Tafelwein
zur Gewinnung von Schaumwein zugelassener Ausgangsstoff mit mindestens 8,5% vorhandenem Alkoholgehalt.

Tankgärung
falsche Bezeichnung für -> Großraumgärung.

Tannin Gerbsäure
natürlicher Bestandteil des Schaumweins.

Technik, moderne
Bis etwa 1850 waren alle Herstellungsprozesse von Schaumwein Handarbeit, für die ein reiches Instrumentarium zur Verfügung stand, teilweise auch in Deutschland mit französischen Benennungen benutzt; z. B. für das Enthefen Degorgierfaß (la guérite), Degorgierhaken
(le crochet), Degorgierzange (la pince, patte de homard).
Die Abstimmung geschah mit Dosiermaß, Dosierlöffel, Dosierkännchen und patentierten Dosiertrichtern. Ab 1850 wurden Apparate z.B. für das Verkorken, Verkordeln und Verdrahten der weiterhin mundgeblasenen Flaschen entwickelt.
All das - und vieles mehr - ist nun in den historischen Abteilungen der Sektkellereien zu sehen; denn die modernen Maschinensätze besorgen mindestens alle Arbeitsgänge vom Enthefen über das Dosieren und Verkorken bis zur Etikettierung, in rasch steigendem Umfang aber auch das Rütteln, das bis etwa 1970 überall von Hand geschah. Bei der Großraumgärung wurde, seit sie industriell betrieben wurde, im Großraumbehälter (Cuvéefaß) die Versanddosage zugesetzt und anschließend über Filter entheft; -> Rütteln; -> Enthefen; -> Hefen, immobilisierte.

Temperatur
neben Klarheit, Bukett und Geschmack die vierte Voraussetzung für den rechten Genuß. Eine Generalregel ist, daß junge Schaumweine kälter als alte serviert werden sollen. Weißer Sekt soll bei 5 - 7° C, rosé bei 6 - 8° C, roter bei 9 - 11° C getrunken werden. Der Code de sommelier gibt für Champagner 4° C, vins mousseux 2° C an; bei 2° C ist aber bereits das Urteilsvermögen stark beeinträchtigt, und ein Bukett entfaltet sich nicht. Freilich ist auch an die Erwärmung zu denken, die eingeschenkter Schaumwein oder Sekt im Glas erfährt. Daher sollten, wo möglich, die Gläser vor dem Einschenken gekühlt werden.
Die Kühlung wird beschleunigt, wenn man Salz in den Kühler zugibt.

temperiert
auf die richtige Temperatur gebracht. Bei Schaumweinen wird es meist um Kühlung gehen; dabei ist Vorsicht geboten. Zu schnelles und zu starkes Abkühlen tötet Bukett und Geschmack; deshalb nie in ein Tiefkühlfach! Normale Kühlschranktemperatur hingegen ist ungefährlich.
Sollte ausnahmsweise etwa ein roter Schaumwein oder Rotsekt zu erwärmen sein, schlägt man ihn kurze Zeit in ein feuchtes warmes Tuch ein.

Tiefkühlung
im Herstellungsbetrieb vorsichtig gesteuerte Abkühlung von Schaumwein oder Sekt auf einige Grade unter den Gefrierpunkt, um die Abscheidung von Weinstein zu beschleunigen und vor späterer Ausfällung sicher zu sein. Wenn am Grund einer Flasche -> Weinsteinkristalle liegen
(sog. -> Frostflaschen), ist das weder ein Fehler noch eine Wertminderung; denn Weinstein ist kristallisiertes Kaliumsalz der Weinsäure, die wiederum ein unentbehrlicher Bestandteil von Schaumwein und Sekt ist.

Tiragelikör
-> Fülldosage.

tot, auch passé, abgelebt
ist ein Zeichen dafür, daß Schaumwein und Sekt in einem besonderen Sinn lebendig sind und deshalb auch alle Erscheinungen des Alterns durchmachen. Ein Schaumwein wird im allgemeinen erst „tot“ durch den Verlust seiner Kohlensäure und hat deshalb ein längeres Leben als der Wein, aus dem er entstand. Freilich kann jeder Wein oder Sekt auch durch falsche Behandlung, ungeeignete Lagerung, Oxydation oder eine Nachgärung sein Bukett, seine Güte und seinen Charakter verlieren und „sterben“.

traditionelles Verfahren, Flaschengärung nach dem traditionellen Verfahren
-> Flaschengärung; -> Qualitatsschaumwein.

Transportgas
bei Großraumgärung und Filterenthefung -> Schutzgas.

Transvasionsenthefung
andere Bezeichnung für -> Filterenthefung, meist im Zusammenhang mit dem Flaschengärverfahren benutzt, obgleich eine „Transvasion“, d. h. Umfüllung, auch nach -> Großraumgärung stattfindet; -> Schaumwein, Arten.

Traubenmost
der Saft frischer Weintrauben, solange er nicht zu Wein geworden ist. Traubenmost darf bei der Schaumweinherstellung verwendet werden, auch in teilweise gegorenem Zustand.
Er ist ungegoren, wenn er höchstens 5 g/l tatsächlichen Alkohol hat.

Traubenmostkonzentrat
aus Traubenmaische oder Traubenmost durch Wasserentzug gewonnene Flüssigkeit, ist kein Traubenmost im Sinn des Weingesetzes. Konzentrierter Traubenmost darf zur Schaumwein-bereitung verwendet werden.

Traubenschaumwein
Synonym von Schaumwein, da dieser nur aus Weinen der europäischen Weinrebe (Vitis vinifera) gewonnen sein darf. Schäumende Produkte aus andern Grundstoffen, wie Obst-, Frucht- und Beerenmosten, können höchstens dem Schaumwein ähnliche Getränke sein und dürfen den Wortbestandteil -schaumwein nur in fester Wortverbindung mit der Frucht tragen.

Traubenzucker, Glucose
in der Frucht des Weinstocks enthaltener Zucker, der sich zu Invertzucker wandelt. Dieser wird unter der Einwirkung von Hefen in Alkohol und Kohlensäure verwandelt.
Glucose darf Diabetikerschaumwein zugesetzt werden.

Trinktemperatur
-> Temperatur.

trocken
ein Terminus der Weinansprache. Nach dem deutschen Weingesetz darf Wein als trocken bezeichnet werden, wenn er in einem Liter 4 g, höchstens (nach der Formel Säure +2) 9 g unvergorenen Zucker, als Invertzucker berechnet, enthält. Bei Schaumwein ist trocken eine Abstimmung, die wesentlich stärker zum Süßen hin tendiert als die Weinbestimmung, was die durch die Kohlensäure hervorgerufene Rauhigkeit kaum spürbar werden läßt.
Die EG definiert einen Schaumwein als „trocken“, wenn der Gehalt an unvergorenem Zucker gleich 17 g/l oder höher, jedoch niedriger als 35 g/l ist; -> Dosage; -> Abstimmung; -> Zuckergehalt.

Trub, Bodensatz
besteht aus Hefen, Bakterien, Weinstein und andern Bestandteilen, die sich vorwiegend bei der Gärung am Boden absetzen (dort auch als Weintrub, Hefetrub bezeichnet). Die früher meist verwendete Angabe „Lagerung auf der Hefe“ wird in jüngerer Zeit durch „Lagerung auf dem Trub“ ersetzt. Die Entfernung des Trubs war zu Beginn der Schaumweinherstellung ein großes Problem; siehe Enthefung; siehe degorgieren; siehe Rütteln.
Für den Qualitätsschaumwein schreibt die VO(EWG) Nr. 2332/92 in Art. 17 Abs. 2 folgende Zeiträume für die Nicht-Trennung der Cuvée vom Trub vor
a) bei Großraumgärung
- 90 Tage
- 30 Tage bei Verwendung eines Rührwerks
b) bei Gärung in der Flasche
- 90 Tage.
Darüber hinaus schreibt die VO(EWG) Nr. 2333/92 in Art. 6 Abs. 4 vor: Um die Angabe „Flaschengärung nach dem traditionellen Verfahren“, „traditionelles Verfahren“ oder „klassische Flaschengärung“ führen zu können, muß der Sekt mindestens neun Monate lang vom Beginn der zweiten Gärung an ununterbrochen in demselben Betrieb in der Flasche auf seinem Trub gelegen haben.

trüb
ein Fehler, der häufig durch Hefegärung klarer oder schon geklärter Flüssigkeit (Hefetrübung) verursacht wird. Ursache können auch andere schwebende Teilchen sein.

Türkenblut
ein Getränk aus Rotwein und mindestens 25% Schaumwein.