Tafelwein
zur Gewinnung von Schaumwein zugelassener
Ausgangsstoff mit mindestens 8,5% vorhandenem Alkoholgehalt.
Tankgärung
falsche Bezeichnung für ->
Großraumgärung.
Tannin
Gerbsäure
natürlicher Bestandteil des Schaumweins.
Technik,
moderne
Bis etwa 1850 waren alle Herstellungsprozesse von Schaumwein Handarbeit,
für die ein reiches Instrumentarium zur Verfügung stand, teilweise
auch in Deutschland mit französischen Benennungen benutzt; z. B.
für das Enthefen Degorgierfaß (la guérite), Degorgierhaken
(le crochet), Degorgierzange (la pince, patte de homard).
Die Abstimmung geschah mit Dosiermaß, Dosierlöffel, Dosierkännchen
und patentierten Dosiertrichtern. Ab 1850 wurden Apparate z.B. für
das Verkorken, Verkordeln und Verdrahten der weiterhin mundgeblasenen
Flaschen entwickelt.
All das - und vieles mehr - ist nun in den historischen Abteilungen der
Sektkellereien zu sehen; denn die modernen Maschinensätze besorgen
mindestens alle Arbeitsgänge vom Enthefen über das Dosieren
und Verkorken bis zur Etikettierung, in rasch steigendem Umfang aber auch
das Rütteln, das bis etwa 1970 überall von Hand geschah. Bei
der Großraumgärung wurde, seit sie industriell betrieben wurde,
im Großraumbehälter (Cuvéefaß) die Versanddosage
zugesetzt und anschließend über Filter entheft; ->
Rütteln; ->
Enthefen; ->
Hefen, immobilisierte.
Temperatur
neben Klarheit, Bukett und Geschmack die vierte Voraussetzung
für den rechten Genuß. Eine Generalregel ist, daß junge
Schaumweine kälter als alte serviert werden sollen. Weißer
Sekt soll bei 5 - 7° C, rosé bei 6 - 8° C, roter bei 9
- 11° C getrunken werden. Der Code de sommelier gibt für Champagner
4° C, vins mousseux 2° C an; bei 2° C ist aber bereits das
Urteilsvermögen stark beeinträchtigt, und ein Bukett entfaltet
sich nicht. Freilich ist auch an die Erwärmung zu denken, die eingeschenkter
Schaumwein oder Sekt im Glas erfährt. Daher sollten, wo möglich,
die Gläser vor dem Einschenken gekühlt werden.
Die Kühlung wird beschleunigt, wenn man Salz in den Kühler zugibt.
temperiert
auf die richtige Temperatur gebracht. Bei Schaumweinen wird es
meist um Kühlung gehen; dabei ist Vorsicht geboten. Zu schnelles
und zu starkes Abkühlen tötet Bukett und Geschmack; deshalb
nie in ein Tiefkühlfach! Normale Kühlschranktemperatur hingegen
ist ungefährlich.
Sollte ausnahmsweise etwa ein roter Schaumwein oder Rotsekt zu erwärmen
sein, schlägt man ihn kurze Zeit in ein feuchtes warmes Tuch ein.
Tiefkühlung
im Herstellungsbetrieb vorsichtig gesteuerte Abkühlung von
Schaumwein oder Sekt auf einige Grade unter den Gefrierpunkt, um die Abscheidung
von Weinstein zu beschleunigen und vor späterer Ausfällung sicher
zu sein. Wenn am Grund einer Flasche ->
Weinsteinkristalle liegen
(sog. -> Frostflaschen),
ist das weder ein Fehler noch eine Wertminderung; denn Weinstein ist kristallisiertes
Kaliumsalz der Weinsäure, die wiederum ein unentbehrlicher Bestandteil
von Schaumwein und Sekt ist.
Tiragelikör
->
Fülldosage.
tot, auch passé, abgelebt
ist ein Zeichen dafür, daß Schaumwein und Sekt in einem
besonderen Sinn lebendig sind und deshalb auch alle Erscheinungen des
Alterns durchmachen. Ein Schaumwein wird im allgemeinen erst tot
durch den Verlust seiner Kohlensäure und hat deshalb ein längeres
Leben als der Wein, aus dem er entstand. Freilich kann jeder Wein oder
Sekt auch durch falsche Behandlung, ungeeignete Lagerung, Oxydation oder
eine Nachgärung sein Bukett, seine Güte und seinen Charakter
verlieren und sterben.
traditionelles
Verfahren, Flaschengärung nach dem traditionellen Verfahren
->
Flaschengärung;
-> Qualitatsschaumwein.
Transportgas
bei Großraumgärung und Filterenthefung ->
Schutzgas.
Transvasionsenthefung
andere Bezeichnung für ->
Filterenthefung, meist im Zusammenhang mit dem Flaschengärverfahren
benutzt, obgleich eine Transvasion, d. h. Umfüllung,
auch nach ->
Großraumgärung stattfindet; ->
Schaumwein, Arten.
Traubenmost
der Saft frischer Weintrauben, solange er nicht zu Wein geworden
ist. Traubenmost darf bei der Schaumweinherstellung verwendet werden,
auch in teilweise gegorenem Zustand.
Er ist ungegoren, wenn er höchstens 5 g/l tatsächlichen Alkohol
hat.
Traubenmostkonzentrat
aus Traubenmaische oder Traubenmost durch Wasserentzug gewonnene
Flüssigkeit, ist kein Traubenmost im Sinn des Weingesetzes. Konzentrierter
Traubenmost darf zur Schaumwein-bereitung verwendet werden.
Traubenschaumwein
Synonym von Schaumwein, da dieser nur aus Weinen der europäischen
Weinrebe (Vitis vinifera) gewonnen sein darf. Schäumende Produkte
aus andern Grundstoffen, wie Obst-, Frucht- und Beerenmosten, können
höchstens dem Schaumwein ähnliche Getränke sein und dürfen
den Wortbestandteil -schaumwein nur in fester Wortverbindung mit der Frucht
tragen.
Traubenzucker,
Glucose
in der Frucht des Weinstocks enthaltener Zucker, der sich zu Invertzucker
wandelt. Dieser wird unter der Einwirkung von Hefen in Alkohol und Kohlensäure
verwandelt.
Glucose darf Diabetikerschaumwein zugesetzt werden.
Trinktemperatur
-> Temperatur.
trocken
ein Terminus der Weinansprache. Nach dem deutschen Weingesetz
darf Wein als trocken bezeichnet werden, wenn er in einem Liter 4 g, höchstens
(nach der Formel Säure +2) 9 g unvergorenen Zucker, als Invertzucker
berechnet, enthält. Bei Schaumwein ist trocken eine Abstimmung, die
wesentlich stärker zum Süßen hin tendiert als die Weinbestimmung,
was die durch die Kohlensäure hervorgerufene Rauhigkeit kaum spürbar
werden läßt.
Die EG definiert einen Schaumwein als trocken, wenn der Gehalt
an unvergorenem Zucker gleich 17 g/l oder höher, jedoch niedriger
als 35 g/l ist; ->
Dosage; ->
Abstimmung; ->
Zuckergehalt.
Trub,
Bodensatz
besteht aus Hefen, Bakterien, Weinstein und andern Bestandteilen,
die sich vorwiegend bei der Gärung am Boden absetzen (dort auch als
Weintrub, Hefetrub bezeichnet). Die früher meist verwendete Angabe
Lagerung auf der Hefe wird in jüngerer Zeit durch Lagerung
auf dem Trub ersetzt. Die Entfernung des Trubs war zu Beginn der
Schaumweinherstellung ein großes Problem; siehe Enthefung; siehe
degorgieren; siehe Rütteln.
Für den Qualitätsschaumwein schreibt die VO(EWG) Nr. 2332/92
in Art. 17 Abs. 2 folgende Zeiträume für die Nicht-Trennung
der Cuvée vom Trub vor
a) bei Großraumgärung
- 90 Tage
- 30 Tage bei Verwendung eines Rührwerks
b) bei Gärung in der Flasche
- 90 Tage.
Darüber hinaus schreibt die VO(EWG) Nr. 2333/92 in Art. 6 Abs. 4
vor: Um die Angabe Flaschengärung nach dem traditionellen Verfahren,
traditionelles Verfahren oder klassische Flaschengärung
führen zu können, muß der Sekt mindestens neun Monate
lang vom Beginn der zweiten Gärung an ununterbrochen in demselben
Betrieb in der Flasche auf seinem Trub gelegen haben.
trüb
ein Fehler, der häufig durch Hefegärung klarer oder
schon geklärter Flüssigkeit (Hefetrübung) verursacht wird.
Ursache können auch andere schwebende Teilchen sein.
Türkenblut
ein Getränk aus Rotwein und mindestens 25% Schaumwein.
|