Verband
Deutscher Sektkellereien
1908 aus dem 1894 gegründeten
Verband deutscher Schaumweinkellereien hervorgegangen, dem wiederum seit
1892 das Syndikat deutscher Schaumweinfabriken und das Syndikat der Vereinigten
Deutschen Schaumweinkellereien vorausgegangen waren.
Präsident: Dr. Wolf H. Pröpsting; Geschäftsführung:
Sonnenberger Straße 46, D-65193 Wiesbaden, Fernspr. 06 11 - 521033,
Telefax: 0611 - 599775, eMail: info@deutscher-sektverband.de,
Internet: www.deutscher-sektverband.de.
Der Verband hat 77 Mitglieder und vertritt 85% der Produktion von Sekt und
Schaumwein. Für wichtige Sachgebiete hat er Ausschüsse eingesetzt
(Technischer Ausschuß, Rechtsausschuß, PR-Ausschuß, Steuerausschuß,
Arbeitskreis Logistik). Im Gebiet des Deutschen Reiches gab es 1913 112Sektkellereien;
1919 war ihre Zahl auf 69 zurückgegangen. Die Mitgliedfirmen des Verbandes
Deutscher Sektkellereien e.V. erzielten 2002 gegenüber 2001 einen um
4,8 % geringeren Absatz, während die Einfuhren ausländischer Schaumweine
um 13,6 % zurückgingen.
verdorben
Kennzeichnung eines Schaumweins, der durch Krankheit oder fehlerhafte
Behandlung nicht mehr verkehrsfähig ist.
Vereisen
des Flaschenhalses bei etwa 16 - 18° C, um bei der Rüttelmethode
die Ablagerungen (das Hefedepot, den ->
Trub) nach vollendeter zweiter Gärung ohne Kohlensäureverlust
aus der Flasche zu entfernen; siehe Enthefung; siehe Rütteln; ->
Walfard-Verfahren.
verfälschen
->
gefälscht.
verfälscht,
gepantscht
Kennzeichnung von Weinen oder Schaumweinen, die unerlaubte Zusätze
(Wasser, Glyzerin, Aromastoffe usw. ) erhalten haben; ->
gefälscht.
vergärbare
Zucker
chemisch die Hexosen Glucose und Fructose sowie Galaktose und
Mannose, die durch die Tätigkeit der Hefen in Alkohol und Kohlendioxy
umgewandelt werden; ->
Gärung.
Verkäufer
ist nach der VO(EG) Nr. 554/95 Art. 3 jede natürliche oder
juristische Person, die nicht durch die Definition des Herstellers erfaßt
ist und Schaumwein feilhält oder sonstwie in den Verkehr bringt.
Er ist durch Vertrieb oder verkauft durch oder
einen gleichwertigen Terminus anzugeben.
Das gilt nicht, wenn die Angaben über den Verkäufer zusammen
mit denen über den Hersteller, gegebenenfalls unter Verwendung einer
Kennziffer, gemacht werden.
verkapseln
Aufsetzen einer Flaschenkapsel.
Verkehrsbezeichnung
die gemäß VO(EWG) Nr. 2333/92 Art. 3 Abs. 1 vorgeschriebene
Produktbezeichnung. Gemäß Art. 5 (2) der VO(EWG) Nr. 2333/92
hat sie zu lauten
a) bei einem Schaumwein, der in Titel II der Verordnung (EWG) Nr.
2332/92 genannt ist und nicht unter die Buchstaben b), c) und d) fällt,
Schaumwein,
b) bei einem Qualitätsschaumwein gemäß Titel III
der Verordnung (EWG) Nr. 2332/92 Qualitätsschaumwein
oder Sekt,
c) bei einem Qualitatsschaumwein b. A. - Qualitätsschaumwein
bestimmter Anbaugebiete oder Qualitatsschaumwein b. A.
oder Sekt bestimmter Anbaugebiete oder Sekt b. A.,
d) bei einem aromatischen Qualitätsschaumwein gemäß Artikel
18 der Verordnung (EWG) Nr. 2332/92 aromatischer Qualitätsschaumwein,
e) bei einem aus einem Drittland stammenden Schaumwein gemäß
Anhang II zur VO(EG) Nr. 554/95, wo für Bulgarien, Ungarn, Rumänien,
ehemalige Sowjetunion, Südafrika und die Vereinigten Staaten von
Nordamerika die zur Anerkennung als Qualitätsschaumwein erforderlichen
Angaben aufgezählt sind. In allen anderen Fällen lautet die
Angabe
- Schaumwein mit Angabe des Landes, wenn er in dem Land hergestellt
wurde, in dem die verarbeiteten Weintrauben geerntet wurden,
- lediglich Schaumwein, wenn die Bedingungen des ersten Spiegelstrichs
nicht erfüllt sind.
verkehrsfähig
Kennzeichnung von Weinen und Schaumweinen, die analytisch und
sensorisch einwandfrei sind und den Gesetzen und den Handelsbräuchen
entsprechen.
Verkosten
von Sekt wäre der Weinverkostung gleich, gäbe es nicht
die Kohlensäure. Sie bewirkt, daß die Flaschen nicht vorab
geöffnet werden können, um die Reihenfolge nach dem Geschmackseindruck
zu ordnen. Man kann aber Sekt sehr wohl vorab nach dem Grundsatz ordnen,
daß man die Probe so herb wie vorhanden beginnt und so trocken oder
gar mild wie vorhanden endet; geht das Süßere voraus, werden
die Feinheiten eines brut nicht mehr wahrgenommen.
Sachliche Ordnungskriterien können sein: nach Bezeichnungen, geographischen,
nach Jahr-gängen, nach Rebsorten, nach Marken (denn keine ist der
anderen gleich), und natürlich nach den Farben weiß, roseé
und rot. Man kann auch deutschen gegen ausländischen Qualitäts-schaumwein
verkosten.
Es ist leicht, auf diese Weise 200 oder mehr verschiedene Sektmarken zu
einer Verkostung zu vereinigen; aber mit sieben kann man schon eine höchst
reizvolle Sektprobe veranstalten, und über fünfzehn sollte man
nicht hinausgehen; denn die unendlich feinen Variationen strapazieren
das Urteilsvermögen sogar von Kennern schon beträchtlich. Achten
muß man auf die ->
Temperatur, wozu auch kühle Gläser gehören.
Je dünner das Glas, desto ausdrucksvoller die Geschmacksempfindung.
verpacken
->
Flaschenhülsen.
Verpackung
wird durch die VO(EWG) Nr. 2333/92 (Art. 2) definiert als die
als Schutz während des Transports für ein oder mehrere Behältnisse
verwendete Umschließung wie Papier, Hülsen aller Art, Kartons
und Kisten.
Versandbügel,
Verschlußbügel, Versandverschluß
Metallbügel mit Helm (bei Stopfen aus Kunststoff ohne Helm),
der über dem Schaumweinstopfen angebracht und durch die Drahtschleife
festgehalten wird.
Versanddosage
Versandlösung (veraltet: Expeditions-, Versandlikör),
eine Mischung von Zucker in Wein, die dem fertig vergorenen Rohschaumwein,
dessen Zucker durch die zweite Gärung verbraucht ist, zugefügt
wird, um ihm den gewünschten Süßegrad (herb, trocken usw.)
zu verleihen. Bei Enthefung der einzelnen Flasche, ohne daß der
Schaumwein die Flasche verläßt (Rüttelmethode), füllt
diese Lösung zugleich die 5 bis 6 ml wieder auf, die bei der ->
Enthefung frei geworden sind.
In Frankreich setzen einige Hersteller der Versanddosage Weindestillat
zu; dies ist nach der VO(EWG) Nr. 2332/92 Art. 3 also auch in Deutschland
erlaubt, aber nicht üblich. (Das franz. liqueur dexpédition,
das dem Expeditionslikör zugrunde liegt, hat nichts mit Likör
zu tun, sondern es hat den alten Sinn von latein. Iiquor Flüssigkeit.)
Im ganzen lieben die Franzosen ihre Schaumweine leicht und herb, die Engländer
körperreich und trocken, die Skandinavier halbtrocken oder sogar
mild. Die Amerikaner, einst auf trocken festgelegt, trinken mehr und mehr
herbe Schaumweine, bei denen Feinheiten, Harmonie und Fehlerfreiheit viel
deutlicher zutage treten als bei süßeren Kreszenzen. Je süßer
ein Schaumwein ist, desto leichter lassen Fehler und Mängel sich
verbergen.
Nach der EG-Verordnung darf die Versanddosage nur bestehen aus Saccharose,
konzentriertem oder nicht konzentriertem Traubenmost, teilweise gegorenem
Traubenmost oder Wein, auch vermischt, gegebenenfalls mit Zusatz geringer
Mengen von Weindestillat. Der Zusatz von Versanddosage darf den Gesamtalkoholgehalt
hochstens um einen halben Grad erhöhen;
-> Dosage;
-> Zuckergehalt;
-> Abstimmung.
Verschluß,
Flaschenverschluß
die zum Verschließen von Flaschen verwendeten Stopfen, Abreißverschlüsse,
Kronkorken usw. Sie unterliegen den EG-Vorschriften für die Aufmachung;
-> Stopfen.
Verschneiden
das Vermischen von Mosten oder von Weinen, auch aus mehreren Jahrgängen
und/oder von verschiedener Herkunft um zu einem Produkt mit neuen Eigenschaften
zu gelangen; ->
Cuvée; -> Verschnitt.
Verschnitt
(Cuvée) zur Schaumweinherstellung
die Mischung verschiedener Grundweine, die nach Zusatz der Fülldosage
und der Hefe zwecks zweiter Gärung auf Flaschen gefüllt oder
im Großraum vergoren wird; siehe Cuvée. Weine aus der Europäischen
Gemeinschaft dürfen mit einander verschnitten werden. Gerade Schaumwein
und Sekt mit den höchsten Produktionszahlen stammt häufig aus
Verschnitten von einheimischen Grundweinen aus anderen EG-Ländern.
Das Ziel ist die Addition der guten Eigenschaften der Bestandteile zu
einem neuen Ganzen und die gleichbleibende Qualität über einen
längeren Zeitraum; siehe Markensekt.
Veraltet für Verschnitt: Verstich; ->
Cuvée; ->
Pérignon, Dom.
Verschnittanteil,
bezeichnungsunschädlicher
bei Qualitätsschaumwein b. A. (Sekt b. A.) bzw. Angabe einer
Rebsorte der nicht zu dieser Angabe gehörende Anteil von 15 Prozent,
dessen Zulassung im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt.
In beiden Fällen ist die Zulassung durch die Bundesregierung erfolgt.
Verseifung
-> Ester.
versekten
die Umwandlung stillen Weines in schäumenden; veraltet: champagnisieren.
Vierdrahtverschluß
siehe Drahtkorb.
Viertelflasche
die Schaumweinflasche mit 0,2 l Inhalt (also etwas mehr als ein
Viertel, da die ganze Flasche
0,75 l Inhalt hat). Sie sollte beim Verbraucher nicht länger als
6 Monate aufbewahrt werden;
-> Flaschengrößen;
-> Pikkolo.
Vitamin
C
Oxydationsschutzmittel, erlaubt es, den Schwefelzusatz wesentlich
zu vermindern.
voll,
füllig
Kennzeichnung eines Weines, der reich an Alkohol, Extrakt und
Glyzerin ist, also viel Körper besitzt, oder eines stärker dosierten
Sektes, wenn er einen betonten Körper von der Rebsorte her hat, wie
Rieslingsekt.
vollmundig,
körperreich
Bezeichnung eines extraktreichen Sektes von gutem Geschmack, dessen
Körper (Extrakt, Glyzerin) den Mund füllt, und dessen
Alkohol und Säuregehalt dazu in einem harmonischen Verhältnis
steht.
vornehm
Bezeichnung eines hochwertigen Sektes, der sich durch besondere
Eigenschaften über andere heraushebt: meist von älteren Schaumweinen
gebraucht (Steigerung: majestätisch).
vorzüglich,
als hervorragend
bei der sensorischen Prüfung das höchste Prädikat für
die Abstimmung von Säure - Süße - Alkohol.
|