Überdruck
von Schaumwein: mindestens 3 bar, von
Qualitätsschaumwein (Sekt) bzw. -b. A. mindestens
3,5 bar außer in Behältnissen bis zu 0,2 l, denen ein Überdruck
von mindestens 3 bar gestattet ist; siehe Kohlensäureüberdruck.
3 bar gelten auch für ->
aromatischen Qualitätsschaumwein.
Überschäumer
(franz. mousse folle, engl. gushing)
unerwarteter Sektstoß durch explosionsartiges Freiwerden
von Kohlensäure - mit einer Verzögerungssekunde - nach dem Öffnen.
Überwachung
der Produktion von Sekt und das Inverkehrbringen ist im Wein G
§§ 24ff. geregelt.
Die EG überträgt die Überwachung den zuständigen Organen
der Mitgliedstaaten
(VO(EWG) Nr. 2333192 Art. 4).
Umfüllmaschinen
gibt es für Sondergrößen, zum Beispiel für
das Einfüllen in Viertelflaschen bei der traditionellen Flaschengärung.
Umfüllung
durch Gegendruck mit Kohlensäure- oder Stickstoffgas ->
Schutzgas; ->
Filterenthefung.
umgeschlagen
fehlerhafte Entwicklung; meist Folge einer Nachgärung, die
sich durch Hefereste einstellen kann. In nicht korrekter Weise wird umgeschlagen
auch für andere Störungen, z. B. für Trübungen durch
gewaltsame Bewegung abgelagerten Sektes, verwendet; ->
umschlagen.
Umrühren
das Umwälzen von Schaumwein im Großraum zur vollen
Ausnutzung der Hefe und zur harmonischen Vermischung der Füll- oder
Versanddosage mit dem Wein.
Das Umrühren erfolgt meist mit großen elektrisch betriebenen
-> Rührwerken.
Umschlagen
Fachausdruck, der bei Flaschengärsekt wesentlich dasselbe
aussagt wie Umrühren im Großraum; nämlich
1. Aufschlagen der Schaumweinflaschen mit Rohsekt,
d. h. schnelles Umdrehen zur Aktivierung der Hefe nach der zweiten Gärung;
2. Schütteln bzw. Umdrehen der abgelagerten Rohsektflaschen
(früher mit Schüttelmaschinen), um ein zu festes Ansetzen der
Hefe an der Flaschenwand zu vermeiden und die abgesetzte Hefe stärker
zu konzentrieren; auch Aufrühren (franz. brassage);
3. Umdrehen nach der ->
Abstimmung zur gleichmäßigen Verteilung der Zuckerlösung
im Sekt (umschlagen als fehlerhafte Entwicklung ->
umgeschlagen).
Umsetzen
(franz. changement de place)
erfolgt bei der traditionellen Methode nach der Gärung.
unharmonisch
Kennzeichnung eines Schaumweins, dem das für den Geschmack
wesentliche Gleichgewicht zwischen den einzelnen Bestandteilen fehlt;
-> harmonisch.
unreif
Kennzeichnung eines zu jung angebotenen, noch unfertigen Schaumweins,
dem Reife und Ausgeglichenheit fehlen; ->
grün.
Unterkühlung
altes Verfahren zur Weinsteinausfällung; siehe Kontaktverfahren;
-> Weinstein.
Ursprung,
garantierter
Aus Qualitätswein b. A. im Inland hergestellter Schaumwein
darf als Qualitätsschaumwein garantierten Ursprungs bezeichnet
werden, wenn ihm eine Amtliche Prüfnummer zugeteilt worden ist und
er besonderen Erzeugungsvorschriften und analytischen Bedingungen entspricht.
Die Bezeichnung Qualitätsschaumwein b. A. darf nicht daneben verwendet
werden. Die
AP-Nr ist auf den Behältnissen anzugeben.
Ursprungsbezeichnungen
nur solche geographischen ->
Herkunftsangaben, die außer auf die Herkunft auch auf bestimmte
Eigenschaften der Ware hinweisen und darüber hinaus durch Gesetz,
Verwaltungsakt oder gerichtliche Entscheidung als solche eine ausdrückliche
Anerkennung gefunden haben. Für Deutschland sind die für Qualitätsschaumwein
b.A. (Sekt b. A.) zugelassenen geographischen Angaben Ursprungsbezeichnungen.
Für die anderen EG Mitgliedstaaten sind die anstelle der Termini
Qualitätsschaumwein b.A. (Sekt b. A.) zugelassenen
Ursprungsbezeichnungen in der VO(EG) Nr. 554/95 Art. 4 aufgezählt.
Die Liste zählt dazu für Frankreich appellation d`origine
contrôlée, appellation contrôlée
und appellation ... (Gebiet) ... contrôlée, appellation
d´origine, vin délimité de qualité
supérieure und Champagne;
für Griechenland Onomasia proeleuswV elegcouh und Onomasia
proeleusewV anwteraV poiothtaV;
für Italien Denominazione di origine controllata und
Denominazione di origine controllata e garantita;
für Luxemburg marque nationale mit Zusatz Moselle
luxembourgeoise appellation contrôlée;
für Portugal Denominaçao de origem, Denominaçao
de origem controlada und Indicaçao de proveniência
regulamentada;
für Spanien Denominación de origen und Denominación
de origen calificada.
Ursprungsland
der Grundweine
braucht nicht angegeben zu werden. Da fast alle Grundweine aus
EG-Staaten kommen, würde ihre Angabe den Bestrebungen der Gemeinschaft
zuwiderlaufen, in einem einheitlichen europäischen Markt nationale
Vorurteile abzubauen.
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