muß man auf die -> Temperatur, wozu auch kühle Gläser gehören.
Je dünner das Glas, desto ausdrucksvoller die Geschmacksempfindung.

verpacken
-> Flaschenhülsen.

Verpackung
wird durch die VO(EWG) Nr. 2333/92 (Art. 2) definiert als „die als Schutz während des Transports für ein oder mehrere Behältnisse verwendete Umschließung wie Papier, Hülsen aller Art, Kartons und Kisten.“

Versandbügel, Verschlußbügel, Versandverschluß
Metallbügel mit Helm (bei Stopfen aus Kunststoff ohne Helm), der über dem Schaumweinstopfen angebracht und durch die Drahtschleife festgehalten wird.

Versanddosage
Versandlösung (veraltet: Expeditions-, Versandlikör), eine Mischung von Zucker in Wein, die dem fertig vergorenen Rohschaumwein, dessen Zucker durch die zweite Gärung verbraucht ist, zugefügt wird, um ihm den gewünschten Süßegrad (herb, trocken usw.) zu verleihen. Bei Enthefung der einzelnen Flasche, ohne daß der Schaumwein die Flasche verläßt (Rüttelmethode), füllt diese Lösung zugleich die 5 bis 6 ml wieder auf, die bei der -> Enthefung frei geworden sind.
In Frankreich setzen einige Hersteller der Versanddosage Weindestillat zu; dies ist nach der VO(EWG) Nr. 2332/92 Art. 3 also auch in Deutschland erlaubt, aber nicht üblich. (Das franz. liqueur d’expédition, das dem Expeditionslikör zugrunde liegt, hat nichts mit „Likör“ zu tun, sondern es hat den alten Sinn von latein. Iiquor „Flüssigkeit“.)
Im ganzen lieben die Franzosen ihre Schaumweine leicht und herb, die Engländer körperreich und trocken, die Skandinavier halbtrocken oder sogar mild. Die Amerikaner, einst auf trocken festgelegt, trinken mehr und mehr herbe Schaumweine, bei denen Feinheiten, Harmonie und Fehlerfreiheit viel deutlicher zutage treten als bei süßeren Kreszenzen. Je süßer ein Schaumwein ist, desto leichter lassen Fehler und Mängel sich verbergen.
Nach der EG-Verordnung darf die Versanddosage nur bestehen aus Saccharose, konzentriertem oder nicht konzentriertem Traubenmost, teilweise gegorenem Traubenmost oder Wein, auch vermischt, gegebenenfalls mit Zusatz geringer Mengen von Weindestillat. Der Zusatz von Versanddosage darf den Gesamtalkoholgehalt hochstens um einen halben Grad erhöhen;
-> Dosage; -> Zuckergehalt; -> Abstimmung.

Verschluß, Flaschenverschluß
die zum Verschließen von Flaschen verwendeten Stopfen, Abreißverschlüsse, Kronkorken usw. Sie unterliegen den EG-Vorschriften für die Aufmachung; -> Stopfen.

Verschneiden
das Vermischen von Mosten oder von Weinen, auch aus mehreren Jahrgängen und/oder von verschiedener Herkunft um zu einem Produkt mit neuen Eigenschaften zu gelangen; -> Cuvée; -> Verschnitt.

Verschnitt (Cuvée) zur Schaumweinherstellung
die Mischung verschiedener Grundweine, die nach Zusatz der Fülldosage und der Hefe zwecks zweiter Gärung auf Flaschen gefüllt oder im Großraum vergoren wird; siehe Cuvée. Weine aus der Europäischen Gemeinschaft dürfen mit einander verschnitten werden. Gerade Schaumwein und Sekt mit den höchsten Produktionszahlen stammt häufig aus Verschnitten von einheimischen Grundweinen aus anderen EG-Ländern. Das Ziel ist die Addition der guten Eigenschaften der Bestandteile zu einem neuen Ganzen und die gleichbleibende Qualität über einen längeren Zeitraum; siehe Markensekt.
Veraltet für Verschnitt: Verstich; -> Cuvée; -> Pérignon, Dom.

Verschnittanteil, bezeichnungsunschädlicher
bei Qualitätsschaumwein b. A. (Sekt b. A.) bzw. Angabe einer Rebsorte der nicht zu dieser Angabe gehörende Anteil von 15 Prozent, dessen Zulassung im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt.
In beiden Fällen ist die Zulassung durch die Bundesregierung erfolgt.

Verseifung
-> Ester.

versekten
die Umwandlung stillen Weines in schäumenden; veraltet: champagnisieren.

Vierdrahtverschluß
siehe Drahtkorb.

Viertelflasche
die Schaumweinflasche mit 0,2 l Inhalt (also etwas mehr als ein Viertel, da die ganze Flasche
0,75 l Inhalt hat). Sie sollte beim Verbraucher nicht länger als 6 Monate aufbewahrt werden;
-> Flaschengrößen; -> Pikkolo.

Vitamin C
Oxydationsschutzmittel, erlaubt es, den Schwefelzusatz wesentlich zu vermindern.

voll, füllig
Kennzeichnung eines Weines, der reich an Alkohol, Extrakt und Glyzerin ist, also viel Körper besitzt, oder eines stärker dosierten Sektes, wenn er einen betonten Körper von der Rebsorte her hat, wie Rieslingsekt.

vollmundig, körperreich
Bezeichnung eines extraktreichen Sektes von gutem Geschmack, dessen Körper (Extrakt, Glyzerin) „den Mund füllt“, und dessen Alkohol und Säuregehalt dazu in einem harmonischen Verhältnis steht.

vornehm
Bezeichnung eines hochwertigen Sektes, der sich durch besondere Eigenschaften über andere heraushebt: meist von älteren Schaumweinen gebraucht (Steigerung: majestätisch).

vorzüglich, als hervorragend
bei der sensorischen Prüfung das höchste Prädikat für die Abstimmung von Säure - Süße - Alkohol.