Saar-Sekt
Die Saar war 1982 als selbständiges
Tafelwein-Untergebiet neben Rhein und Mosel festgelegt worden.
Dies ist durch die VO(EG) Nr. 1915/96 vom 3. Oktober 1996 rückgängig
gemacht worden.
Sack
(engl.)
ursprünglich herber, dann meist mit Honig oder Zucker gesüßter
spanischer Wein; erstmals 1532 genannt und aus span. (vino) seco entlehnt,
das auf lat. siccus trocken zurückgeht. Sack kam meist
aus Cadiz oder Jerez in Spanien (Sherris Sack = Sherry); im 16. und 17.
Jahrhundert auch von den Kanarischen Inseln (Las Palmas, daher Canary
und Palm Sack) und von Malaga (Malligo Sack). Das Wort wurde um 1640 als
Seck nach Deutschland entlehnt, erhielt später ein -t (falsch angefügt
wie in Obst, Papst, Palast usw.) und nahm nach 1825, zuerst in Berlin,
die Bedeutung Schaumwein an; siehe Sekt, siehe Wortgeschichte.
Das Wort hätte im Englischen Seck heißen müssen, da es
das spanische seco trocken, herb ist. Durch Einfluß
von sack Sack erhielt es sein a, und auf Grund dieses Mißverständnisses
gibt es bis heute einen Sherry Dry Sack, der in Sackleinwand verkauft
wird.
Säuerung
der Cuvée
darf nur bis zu einer Höchstgrenze von 1,5 g/l, ausgedrückt
in Weinsäure, erfolgen
(Art. 4 der VO(EWG) Nr. 2332/92).
Säureeindruck
im Geschmack
wird außer vom Säuregehalt des Sektes auch von andern Faktoren
bestimmt, die den sauren Geschmack entweder dämpfen oder unterstützen,
z. B. -> Zucker,
Mineralstoffe, -> Extrakt
und pH-Wert. Feste Werte für den mehr oder weniger starken Säureeindruck
im Geschmack eines Weines oder Sektes lassen sich deshalb nicht angeben.
Säuregehalt
des Sektes
wesentlich für Geschmack und Haltbarkeit. Je nach Traubensorte, Herkunft
und Jahrgang unterliegt der Säuregehalt der Grundweine starken Schwankungen.
Diese muß der Kellermeister bei der Zusammenstellung der Cuvée,
um ihr ein optimales Säureverhältnis zu verleihen, durch die
Kombination verschiedener Weine ausgleichen.
Ein hervorstechendes Merkmal des Sektes ist sein Gehalt an ->
Kohlensäure.
Säuren,
freie organische
organische Säuren in Most, Wein oder Schaumwein, die nicht an Basen
gebunden und ein wertbestimmender Bestandteil vor allem von Sekt aus deutschen
Weinen sind.
Säuren
des Weines
vor allem organische Fruchtsäuren, die in den Beeren entstehen; hauptsächlich
Weinsäure und Apfelsäure; außerdem Gerbsäure. Während
der Gärung werden noch kleinere Mengen Milchsäure und Bernsteinsäure
gebildet. Rieslingweine weisen regelmäßig eine höhere
Säure auf, die ihnen eine besondere Frucht, Rasse und Eleganz verleiht
und sie zur Herstellung von Sekt prädestiniert, für den Weine
mit frischer und markanter Säure bevorzugt werden;
-> Rebsorte;
-> Rieslingsekt.
saftig
Kennzeichnung eines körperreichen, gehaltvollen, fruchtigen Sektes.
samtig
kann ein Rotsekt aus hochwertigen Grundweinen sein.
Satinage
-> Paraffinage.
sauber, reintönig
ohne unangenehme Geschmacksempfindung; auch ohne Bodentöne,
was besonders wichtig für Verschnitte zur Schaumweinbereitung ist,
weil die aufsteigende Kohlensäure alle Geschmackseindrücke intensiviert.
Schäumendes
Getränk aus alkoholfreiem Wein
(mit weniger als 0,5% vol Alkohol) und Schäumendes Getränk aus
alkoholreduziertem Wein
(mit mehr als 0,5% vol und weniger als 4% vol Alkohol) darf nach der DurchführungsVO
zum Wein G vom 9. Mai 1995 § 47 (3) und (4) mit diesen Bezeichnungen
in den Verkehr gebracht werden.
schal
muß ein Sekt werden, wenn er durch schadhaften Verschluß -
oder weil man ihn offen stehen läßt - sein ->
Mousseux verliert; ->
tot.
Schampus
österreichische Scherzbildung der Studentensprache aus Champagner
mit das Lateinische nachahmender Endung (wie Pfiffikus, Luftikus).
Schaum,
Sektschaum
hat dem Schaumwein seinen Namen gegeben (franz. mousse und vin mousseux);
denn sein Charakter erlaubt Rückschlüsse auf die Güte der
verwendeten Weine und der Herstellung.
Je feiner die Perlen sind, desto edler ist der Sekt, und je länger
das Perlen anhält, desto inniger war die Kohlensäure mit dem
Wein verbunden. Das zeigt sich auch darin, daß beim Öffnen
das Kohlensäuregas nicht explosionsartig frei wird und Schaum, der
Wein mitreißt, aus der Flasche treibt, um nach kurzer Zeit abzuebben
und stillen Wein zurückzulassen. Je ruhiger das Perlen beginnt, und
je länger es währt (dies alles, richtige Temperatur vorausgesetzt),
desto mehr wird man den Sekt schätzen. Dem grobperligen und nur kurz
dauernden Mousseux steht das feinperlige und lang dauernde als Qualitätskriterium
gegenüber; siehe Sektschaum.
Die imprägnierten Schaumweine verraten sich daher sofort, weil ihnen
weder die Ruhe noch die Dauer eigen sind. Franz. mousse ist von Haus aus
Moos und meinte den Perlrand, der sich wie eine zarte Moosschicht
nach dem Einschenken im Glas bildet; davon gibt die Wiedergabe durch Schaum
(franz. écume!) nur eine schwache Vorstellung.
Schaumkrone,
Schaumkränzchen
der Kreis der Sektperlen, der sich am Glasrand bildet.
Schaumwein
definiert durch die VO(EWG) Nr. 822/87 Anhang I Nr. 15 als das
durch erste oder zweite alkoholische Gärung von
- zur Gewinnung von Tafelwein geeigneten frischen Weintrauben,
- zur Gewinnung von Tafelwein geeignetem Traubenmost,
- zur Gewinnung von Tafelwein geeignetem Wein,
- Tafelwein,
- Qualitätswein b. A.,
- oder (im Falle von Artikel 48 a) eingeführtem Wein gewonnene Erzeugnis,
das beim Öffnen des Behältnisses durch Entweichen von ausschließlich
aus der Gärung stammendem Kohlendioxyd gekennzeichnet ist und in
geschlossenen Behältnissen bei 20° C einen auf gelöstes
Kohlendioxyd zurückzuführenden Überdruck von mindestens
3 bar aufweist (bis zu 2,5 bar wäre es Perlwein) und
mindestens 9,5° vorhandenen Alkohol enthalten muß [VO(EWG)
Nr. 2332/92, Art. 10]. Schaumwein hat eine doppelte Bedeutung.
Es ist einmal Oberbegriff für die Produktkategorie und zum andern
Bezeichnung für das Standarderzeugnis. Die Herstellungsvorschriften
sind enthalten in der VO(EWG) Nr. 2332/92, und zwar in Titel I die generellen
Anforderungen, in Titel II die Kriterien des Standarderzeugnisses und
in
Titel III die des Qualitätserzeugnisses, das als Qualitätsschaumwein
(Sekt) bzw. Qualitätsschaumwein b.A. (Sekt b. A.) besonderen Anforderungen
unterliegt.
Um zu verhindern, daß Schaumwein vom Faß ausgeschenkt
wird, was zu übermäßigem Nachlassen des Kohlensäuredrucks
führen müßte, hat der EG-Gesetzgeber in der VO(EWG)
Nr. 2333/92, Art. 10 bestimmt, daß Schaumwein nur in Glasflaschen
vorgeschriebener Größen in Verkehr gebracht werden darf.
Von den 314,7 Millionen 1/1 Flaschen Produktion der Verbandsmitglieder
2002 (andere Flaschengrößen auf 1/1-Flaschen umgerechnet) waren
0,3 % das Standarderzeugnis Schaumwein gegenüber 99,7 % Qualitätsschaumwein
(Sekt);
siehe Verkehrsbezeichnung.
Schaumwein = franz. vin mousseux, engl. sparkling (wine), ital. vino spumante,
span. vino espumoso, port. vinho espumoso.
Schaumwein,
Arten und Herstellungsverfahren
Schaumwein ist ein Oberbegriff für verschiedene
Erzeugnisse aus Wein, die durch den vorgeschriebenen Kohlensäureüberdruck
eine Einheit bilden. Schaumwein ist definiert in der VO(EWG) Nr. 822/87
Anh. II Nrn. 15 und 16. Auch hervorragende und durch besondere gesetzliche
Vorschriften geschützte Vertreter, wie Sekt oder Champagner, sind
nach dem Gesetz Schaumwein. Schaumwein kann durch drei verschiedene
Verfahren seinen gesetzlich vorgeschriebenen Kohlensäuredruck erhalten:
1. Gewinnung des Drucks durch Vergärung von Most zu Schaumwein
(Herstellung durch erste Gärung);
2. Gewinnung des Drucks durch Vergärung von Wein zu Schaumwein
(Herstellung durch zweite Gärung);
3. Gewinnung des Drucks durch Zusatz von Kohlensäure.
Zu 1
Dieses wohl älteste Verfahren wird auch das ländliche
(la méthode rurale) genannt und heute noch z. B. in Asti, Gaillac,
Die und Limoux praktiziert. Bei diesem Verfahren wird der Schaumwein durch
die erste Gärung des Mostes in geschlossenen Behältnissen erzeugt;
es entsteht also ohne Zuckerzusatz gleichzeitig Wein und Schaumwein; ->
Schaumwein, -> Geschichte.
Zu 2
Die Gewinnung des Kohlensäuredrucks durch eine zweite Vergärung
des Weins (durch Zusatz von Zucker und Hefe) seit um 1830 ist die traditionelle
Methode zur Gewinnung von Schaumwein. Diese zweite Gärung kann in
der Flasche (->
Flaschengärung) oder in großen Behältnissen (->
Großraumgärung) stattfinden;
-> Schaumwein, -> Geschichte.
Zu 3
Bei dieser Methode wird Kohlensäure dem Wein zugegeben. Sie wird
heute in Deutschland so gut wie nicht mehr angewendet und ist auf dem
Etikett zu deklarieren; -> Schaumwein
mit zugesetzter Kohlensäure.
Bei der ersten und zweiten Gärungsart ist die Entfernung der im Most
vorhandenen oder ihm zugesetzten Hefe notwendig. Dies kann bei Flaschengärung
durch -> Rütteln
und Enthefen, bei Großraumgärung durch Filterung geschehen;
diese auch bei Transvasionsverfahren
(-> Filterenthefung);
siehe enthefen; siehe Schaumwein. Die gesamte Herstellung, angefangen
von der Zusammenstellung der Cuvée bis zur Auslieferung des Schaumweins,
muß in einem und demselben Betrieb des Herstellers erfolgen; der
Begriff Betrieb umfaßt also Keller, Herstellungsstätten,
Ausgangslager.
Schaumwein
aus Drittländern (Drittlandschaumwein)
geregelt in der VO(EWG) Nr. 2397/89; Bezeichnung und Aufmachung in der
VO(EWG) Nr. 2333/92. Er kann nur eingeführt werden, wenn die gesamte
Herstellung, Umfüllung und Abfüllung in dem ausländischen
Staat nach den dort geltenden Vorschriften vorgenommen worden ist und
der Schaumwein dort mit der Bestimmung, unverändert verzehrt zu werden,
in den Verkehr gebracht werden darf. Strengere ausländische Bestimmungen
sind also zu beachten. Hingegen ist der deutsche Gesetzgeber großzügig,
wenn unschädliche Stoffe oder Verfahren nach ausländischem Recht
angewendet werden, die er für inländischen Schaumwein nicht
zugelassen hat. Ausländischer Schaumwein kann auch in einem Land
hergestellt worden sein, in dem kein Wein wächst; siehe Qualitätsschaumwein
aus Drittländern.
Schaumwein/Sekt
herstellende Betriebe, ermittelt nach der Schaumweinsteuer.
Am Jahresende 2002 haben - lt. Angaben des Statistischen Bundesamtes -
1.362 Betrieb in Deutschland Schaumwein hergestellt; davon 128,3 Millionen
1/1 Flaschen in Rheinland-Pfalz, 127,3 in Hessen, 15,7 in Baden-Württemberg,
1,8 in Bayern und 50,5 in den übrigen Bundesländern.
Die 1.362 Hersteller und die Importeure versteuerten 2002: 344,2 Millionen
inländischen und 80,7 Millionen Flaschen Schaumwein aus anderen EG-Mitgliedsstaaten
und Drittländern. Außer der versteuerten Menge wurden 15,0
Millionen 1/1 Flaschen für Ausfuhr und an ausländische Streitkräfte
in der Bundesrepublik Deutschland abgegeben.
Schaumwein,
Geschichte
Wenn Wein, der noch vergärbaren Zucker und aktionsfähige Hefe
enthält, in ein verschlossenes Behältnis gebracht wird und dieses
den Druck der sich entwickelnden Kohlensäure aushält, entsteht
schäumender Wein, als dessen älteste Bezeugung das biblische
Gleichnis vom jungen Wein gelten kann, der die (verpichten) alten Schläuche
zerreißt.
Schäumender Wein begleitet in der Neuzeit den Gebrauch des Stopfens
aus spanischer Korkeiche: In Limoux nahe den Pyrenäen erscheint er
um 1540, in England, wo Champagneweine auf Flaschen gefüllt wurden,
um 1660. Bis um 1730 bleibt Schaumwein ein Produkt der Nachgärung.
Dann beginnt man, um das Schäumen (die Explosion) zu
verstärken, noch in erster Gärung befindlichen Wein auf Flaschen
zu füllen und löst dadurch den ->
Flaschenbruch aus.
Diese ländliche Bereitungsart (méthode rurale,
auch méthode naturelle) ist noch in vielen Gebieten (Clairette
de Die, Gaillac, Blanquette de Limoux, Asti usw.), teilweise neben Produktion
aus zweiter Gärung, in Gebrauch. Die zweite Gärung, Vorbedingung
für die Benennung Qualitätsschaumwein (Sekt), stammt erst aus
dem 19. Jahrhundert, der Zusatz von Hefe zur Fülldosage
wahrscheinlich erst aus der Zeit um 1900. Deutscher Schaumwein ist nach
den Quellen erstmals 1783 im Kurfürstentum Trier hergestellt worden.
Das Wort Schaumwein war soeben (1779) durch J. G. Herder dem franz. vin
mousseux nachgebildet worden; in einem Wörterbuch ist es erstmals
1876 festgehalten; siehe Sekt Wortgeschichte. Die Wortbildung ist schlecht;
denn das Ziel ist nicht die Erzeugung von Schaum (franz. écume).
Der Gesetzgeber hat seit 1925 Schaumwein und ->
Sekt synonym gebraucht. Seit 1971 sind beide Termini begrifflich getrennt.
1985 hat die EG-BezeichnungsVO bestätigt, daß die Benennung
Sekt dem ->
Qualitätsschaumwein vorbehalten ist.
Schaumwein
mit zugesetzter Kohlensäure
gewinnt seine Eigenschaft weder durch eine erste noch durch eine
zweite Gärung, vielmehr durch die dem Flascheninhalt eingepumpte
Kohlensäure. Diese wird gegorenem, fertigem Wein zugesetzt, der häufig
vorher pasteurisiert und stark gekühlt wurde, um die Trübstoffe
auszufällen. Die fremde Kohlensäure wird vom Wein nur teilweise
und locker gebunden, so daß zwar der Inhalt beim Öffnen schäumt,
das für Schaumwein charakteristische langanhaltende Perlen aber ausbleibt.
Deshalb sind diese Imprägnierschaumweine innerhalb der
EG (auch als Import aus Drittländern) deklarations-pflichtig; zum
Beispiel in Deutschland (mit zugesetzter Kohlensäure)
wie in Frankreich (vin mousseux gazéifié), vgl. VO(EG) Nr.
554/95 Art. 6 Abs. 1. Bei ihnen handelt es sich, streng genommen, nicht
um Schaumwein; der Gesetzgeber trennt deshalb auch überlegt Schaumwein
und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure (Nr. 15 und
16 des Anhangs I der VO(EWG) Nr. 822/87 bzw. wenn aus Drittländern
- Art. 2 der VO(EWG) Nr. 2391/89; Art. 5 (1) f) der VO(EWG) Nr. 2333/92);
siehe Verkehrsbezeichnung. Um die Verständlichkeit sicherzustellen,
ist fremdsprachigen Verkehrsbezeichnungen die deutsche Schaumwein
mit zugesetzter Kohlensäure hinzuzufügen.
Schaumwein,
Preise
(Netto-Abgabepreise der Kellereien 2002 für die 1/1 Flasche einschl.
Schaumweinsteuer, ohne Mehrwertsteuer): Die Preise reichen von unter €
1,79 bis über € 6,10. Am stärksten vertreten sind die Preisgruppen
von € 2,-- bis € 2,29 mit 29,3 % und die von € 2,60 bis
€ 3,09 mit
27,7 %. Auf die Schaumweine über € 4,60 entfallen 6 %.
Schaumwein-
und Sektkorken, Schaumwein- und Sektpfropfen
ursprünglich ganze Stücke Korkeichenrinde, dann zwei zusammengesetzte
Stücke, dann ein Oberteil mit unten aufgeklebten Korkscheiben, dann
zusammen geleimtes Korkmehl mit einer Korkscheibe darunter, um Wein und
Leim nicht in Berührung zu bringen.
Natur-Schaumweinkorken sind vor dem Gebrauch 55 mm lang und 32,5 mm im
Durchmesser
(das ist die doppelte Breite des Flaschenhalses). Sie werden beim Verkorken
auf die Hälfte ihres Durchmessers zusammengepreßt und die Hälfte
ihrer Länge in den Flaschenhals getrieben; die andere Hälfte
schirmt als breiter Korkhelm den Flaschenhals von oben ab.
Heute wird in Deutschland auch der Polyäthylen-Pfropfen in großem
Umfang verwendet. Man kann ihn auch in den Hals der angebrochenen Flasche
eindrehen und sie tagelang aufrechtstehend im Kühlschrank aufbewahren;
-> Kunststoffstopfen,
was der Mäßigkeit ebenso wie der Ökonomie zugute kommen
mag. Anzuraten ist dies freilich nur bei Qualitäts-schaumweinen,
deren Kohlensäure sich dem Schaumwein innig verbunden hat.
Andere würden bald leer schmecken und nicht mehr perlen, und wäre
die Flasche noch so fest verschlossen.
Schaumwein-
und Sektpreise
Der Durchschnittspreis ist, dank Mehrumsatz, Wettbewerb in freier Marktwirtschaft
und konse-quenter Rationalisierung, beachtlich zurückgegangen. Im
Jahr 1953 betrug der durchschnittliche Preis (immer ohne Schaumweinsteuer
gerechnet) DM 4,43; zehn Jahre später waren es DM 3,53 und 1972 noch
ganze DM 3,30; 1985 waren es, so gerechnet, DM 3,05, nämlich DM 5,05
einschließlich Steuer. Der Unterschied ist also nicht die Handelsspanne,
sondern die DM 2,00 Schaumweinsteuer (plus Mehrwertsteuer); siehe Schaumweinsteuer,
Erhebung. Natürlich ist auch ein schäumender Wein nicht gleich
dem andern, und besonders edle Weine wollen im Sekt ebenso ihren Preis
haben, wie sie ihn als stille Weine fordern würden.
Schaumwein,
Verkaufserlöse der Verbandsmitglieder
Im Kalenderjahr 2002 wurden für die (umgerechnet auf 1/1
Flaschen) 293.533.289 Flaschen Schaumwein und Qualitätsschaumwein
(Sekt), die von den Verbandsmitgliedern im Inland abgesetzt wurden, €
827.380.247,-- (einschließlich Schaumweinsteuer, ohne Mehrwertsteuer)
erlöst. Der steuerfreie Export in Länder der EU erbrachte €
9.421.014,--, in Drittländer € 7.751.192,--, die ebenfalls steuerfreie
Abgabe an ausländische Streitkräfte (20.593 Flaschen)
€ 47.871,--. Der Umsatz verteilt sich ausgeglichen auf Erlöse
von € 1,79 bis € 2,59 (51,1%) und ab € 2,60 (48,9 %). Schaumweinsteuer;
-> Schaumwein, ->
Preise.
Schaumweinabsatz
2002 setzten die Mitglieder des Verbandes Deutscher Sektkellereien
314.717.830 1/1 Flaschen selbsterzeugten Schaumwein und Qualitätsschaumwein
(Sekt) ab. Davon waren 313.729.852 Flaschen Qualitätsschaumwein/Sekt
und 987.978 Flaschen Schaumwein. Das bedeutete eine Minderung von 4,8
% gegenüber 2001. Die Zahlen beruhen auf der Umrechnung der größeren
und kleineren in 1/1 Flaschen von 750 ml Inhalt. Der tatsächliche
Absatz von 314.717.830 Flaschen entfiel auf
41.358.207 1/4-Flaschen
483.179 1/2-Flaschen
271.806.831 1/1-Flaschen
996.684 2/1-Flaschen
72.314 4/1-Flaschen
304 8/1-Flaschen
311 Sonstige Größen.
Darin enthalten sind 8.289.568 1/1-Flaschen Rot-Schaumwein/Sekt und 2.803.241
1/1-Flaschen Rosé-Schaumwein/Sekt.
Die 1/1 und die 1/4-Flaschen liegen also in der Gunst der Verbraucher
mit weitem Abstand vorn. Der Absatz der Verbandsmitglieder stellt 88%
des Gesamtabsatzes aller deutschen Schaumweinkellereien dar (359,2 Mio.
1/1-Flaschen It. Statistischem Bundesamt).
schaumweinähnliche
Getränke
(genaue Bezeichnung: dem Schaumwein ähnliche Getränke) sind
schäumende Getränke, die auf der Basis weinähnlicher Getränke
hergestellt sind § 17 Abs.1 Satz 2 Wein G 1930). Die Herstellung
weinähnlicher Getränke erfolgt aus dem Saft von frischem Stein-,
Kern- oder Beerenobst sowie aus Hagebutten oder Schlehen, aus frischen
Rhabarberstengeln, aus Malzauszügen oder Honig (§ 10 Abs. 1
Wein G 1930).
Für Obst-, Frucht- und Beerenschaumwein ist nach der EG-BezeichnungsVO
(Art. 14) der Gebrauch des Terminus Schaumwein grundsätzlich
nicht zulässig; jedoch können die Mitgliedstaaten für
die Bezeichnung eines Getränks ..., das durch alkoholische Gärung
aus einer Frucht oder aus einem anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnis
gewonnen worden ist, die Verwendung des Begriffs Schaumwein
in zusammengesetzten Ausdrücken zulassen, wenn diese entsprechend
den am 29.11.1985 geltenden Rechtsvorschriften üblich sind.
Die Deklaration der dem Schaumwein ähnlichen Getränke ist geregelt
in der VO(EG) Nr. 554/95 Art. 6 Abs. 2. Solange in Deutschland die nationale
Regelung Bestand hat, darf es also auch weiter zum Beispiel Rhabarber-
und Honigschaumwein geben, wenn auch das Wort Schaumwein nur in Verbindung
mit dem Namen der Frucht oder des anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisses
verwendet werden darf.
Die Verkehrsbezeichnung ist in mindestens 3 mm hohen Schriftzeichen schwarz
auf weißem Grund anzugeben. Die Steuer auf die dem Schaumwein ähnlichen
Getränke unter 6% vol Alkohol beträgt nur 0,38 EUR; die dem
Schaumwein gleiche Art und Ausstattung ihrer Flaschen läßt
sie also aus Preisgründen zu einer echten Konkurrenz werden; siehe
Obstschaumwein; siehe Fruchtschaumwein. Die Deklaration ist bislang ungenügend,
da weder der Zusatz von Kohlensäure (wie bei Schaumwein mit zugesetzter
Kohlensäure) noch von Wasser und der Gehalt an Fruchtsaft usw. (gemäß
§ 4 der Verordnung über Fruchtsaft, konzentrierten Fruchtsaft
und getrockneten Fruchtsaft) angegeben werden müssen.
Schaumweinexport
von 209.000 1/1-Flaschen im Jahr 1953 über 5,9 Millionen 1972 auf
14,8 Millionen 2002 im Wert von € 24 Mio. gestiegen. Zu traditionellen
Ausfuhrländern wie Kanada (1.176.128), Schweiz (553.685), Japan (86.732
Flaschen) traten mit hohen Importen die Länder: Lettland (550.925),
Polen (285.587). An der Spitze des Exports liegen die EG-Länder mit
8.921.503 Flaschen, davon allein Österreich mit 2.732.252, Niederlande
mit 1.010.828 Flaschen (alles auf 1/1 Flaschen umgerechnet). Es wurde
ein durchschnittlicher Preis von € 1,60 erzielt.
Schaumweinflasche
-> Sektflasche.
Schaumweinherstellung,
kontinuierliche
in einem unter Druck stehenden System miteinander verbundener Großbehälter,
um in einem ununterbrochenen Prozeß in kurzer Zeit eine vollständige
Vergärung zu erzielen (Rußland).
Schaumweinimport
Im Jahr 2002 wurden 76.418.045 Flaschen Auslandsschaumwein im
Wert von € 151,5 Millionen nach Deutschland eingführt; das waren
13,6 % weniger als im Jahr zuvor. Im Rahmen des Gesamtimports liegt Spanien
(51.810.409 Flaschen) an der Spitze, gefolgt von Italien (12.848.147)
und Frankreich (8.742.869). Das bedeutet eine völlige Verschiebung
gegenüber der Zeit ein Jahrzehnt zuvor, als Italien und Frankreich
93 Prozent der gesamten Schaumweinimporte bestritten.
Schaumweinkühler
-> Sektkühler.
Schaumweinlager
->
Ausgangslager.
Schaumwein-Mischgetränke
durch Vermischen von Schaumwein oder Schaumwein mit zugesetzter
Kohlensäure mit alkoholfreien Getränken oder Bier hergestellte
Getränke. Sie dürfen in den Verkehr gebracht werden, wenn der
Schaumweinanteil wenigstens 15 und höchstens 50% beträgt; er
ist auf Flaschen usw. anzugeben (§ 22 der VO zur vorläufigen
Aufrechterhaltung weinrechtlicher Vorschriften vom 9. Mai 1995); siehe
Mischgetränke.
Schaumweinproduktion,
Betriebe
Im Verband Deutscher Sektkellereien sind 77Betriebe zusammen geschlossen;
-> Betriebsgrößen.
Schaumweinproduktion,Welt
1984 hat die Schaumweinerzeugung in der Welt, umgerechnet auf Flaschen
von 750 ml Inhalt, der Menge nach 1448 Millionen Flaschen erreicht. Das
bedeutet in 5 Jahren eine Steigerung um 208 Millionen Flaschen = 16,8%
(im Durchschnitt 3,36% je Jahr). 36 Staaten, darunter in jüngerer
Zeit auch China, Südkorea und Indien, stellen Schaumwein her. 3,4%
der Weinproduktion der Welt wird zu Schaumwein veredelt und die Tendenz
ist weiter steigend.
Mit einem Schaumweinverbrauch von 339 Millionen 1/1-Flaschen (1985) verbrauchte
die Bundesrepublik Deutschland 23% der Welterzeugung an Schaumwein und
lag damit an der Spitze.
Schaumweinschale
-> Sektglas.
Schaumweinsteuer
eine seit 1892 geplante, seit 1902 erhobene Steuer je Flasche Schaumwein;
von 1902-1908 als Banderolensteuer,1909-1916 als Staffelsteuer, von 1918-1922
wieder als Banderolensteuer erhoben. Die Staffelsteuer war ruinös,
da sie die Herstellung der billigsten Marken provozierte, während
sie dem Champagne das Feld der gehobenen überließ. Nicht anders
war die Wirkung der von 1922 bis 1926 erhobenen (ab 1925 stark ermäßigten)
Wertsteuer, die bis zu 55% des Preises ausmachte; deshalb wurde ab 1926
wieder Banderolensteuer erhoben. Wegen der Wirtschaftskrise wurde ab 01.12.1933
keine Steuer mehr erhoben. Der Kriegszuschlag von 1 RM (ab 1939) bzw.
3 RM (ab 1941) bedeutete wegen der Geldentwertung keine nennenswerte Belastung,
die volle Aufwertung auf 3 DM im Juni 1948 aber eine Katastrophe für
die Kellereien. Ab 01.11.1952 wurde der Kriegszuschlag durch eine Schaumweinsteuer
von 1 DM je 1/1-Flasche ersetzt. Sie wurde ab 01.01.1966 auf DM 1,50 erhöht,
das bedeutete eine Steuererhöhung um 50%. Zum 01.04.1982 wurde die
Schaumweinsteuer auf DM 2,-- (EUR 1,02) erhöht; das sind gegenüber
1965 100% mehr, nebst zusätzlicher Verteuerung durch die Mehrwertsteuer.
Seit 1952 wurde bei Verwendung deutscher Grundweine eine Steuerrückvergütung
gewährt. Sie würde unter EG-Gesichtspunkten eine verbotene Subventionierung
einheimischer Weine darstellen und darf daher nicht mehr gewährt
werden.
Lediglich aus steuerlichen Gründen (Gesetz zur Änderung des
Schaumweinsteuergesetzes vom 04.06.1971) wird in Deutschland auch bei
geringerem Druck als 3 bar, aber über 2,5 bar ein kohlensäurehaltiges
Getränk aus Traubenwein mit EUR 1,02 Schaumweinsteuer je Flasche
belegt, sofern es in der Aufmachung eines Schaumweins vertrieben oder
als Schaumwein bezeichnet wird; es wäre aber nicht verkehrsfähig.
Ganz anders als alle Schaumweine behandelt der Gesetzgeber die dem Schaumwein
ähnlichen Getränke aus Obst, Beeren und Früchten; denn
sie kommen mit ganzen EUR 0,38 (DM 0,75), davon. Deutschland hat mit EUR
1,02 je 1/1-Flasche zuzüglich Mehrwertsteuer die weitaus höchste
Belastung unter den EG-Staaten.
Schaumweinsteuer, Erhebungsverfahren
Seit Einführung der Schaumweinsteuer im Jahre 1902 wurde
die Steuer bis zum Steueränderungsgesetz vom 01.01.1968 im Gegensatz
zu allen anderen Verbrauchsteuern stets im Anhängeverfahren berechnet.
Dem zufolge mußte bei der Ausstellung von Rechnungen, sei es vom
Verkäufer (Sektkellerei) oder beim Verzehr in der Gaststätte,
die Schaumweinsteuer immer unabhängig vom Warenwert ausgewiesen werden.
Seit dem Steueränderungsgesetz von 1968 muß die Schaumweinsteuer
in den Verkaufspreis mit eingerechnet werden. Die bedauerliche Folge war,
daß die Gewinnspanne (sei es des Handels oder der Gaststätten)
nunmehr von Warenpreis und Steuer berechnet wurde, so daß die Rationalisierungsmaßnahmen
sich nicht voll auswirken konnten.
Siehe Art. 4 des Verbrauchsteuer-Binnenmarkt-Gesetzes (Gesetz zur Besteuerung
von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen) in der Fassung von Juli 1996.
Schaumweinsteuer-Aufkommen
Die Einnahmen aus der Schaumweinsteuer (von 1952 bis 1965 DM 1-,
je 1/1-Flasche, ab 01.01.1966 DM 1,50 je 1/1-Flasche, ab 01.04.1982 DM
2,-- (EUR 1,02) zuzüglich Mehrwertsteuer je 1/1-Flasche) betrugen
für inländischen und aus dem Ausland eingeführten Schaumwein
(in 1000 DM; ab dem Jahr 2001 in Euro):
|
Jahr |
Betrag |
Jahr |
Betrag |
| 1953 |
17.035 |
1979 |
499.826 |
| 1954 |
21.024 |
1980 |
538.240 |
| 1955 |
28.447 |
1981 |
556.568 |
| 1956 |
35.958 |
1982 |
618.542 |
| 1957 |
42.688 |
1983 |
667.998 |
| 1958 |
49.896 |
1984 |
669.878 |
| 1959 |
58.329 |
1985 |
679.145 |
| 1960 |
68.967 |
1986 |
704.282 |
| 1961 |
73.946 |
1987 |
771.453 |
| 1962 |
86.138 |
1988 |
838.895 |
| 1963 |
97.700 |
1989 |
841.376 |
| 1964 |
111.869 |
1990 |
955.778 |
| 1965 |
135.313 |
1991 |
1.033.942 |
| 1966 |
187.872 |
1992 |
1.061.645 |
| 1967 |
198.575 |
1993 |
1.148.372 |
| 1968 |
198.552 |
1994 |
1.168.894 |
| 1969 |
214.232 |
1995 |
1.093.868 |
| 1970 |
233.205 |
1996 |
1.095.573 |
| 1971 |
266.671 |
1997 |
1.117.124 |
| 1972 |
295.319 |
1998 |
1.087.892 |
| 1973 |
320.829 |
1999 |
1.153.379 |
| 1974 |
340.180
|
2000 |
969.114 |
| 1975 |
362.372 |
2001 |
505.180 |
| 1976 |
415.270 |
2002 |
463.117 |
| 1977
|
433.544
|
|
|
| 1978 |
455.824 |
|
|
|
Schaumweinsteuergesetz
Die Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1958 (Bundesgesetzblatt
l, S.764) wurde zuletzt geändert durch das Verbrauchsteuer-Binnenmarkt-Gesetz
vom 18. Juli 1996 Art. 4: Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen
(Schaum-ZwStG). Die Steuer beträgt für Schaumwein EUR 236/hl,
bei einem vorhandenen Alkoholgehalt von weniger als 6% vol EUR 51,-/hl.
Das Gesetz legt unterschiedliche Steuersätze für Schaumwein
und dem Schaumwein ähnliche Getränke fest; ->
Schaumweinsteuer.
Schaumweinsteuerharmonisierung
ein Teil der von der EG vorgesehenen Verbrauchsteuerharmonisierung.
Schaumweinverbrauch
je Kopf
von 0,25 l im Jahr 1953, über 1,27 l 1963 und 2,38 l 1972
auf 4,5 l im Jahr 1981 angestiegen. Nach der Schaumweinsteuererhöhung
zum 01.04.1982 ging er auf 4,07 l zurück. 1994 war der pro-Kopf-Verbrauch
auf 5,15 l/Jahr angestiegen.
Die wirtschaftliche Depression ließ ihn 1995 auf 4,80 l sinken,
stieg 1997 und 1999 wieder auf 4,9 l. Im Jahr 2002 betrug der Pro-Kopf-Verbrauch
3,87 l.
Schorle
ein weinhaltiges, leicht perlendes Hausgetränk aus Wein oder
Perlwein mit kohlensäurehaltigem Wasser; kein Schaumwein!
Schüttelmaschinen
->
Umschlagen.
Schutzgas,
Inertgas
ein Gas, das mit dem Rohsekt keinerlei Reaktion eingeht und geeignet ist,
gegen Einwirkungen des Luftsauerstoffs zu schützen und das System
unter Druck zu halten.
Zugelassen sind Kohlendioxyd, Stickstoff und Argon.
Schwefelgehalt
->
Gesamtschwefelgehalt.
Schweflige
Säure
bei Wein und Schaumwein innerhalb streng vorgeschriebener Grenzen zugesetzt,
um das vorzeitige Altern zu verhindern. Die Ascorbinsäure (Vitamin
C) stellt keinen Ersatz dar. Gesundheitsschädliche Wirkungen können
von der für einfachen Schaumwein zugelassenen Menge (235 mg gesamte
schweflige Säure im Liter und nicht mehr als 1,5 g/l Schwefelsäure,
berechnet als Kaliumsulfat) nicht ausgehen. Für Qualitätsschaumwein
(Sekt) bzw. -b. A. sind sogar nur 185 mg/l gesamte schweflige Säure
zugelassen (VO(EWG) Nr. 2332/92) gegenüber bis zu 400 mg/l gesamte
schweflige Säure bei Spitzenweinen, wie Beeren- und Trockenbeerenauslesen.
Zur Abbindung des aus der zweiten Gärung entstehenden freien Acetaldehyds
und zum Oxydationsschutz werden im Durchschnitt 0,09 g/l SO2 zugesetzt;
deshalb müssen die Sekt-grundweine möglichst niedrigen Schwefelgehalt
haben. Die VO(EWG) Nr. 2332/92 ermächtigt die Mitgliedstaaten, falls
aufgrund der Witterungsverhältnisse erforderlich, eine Erhöhung
um höchstens 40 mg/l zuzulassen, wobei die Erzeugnisse dann allerdings
nicht in ein anderes Land verbracht werden dürfen.
Deutschland hat davon keinen Gebrauch gemacht.
sec
(franz. trocken)
eine Geschmacksbezeichnung, die (mit 17-35 g/l Abstimmung) nach deutschen
Begriffen eher zur süßen Seite neigt als ->
trocken ist. In der Skala heißt die herbere Abstimmung
extra trocken, die süßere halbtrocken (33-50 g/l).
Sekt
b.A.
->
Qualitätsschaumwein b.A.
Sekt,
Schutz der Bezeichnung
Sekt war nach dem Weingesetz 1971 für inländischen Qualitätsschaumwein
(der je nach der Herkunft seiner Weine und nach der Bewertung Sekt oder
Prädikatssekt sein konnte) reservierte Bezeichnung.
Seit dem Urteil des EuGH vom 19.02.1975 darf auch ausländischer Qualitätsschaumwein
als Sekt bezeichnet werden. Die EG-BezeichnungsVO legt in der Präambel
fest, daß Sekt nicht indirekt als Angabe der Herkunft
eines Schaumweins dienen darf, sondern gleichbedeutend mit Qualitätsschaumwein
ist (Art. 5 Abs. 2). An inländischen Sekt stellt der Gesetzgeber
strenge Anforderungen; ->
Alkoholgehalt; ->
zweite Gärung; ->
Lagerung; ->
Prüfungsnummer; -> sensorische Prüfung; -> schweflige
Säure; -> Qualitätsschaumwein, aromatischer.
Auch Qualitätsschaumwein aus Drittländern darf die Bezeichnung
"Sekt" führen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Sekt,
Wortgeschichte
Sprachlich ist Sekt das lateinische Wort siccus trocken.
Es ist über spanisch seco, das in das Englische entlehnt und dort
zu -> sack (statt seck) wurde,
um 1640 als seck in das Deutsche aufgenommen worden. Englisch sack und
deutsch seck bezeichneten stillen (süßen) spanischen Wein;
mit Schaumwein hatten sie nichts zu tun. Daran änderte sich auch
nichts, als deutsch Seck sich (wegen der nachlässigen Aussprache
mancher Mundarten, die auslautendes -t verschlucken) zu Sect, Sekt wandelte.
Erst 1825 wurde durch einen Stammtischulk in Berlin Sekt, das meist Sherry
(Sack von Jerez) meinte, zur Bezeichnung von Schaumwein - eine Bezeichnung,
die viele Jahrzehnte brauchte, um die Bedeutung spanischer Südwein
zu verdrängen. So war es genau: Der Schauspieler Ludwig Devrient,
der in der Gaststätte von Lutter und Wegener am Gendarmenmarkt allabendlich
seinen Champagner trank, bestellte eines Abends im November
1825 mit dem Zitat aus Shakespeares Heinrich IV.: Bring mir Sekt,
Bube - ist keine Tugend mehr auf Erden?. Der Piccolo hätte
Sherry bringen müssen; da er aber nicht hingehört hatte, brachte
er den gleichen schäumenden Wein wie immer, und schon bürgerte
sich die neue Sitte ein: erst am Stammtisch von Lutter und Wegener, dann
in Berlin, Jahrzehnte später in Norddeutschland, und erst um 1890
im ganzen Deutschen Reich.
Sektbowlen,
alltäglich
1.
Pfirsichbowle
Drei bis vier reife Pfirsiche werden von Schale und Kernen befreit, in
Viertel geschnitten und bleiben eingezuckert drei Stunden zugedeckt. Mit
einer Flasche sauberen, gehaltvollen Weins bleibt der Ansatz noch einmal
sechs Stunden kalt stehen. (Ist der Durst größer, dürfen
es auch zwei Flaschen Wein sein. Zwingt die Jahreszeit zu Dosenfrüchten,
so verkürzt sich der Ansatz um drei Stunden; denn der Sirup aus der
Dose ersetzt den Zucker, so daß man sogleich Wein aufgießen
und kräftig kühlen kann.) Vor dem Auftragen wird eine Flasche
Sekt zugegeben.
2.
Ananasbowle
Eine halbe Dose Ananas in Stücken mit dem zugehörigen Sirup
wird mit einer Flasche Wein übergossen und zieht sechs Stunden (kühl,
aber nicht so kalt wie der Ansatz der Pfirsichbowle). Vor dem Auftragen
kommt die Flasche Sekt hinzu.
3.
Himbeerbowle
250 Gramm Himbeeren bleiben eingezuckert drei Stunden stehen (wenn sie
nicht hochreif und saftig sind, auch länger), werden dann mit einer
Flasche sehr kalten Weißweins übergossen und ziehen weitere
vier Stunden. Dann werden die Früchte entfernt, und es wird mit einer
Flasche Sekt vor dem Auftragen aufgefüllt.
4.
Apfelbowle
Drei Pfund aromareiche Äpfel werden geschält und in dünne
Scheiben geschnitten, lagenweise reichlich gezuckert und mit einem Viertelliter
Rum übergossen (die Kernhäuser sollte man entfernen). Der Ansatz
muß 24 Stunden gut zugedeckt recht kühl stehen;
dann wird er mit zwei Flaschen Weißwein übergossen und bleibt
weitere vier bis fünf Stunden auf Eis stehen. Vor dem Auftragen wird
er von den Früchten abgegossen und eine Flasche Sekt zugegeben. Dies
ist eine der im Ge schmack empfindlichsten Bowlen; es hängt daher
viel davon ab, dass weder der Wein noch der Sekt einen starken Eigengeschmack
besitzen.
5.
Nordische Bowle
Im Grunde ist die Nordische Bowle eine Zitronenbowle, aber
- dem rauhen Klima ihrer Herkunft gemäß - etwas kräftiger.
Einem Pfund Zucker werden der Saft und die abgeriebene Schale (Achtung:
keine chemisch präparierten Schalen!!) zweier Zitronen zugefügt,
diese Mischung mit drei Flaschen Rotwein und einer Flasche Weißwein
angesetzt und nach zwei Stunden bis fast zum Kochen erhitzt. Nun werden
eine halbe Flasche Weinbrand und ein Liter starker Tee eingerührt.
Wenn der Ansatz langsam erkaltet ist, wird mit zwei Flaschen rotem Sekt
aufgefüllt und aufge tragen. Wer nur Zitronen mit präparierten
Schalen bekommt, brühe sie heiß und reibe sie kräftig
ab.
6.
Teebowle
Zwei Tassen starker schwarzer Tee, der frisch aufgebrüht ist, läßt
man schnell abkühlen, gibt den Saft einer halben Zitrone hinzu und
zuckert nach Bedarf. Eine halbe Stunde vor dem Anrichten hängt man
die spiralförmig geschnittene Schale einer Zitrone hinein und ühergießt
den Ansatz mit einer Flasche Sekt.
Sektbowlen,
nicht alltäglich
1.
Sektbowle
500 g Zucker werden mit zwei Flaschen Moselwein und einer Flasche Spätburgunder
übergossen. Die Mischung bleibt bis zum Anrichten gut zugedeckt auf
Eis stehen und wird dann mit zwei Flaschen Sekt aufgefüllt.
2.
Englische Sektbowle (Cup)
Zwei Apfelsinen werden in Scheiben geschnitten, dick mit Zucker bestreut
und mit einigen Blättern von Zitronen, Melissen und Borretsch in
die Bowle gelegt. Darüber werden zwei Flaschen Sekt und eine halbe
Flasche Selterswasser gegossen. Die Mischung bleibt bis zum Anrichten
auf Eis stehen.
3.
Englische Sektbowle (Cup): zweite Art
Eine Flasche Sekt wird mit zwölf Stück Würfelzucker, zwei
Zitronenscheiben, etwas Borretsch, einem Melissenblatt (und, wenn verfügbar,
ein paar Gartenerdbeeren) nebst je einem Weinglas Sherry und Curaçaolikör
in einer Bowle gut vermischt. Vor dem Anrichten werden zwei Flaschen eisgekühltes
Sodawasser hinzugegeben, die Zitronenscheiben und der Borretsch entfernt
und recht kalt angerichtet.
4.
Englische Sektbowle (Cup),: dritte Art
Eine Flasche Sekt, zwei Weingläser guter Sherry, ein Likörglas
Curaçao oder Maraschino, zwei Eßlöffel Zucker, die dünne
Schale einer halben Gurke und etwas geschabtes, keimfreies Eis werden
in der Bowle auf Eis gestellt. Kurz vor dem Anrichten wird die Gurkenschale
herausgenommen und mit zwei Flaschen Sodawasser aufgefüllt.
5.
Englische Sektbowle (Cup),: vierte Art
Eine Flasche Sekt, drei Flaschen Soda oder Selterswasser und ein Eßlöffel
Weinbrand werden in einer Bowle mit 500 g geschabtem Eis vorsichtig gemischt
und mit einem Eßlöffel Zucker ganz wenig gesüßt.
Die Bowle wird kalt angerichtet.
6.
Amerikanische Sektbowle
(nicht ganz billig, deshalb die amerikanische genannt; ergibt
aber rund 16 Liter und ist damit auch für eine größere
Gesellschaft ausreichend). Zwei Weingläser Sirup, vier bis sechs
grüne Melissenzweige, vier Liter roter Curaçaolikor, ein Liter
grüner Kartäuserlikör (Chartreuse), zwei Liter feiner Weinbrand,
ein Liter Tokayer, vier Flaschen Fachinger, sechs in Scheiben geschnittene
Zitronen und zwei in Scheiben geschnittene Apfelsinen werden in einer
Terrine gut vermischt und zwei Stunden sich selbst überlassen. Dann
wird die Mischung in eine Bowle geseiht, mit einer halben in Scheiben
geschnittenen Ananas, einer halben Büchse eingemachte Erdbeeren und
sechs Flaschen eisgekühltem Sekt aufgefüllt und recht kalt angerichtet.
Variante: Statt der frischen tun es auch Dosen-Ananas; dann läßt
man zweckmäßig den Sirup fort.
7.
Sektbowle mit Portwein
Je eine Flasche alter Rheinwein und Portwein werden mit 400 g Zucker und
25 g fein abgeschälter Pomeranzenschale gut vermischt. Die Bowle
wird 2 Stunden auf Eis gestellt und kurz vor dem Anrichten mit einer Flasche
Sekt aufgefüllt.
Variante: Die Pomeranzen sind bei uns nach dem Krieg eine seltene Frucht
geworden. Man muß deshalb wissen, daß Danziger Goldwasser
ein Pomeranzenlikör ist, und daß zwei Weingläser voll
(auf die goldenen Flitter kommt es dabei nicht an) gut und gern der Wirkung
von 25 g Pomeranzenschale entsprechen. Vielleicht kommt man dann bereits
mit 300 g Zucker zurecht.
8.
Sektcup nach dem Herzog von Cambridge
Die Schalen von zwei Zitronen werden auf 125 g Zucker abgerieben, dieser
mit einem Viertelliter Rum übergossen, eine Flasche Maraschino und
der Saft der bei den Zitronen beigegeben und gut vermischt. Die Bowle
wird auf Eis gestellt und kurz vor dem Anrichten mit je einer Flasche
eisgekühltem Sekt und Sodawasser aufgefüllt.
9.
Sektpunsch mit Rum
1 kg Zucker und der Saft von vier Zitronen werden mit vier Litern siedendem
Wasser und einem Liter gutem Rum übergossen. Die Bowle wird auf Eis
gestellt. Kurz vor dem Anrichten wird eine Flasche Sekt zugegeben.
10.
Sekt-Claret-Cup
Acht bis zwölf Stück Würfelzucker, eine Flasche Selterswasser,
je zwei in Scheiben geschnittene Zitronen und Apfelsinen, eine halbe Ananas
in Scheiben werden mit zwei Weingläsern Maraschino gut vermengt.
Die Bowle wird kalt gestellt und kurz vor dem Anrichten mit vier Flaschen
gutem Rotwein und einer Flasche Sekt aufgefüllt.
11.
Sekt-Claret-Cup à la Dufferin
Eine Flasche Rotwein, ein halber Liter Sherry, 125 ccm Kirschwasser, eine
Zitrone, drei Gurkenschalen und ein Verbenenzweig (Eisenkraut) werden
mit Zucker abgestimmt, mit drei Flaschen Sekt und Eis gut vermischt und
kalt angerichtet.
12.
Sekt-Crimeau-Cup à la Marmora
In eine Bowle werden einige größere Stücke keimfreies
Eis gelegt. Dazu gibt man einen halben Liter Orangeade-Sirup, je 250 ccm
Weinbrand, Maraschino und Rum, eine Flasche Sekt, eine Flasche Sodawasser,
85 g Zucker, je zwei in Scheiben geschnittene Zitronen und Apfelsinen
und einige Ananasscheiben. Dies wird gut vermischt und recht kalt angerichtet.
Sektcocktails
1. Zum Rhein-Cocktail kommen ihrer vier in den Becher:
je ein Teil Weinbrand und Cointreau Triple Sec, ein halber Teil Prunelle
und ein Tropfen Magenbitter. Die Mischung wird in einem großen Cocktailglas
mit Sekt aufgefüllt.
2.
Je ein Teil Weinbrand, Bertram's Van der Hum und Carpano Dry sind es beim
Haus-Sturm-Cocktail; wieder wird mit Sekt aufgefüllt.
3.
Für den Ohio-Spezial braucht man zwei Teile Weinbrand und einen Teil
Curaçao Triple Sec. In die Schale legt man je ein Stück Apfelsinen-
und Zitronenschale, füllt mit Sekt auf und verschönt mit einer
Cocktailkirsche.
4.
Für den Moulin Rouge werden je ein halber Teil Weinbrand und Ananassaft
nebst einem Teelöffel Puderzucker vermischt über Eiswürfel
gegossen, gut umgerührt und mit Sekt aufgefüllt. Dann wird mit
Apfelsinenschale leicht abgespritzt und, natürlich, eine Cocktailkirsche
ins Glas gelegt.
5.
Ein Cobbler-Rezept: In ein hohes Glas gibt man feingestoßenes Eis,
einen Teil Weinbrand und zwei Teile Curaçao, mischt gut, füllt
langsam mit eiskaltem Sekt auf, rührt ganz vorsichtig um (denn sonst
ist man die Kohlensäure des Sektes los, das ist nicht der Zweck!)
und legt eine Zitronenscheibe sowie die bewußte Kirsche ins Glas.
6.
Für einen Grapefruit-Cocktail nimmt man zwei Teile Grapefruit-Saft,
einen Teil Gin, ein Portweinglas voll Zuckerlösung, rührt oder
schüttelt gut auf Eis und füllt ins Glas, das mit Sekt aufgefüllt
wird; dann wird noch eine Scheibe Ananas hineingelegt.
7.
Noch ein Cocktail (Oran). Im Mischbecher werden zu gleichen
Teilen Gin, roter italienischer Wermut, weißer trockener Wermut
und Apricot-Brandy mit drei Spritzern Zitronensaft und einem Spritzer
Angostura gut durchgeschüttelt. Die Mischung wird mit einem Stück
Ananas, einer halben Apfelsinenscheibe und einer Kirsche in Sektkelche
gefüllt und diese mit Sekt aufgefüllt.
Sektcocktail-Vorratsgefäß
Eisgekühlter Sekt mit dezentem Fruchtgeschmack sollte immer
griffbereit stehen, wenn das Perlen nicht entscheidend ist - also bei
Cocktails. Frische Melone aushöhlen; Oberteil als Hut verwenden.
Höhlung mit Sekt vollgießen und in den Kühlschrank stellen.
Nach Bedarf abgießen und nachfüllen; der Fruchtgeschmack teilt
sich lange mit.
Sektdruckmesser,
Aphrometer
Apparat zum Messen des Drucks der Kohlensäure in Sektflaschen.
Sekt-Fizz
In einen Sektkelch gibt man ein wenig Eis, füllt es zur Hälfte
mit schwarzem Johannisbeersaft, gießt eiskalten Sekt darauf und
legt allenfalls noch eine dünne Zitronenscheibe hinein.
Sektflasche,
Schaumweinflasche
Nach Art. 10 EG-BezeichnungsVO darf schäumender Wein jeder
Art nur in Glasflaschen abgefüllt sein, feilgehalten und in
den Verkehr gebracht werden, die
- mit einem pilzförmigen Stopfen aus Kork oder einem anderen für
den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassenen Stoff mit Haltevorrichtung,
gegebenenfalls mit einer Kapsel bedeckt, verschlossen sind, wobei der
Stopfen ganz und der Flaschenhals ganz oder teilweise mit Folie umkleidet
ist,
- oder mit einem sonstigen geeigneten Verschluß, wenn es sich um
Flaschen mit einem Nenn-volumen bis zu 0,20 Litern handelt. Sektflaschen
haben im allgemeinen dunkelgrünes, dick-wandiges Glas, breite Form,
gedrungenen, sich gleichmäßig verjüngenden Hals und tief
eingezogenen Boden; es gibt aber auch zahlreiche Abweichungen von der
Grundform.
Die Doppelflasche heißt Magnum, die Vierfachflasche in Deutschland
und Bordeaux Doppel-magnum, in der Champagne Jerobéam. Noch größere
sind Rehobéam (6 Flaschen), Methusalem, in Bordeaux Impériale
(8) und Salmanassar (12). Die Balthasar (16) und Nebukadnezar (20) sind
nur Schauflaschen, da der Gesetzgeber Behälter über 9 Liter
Inhalt im Handel nicht gestattet; den Nebukadnezar mit 15 Litern Inhalt
könnte man auch nur auf einer Lafette transportieren.
Die Flaschengrößen oberhalb der Magnumflasche haben nur geringe
Bedeutung. Die 1/1-Sektflasche enthält 0,750 Liter. 1735 wurde der
Inhalt in Frankreich durch eine Ordonnance Royale mit 0,93 Liter (une
pinte de Paris) festgelegt.
Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts gab es in der Champagne keine Glashütten,
und die Champagneproduzenten mußten ihre Flaschen in den Glashütten
in Lothringen und Nordfrankreich kaufen. Um 1840 stellten diese jährlich
8 bis 9 Millionen für Schaumwein geeignete Flaschen her. In Deutschland
fertigte schon 1827 die Königl. Hüttenverwaltung Schönmünzach
Sektflaschen. Die heutigen Flaschen werden aus 70% Quarzsand, 15% Soda
und 7% kohlensaurem Kalk hergestellt. Bis 1914 waren die Flaschen mundgeblasen.
1922 wurde in Frankreich die Boucher-Patentflaschenmaschine eingeführt;
aber noch 1930 waren je 50% alte bouteilles a la main und moderne bouteilles
mécaniques. Dann wurden amerikanische Patente eingeführt,
und 1936 wurde die Herstellung der mundgeblasenen Flaschen eingestellt.
Die maschinelle Herstellung hat den Verlust durch ->
Flaschenbruch im Keller, der um 1840 20% und vor 1914 immer noch 5%
betrug, unter 0,4% sinken lassen; siehe Glasflasche.
Heute werden weitgehend Leichtflaschen verwendet; ->
Flasche.
Sekt-Flip
Der Saft einer halben Apfelsine, ein Eigelb, ein Teelöffel
Zucker, drei Spritzer Curaçao Triple Sec werden im Mischbecher
gut auf Eis geschüttelt. Die Mischung wird in ein hohes Glas gefüllt
und mit eisgekühltem Sekt aufgefüllt.
Sektglas
oft abgewandelt, aber, wenn es schön und zweckmäßig ist,
immer auf der Grundlage der schmalen hohen Flötenform entwickelt
(franz. Ia flûte). Auch das tulpen- und das apfelförmige Glas
geben den Perlen Raum genug, um aufzusteigen. Der Sektkelch ist ein sich
nach unten schlank verjüngender kopfstehender Kegel mit Fuß.
Eine Schaumweinschale ist abzulehnen; denn sie kann ihrer Weite wegen
den Schaum nicht halten und ist zu flach, um das Spiel der Perlen zu zeigen.
Das Bukett verfliegt, ohne daß die weite Öffnung in eine Relation
zur Nase gebracht werden kann, die aus dem Kelch oder dem sich am oberen
Rand einwärts neigenden Glas letzte Feinheiten aufnimmt. Nur der
Asti spumante verträgt wegen seines starken Muskatellerbuketts und
-geschmacks die Schale, und andere aromatische Qualitätsschaumweine
ebenso.
Früher gab es Flötengläser, die so klein waren, daß
sie nur einen normalen Schluck faßten. Es gab dadurch niemals warmen
Sekt, sondern nach diesem einen Schluck goß der Diener, der hinter
jedem Gast stand, aus der eisgekühlten Flasche nach. Da es aber die
Diener nicht mehr gibt, haben die winzigen Flöten ihr Leben aushauchen
müssen. Schaumweingläser sind wahrscheinlich älter als
der Schaumwein; doch spricht manches dafür, daß die Engländer
die Schale
(la coupe, ital. Ia tazza) um 1663 eigens für schäumenden Wein
bestimmten, während sie aus dem Flötenglas (la flûte)
bislang Ale getrunken hatten. Dies war wahrscheinlich der Grund, weshalb
man die flûte zunächst nicht für den schäumenden
Wein akzeptierte; aber bald setzte sie sich durch. Trotzdem ist die Schale
immer wieder zum Leben erwacht - aber das ist eine andere Geschichte,
und sie hängt in unserer Zeit gewiß mit dem Vordringen von
Cocktails und anderen Bargetränken zusammen. Obgleich die Formen
stark variieren, haben sich für den Inhalt doch Standardmaße
entwickelt:
Schale
Höhe 9 - 11 cm, Durchmesser 8,5 - 10 cm, Fassungsvermögen 80
ccm; Spitzkelch (strenge flûte-Form) Höhe 20 cm, Durchmesser
5 cm, Fassungsvermögen 100 ccm; Champagnerglas
Höhe 16 - 20 cm, Durchmesser 5,5 - 7,5 cm, Fassungsvermögen
100 - 150 ccm.
Sektgrundweine
stille Weine für die Sektherstellung siehe Grundwein. Die
Europäische Gemeinschaft ist auf diesem Gebiet eine Wirklichkeit:
deutsche, französische, spanische und italienische Weine teils allein,
teils miteinander zu Cuvées kunstvoll verbunden, ergeben das vielfältige
Angebot an die Verbraucher.
Sektgrundweine
aus deutscher Erzeugung. Ausweislich der ältesten noch erhaltenen
Etiketten haben die deutschen Sektkellereien von Anbeginn Sekt aus deutschen
Weinen erzeugt, der Schäumender (oder für den Export: Sparkling)
Eßlinger, Hochheimer = Hock, Ehrenbreitsteiner usw. oder Schäumender
(Moussierender) Rheinwein oder Moselwein genannt wurde. Deutsche Weine
vor allem aus der Rieslingtraube, sind prädestiniert für die
Sektherstellung. Zugleich haben aber die deutschen Sektkellereien die
große Freiheit, stille Weine aus anderen Ländern einführen
zu können, um die am besten geeigneten zur Cuvée zusammenzuführen
oder was viel häufiger geschieht, durch Mischung von Weinen deutscher
und ausländischer Herkunft eine Summierung guter Eigenschaften zu
erreichen. Diese Freiheit der Auswahl ist, richtig genutzt, eine besondere
Stärke der deutschen Sektkellereien.
Der deutsche Wein hat immer seinen bedeutenden Anteil gehabt, und die
Regierung hat seinen durch die geographische Lage begründeten höheren
Kosten durch Zollerleichterungen (seit 1932 ) und Steuererstattungen (seit
1952) für Verwendung deutscher Weine Rechnung getragen. Diese Möglichkeit
ist im Gemeinsamen Markt fortgefallen, weil sie als Subventionierung deutscher
Weine gelten würde. Die deutschen Sektkellereien kaufen vorwiegend
Weine mit frischer Säure in allen Weinbau gebieten.
Der Ankauf wird besonders in Jahren getätigt, in denen zuckerarme,
aber säurereiche Weine gewonnen werden; denn bei der Sektbereitung
spielt die Säure eine wesentliche Rolle. In guten Weinjahren verkaufen
die deutschen Weine sich mühelos; dann sind auch die Sektkellereien
an der Abnahme nicht interessiert, weil der hohe Reifegrad die Säure
stark mindert und der höhere Alkoholgehalt die Eleganz und Flüchtigkeit
zu Wucht und Schwere umformt. Es besteht also eine glückliche Partnerschaft
zwischen Weinbau und Sektkellereien, und der Einkauf der letzten hat in
den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg wertmäßig ein rundes
Drittel des Gesamteinkaufs ausgemacht.
Lagensekt, selbstverständlich aus einheimischen Weinen hergestellt,
ist nur ein kleiner Ausschnitt; denn schon immer war in den meisten renommierten
Markensekten ein hoher Anteil deutscher Weine enthalten, der in der Produktbezeichnung
nicht sichtbar wird. Ebenso selbstverständlich ist jeder Qualitätsschaumwein
b. A. (Sekt b. A.) oder mit geographischer Angabe ein Produkt aus deutschem
Wein und kann nach den Bestimmungen der VO(EWG) Nr. 2333/92 als Deutscher
Sekt bezeichnet werden.
2002 haben die Verbandsmitglieder 217.803.322 Liter Wein aus Ländern
der Europäischen Union und 1.263.156 Liter aus Drittländern
zu Schaumwein/Sekt verarbeitet.
Sektindustrie
-> Weinfach.
Sektkapsel
-> Kapsel.
Sektkelch
-> Sektglas; ->
Glasformen.
Sektkellerei
für Herstellungsbetriebe von Schaumwein zu einer Zeit eingebürgert,
als das Wort Sekt keinen Schutz des Gesetzgebers genoß
oder mit Schaumwein gleichgestellt war. Die traditionelle
Bezeichnung Sektkellerei auf dem Etikett sagt also nichts darüber
aus, ob und in welchem Ausmaß der Betrieb Schaumwein herstellt.
Die ersten Champagnerfabriken entstanden in Schlesien und
Württemberg um 1825, im Rheinland 1828/30.
Sektküfer
Berufsbezeichnung für den Kellertechniker, dem die Herstellung
und Behandlung des Schaumweins obliegt. Am Ende der Ausbildung steht der
Meister mit Lehrbefähigung.
Obwohl die Sektkellereien zur Industrie zählen, ist der Sektküfer
ein Handwerksberuf geblieben.
Sektkühler,
Schaumweinkühler
ein Gefäß, in das die Flasche nach dem Öffnen
in eine Mischung aus Eis und Wasser (oder eisgekühltem Wasser) eingestellt
wird, um die Serviertemperatur zu halten; siehe Temperatur. Beginnt man
die Prozedur (im Sektkühler oder im Eisfach des Kühlschranks)
zu früh, darf man sich nicht beklagen, wenn der Sekt ein eingefrorenes
Bukett hat und nicht mehr mundet.
Sektprobe
->
Verkosten.
Sektschale,
Schale
flaches Gefäß von rundem Horizontalschnitt, mit Fuß,
zum Verkosten von Sekt nur höchst bedingt geeignet; ->
Sektglas.
Sektschaum
Gesamtheit der Gasbläschen, die sich an der Oberfläche
besonders von Schaumwein und Sekt sammeln. Das nach dem Öffnen der
Sektflasche eintretende geräuschvolle Hochschäumen der Flüssigkeit
wird als Aufbrausen bezeichnet. Die Schwingungen, die durch das Moussieren
entstehen, haben nur einen Nachteil: sie wirken den Schwingungen des Glases
entgegen, um deretwillen wir anstoßen.
Also ungefähr: Je weniger es klingt, desto besser der Sekt; ->
Schaum.
Sektzange
kann ein simpler Nußknacker sein: damit lockert man Pfropfen, die
zu fest in der Mündung stecken. Bricht der Stopfen ab, nimmt man
den Hebelkorkenzieher, hält die Flasche schräg und bewegt sie
während der Operation möglichst wenig; ->
Öffnen von Sektflaschen.
sensorische
Prüfung, Sinnenprüfung
für die amtliche Qualitätskontrolle, auch organoleptische
Prüfung. Die Bedingungen für die Qualitätsprüfung
sind in §§ 21 ff. der VO zur Durchführung des Wein G vom
9. Mai 1995 festgelegt. Ebenda sind in Anlage 6 Abschn. II die sensorischen
Vorbedingungen, die Prüfmerkmale und Qualitätszahlen und die
Möglichkeiten der Punktvergabe aufgeführt;
siehe Bewertung der Sinnenprüfung.
Setzer
setzt Flaschen zu Gärstößen und Spitzstößen
auf.
Sichtbereich
Nach Art. 5 (1) der VO(EWG) Nr. 2333/92 sind Produktbezeichnung,
Nennvolumen, Dosage-bezeichnung und ab 01.05.1988 Alkoholgehalt im
gleichen Sichtbereich anzubringen, aber nicht unbedingt auf einem
und demselben Etikett (z. B. auch auf der mit dem Etikett zusammen lesbaren
Vorderseite einer Halsschleife oder eines Schulteretiketts). Die Angaben
müssen auf dem Behältnis, also auf der Flasche,
nicht auf einem Anhänger angebracht sein. Die Angabe des Herstellers
durch Kennziffer, die z. B. bei Hausmarken zulässig ist, kann durch
die Betriebsnummer erfolgen. Diese muß in diesem Fall ebenfalls
- wie die sonstigen Herstellerangaben im gleichen Sichtbereich
angebracht sein.
Sortencharakter
zeigt ein Sekt oder Schaumwein (z. B. Rieslingsekt), wenn er die
Bukettstoffe der betreffenden Traubensorte erkennen läßt. Ähnlich:
Art (Charakter), wie fremde Art (z. B. Boden-geschmack) oder
neutrale Art eines Schaumweins.
sortenrein
Kennzeichnung von Weinen, deren Kelterung aus bestimmten Rebsorten
gewährleistet ist, oder von Schaumwein und Sekt, zu deren Herstellung
nur eine Rebsorte verwendet wurde.
Sparkling
Hock
schäumender Hochheimer, seit den 1840er Jahren
das Gegenstück zum stillen Wein von Hochheim (= engl. hock). Ebenso
wie hock (schon um 1625 belegt) zur Bezeichnung deutscher Weine im allgemeinen
(außer denen der Mosel) wurde, meinte Sparkling Hock vielfach deutschen
Sekt im Gegensatz zum Champagne. Daneben auch Sparkling Rhine Wine, das
schon 1832 in den USA bezeugt ist, Sparkling Moselle und (seltener) Sparkling
Franconia.
Leider haben die deutschen Winzer und Sektkellereien versäumt, die
Bezeichnungen Hock und Sparkling Hock schützen
zu lassen, so daß es heute australischen, südafrikanischen
und nordamerikanischen Hock gibt, die alle vom Prestige des deutschen
Weines zehren.
Spiegel
die mit dem Wein in Berührung stehende Fläche des zylindrischen
Korkens, die besonders glatt und fehlerfrei sein muß. Die Oberseite
heißt Kopf.
Spitzstoß
-> Stöße,
spitzstehende.
Sprache
Die VO(EWG) Nr. 2332/92 bestimmt in Art. 7, in welcher Sprache
eine Angabe zu machen ist. In einer Sprache der Gemeinschaft, die der
Endverbraucher ohne weiteres verstehen kann, sind die vorgeschriebenen
Angaben zu machen; die nicht vorgeschriebenen (freiwilligen) können
zur Erleichterung für den Verbraucher in einer oder mehreren Amtssprachen
der EG gemacht werden. Die Mitgliedstaaten können zu dem gleichen
Zweck auch gestatten, daß diese Angaben zusätzlich in einer
andern Sprache als einer Amtssprache der Gemeinschaft gemacht werden,
wenn die Verwendung dieser Sprache in dem betreffenden Mitgliedstaat
oder einem Teil seines Hoheitsgebiets herkömmlich und üblich
ist (EG-BezeichnungsVO Art. 7); z. B. Katalanisch oder Baskisch
in Spanien. Ausgenommen sind die Angaben der bestimmten Anbaugebiete und
sonstigen geographischen Einheiten.
Sie werden nur in der Amtssprache des Mitgliedstaats gemacht, in dessen
Hoheitsgebiet der Sekt (Sekt b. A.) hergestellt worden ist, damit dieser
nur unter seiner traditionellen Bezeichnung in den Verkehr kommt. Wegen
der besonderen Schwierigkeit bei Verwendung griechischer Buchstaben empfiehlt
die Kommission, Angaben in griechischer Sprache in andern Amtssprachen
der Gemeinschaft zu wiederholen. Zur Angabe des Zuckergehalts darf, womit
der Export berücksichtigt wird, wahlweise einer der in der EG-BezeichnungsVO
in Anführungsstriche gesetzten und damit offiziellen Termini (z.
B. dry oder trocken ) benutzt werden, wo er verständlich
ist. Bei aus Drittländern importierten Schaumweinen können die
einheimischen Angaben unter der Voraussetzung verwendet werden, daß
Nennvolumen und Angaben über die Art des Erzeugnisses zusätzlich
in einer der Amtssprachen der EG wiederholt werden; siehe Verkehrsbezeichnung.
Bei der Ausfuhr in Drittländer können in einer der Amtssprachen
der EG gemachte Angaben in einer Sprache des Empfängerlandes wiederholt
werden,
-> Qualitätsangaben.
Stabilisierung
gegen Weinstein, ->
Kontaktverfahren.
stahlig
Kennzeichnung eines Sektes von herber Art und markantem Geschmack.
Stanniol
historische Bezeichnung der Zinnfolien um Korken und Flaschenhals
(Le Charpentier, Paris 1856); heute durch Aluminiumfolien ersetzt; bzw.,
bei teuren Marken, durch eine Mischung von Zinn und Blei. Dazu stanniolieren,
das Aufbringen des Stanniols; ->
Aufmachung; -> Sektflasche.
Steuerrückerstattung
-> Sektgrundweine
aus deutscher Erzeugung.
Stickstoff
ist durch Anhang Vl zur VO(EWG) Nr. 822/87 Absatz 3 (b) als Behandlungsstoff
zugelassen; -> Schutzgas.
Stillwein
Fachausdruck für nicht schäumenden Wein im Gegensatz
zu Schaumwein.
Stöße,
spitzstehende
Bezeichnung fast senkrechter Flaschenstapel mit hellgerütteltem
Rohsekt, bei denen jede Flasche der höherliegenden Reihe mit dem
Hals in den eingezogenen Boden der darunterstehenden eingreift; heute
meist durch Gitterboxen ersetzt; ->
Enthefung; ->
Flascheneinstich.
Stopfen,
Pfropfen (in der Schweiz Zapfen)
zylindrischer oder kegelförmiger Flaschenverschluß aus Naturkork
(Korken) oder Kunststoff, z. B. Polyathylen; ->
Korken; ->
Kunststoffstopfen; -> Schaumweinkorken.
Strohhülsen
wurden seit 1830 zur Schaumweinverpackung verwendet; heute sind sie durch
Styropor bzw. Wellpappe ersetzt.
stumm,
fertig
Kennzeichnung eines Weines, in dem die Gärung beendet ist. Beide
Bezeichnungen sind (wie franz. muet) doppeldeutig: stumm kann auch bedeuten
,sagt nichts mehr, fertig abgebaut. Bei Sekt meist
nur in diesem zweiten Sinn (= passé, tot) gebräuchlich.
Suberin
wachsartiger Bestandteil des Gewebes von Naturkorken.
süffig
Bezeichnung eines frischen leichten Schaumweins oder Sektes, der
zum Trinken anregt, mit halbtrockener bis halbsüßer Dosierung.
süß,
Süße
Geschmacksempfindung bei einem Wein, der noch viel unvergorenen
Zucker enthält. Bei Schaumwein heißt der entsprechende Süßegrad
mild mit über 50 g/l Zuckergehalt; ->
Abstimmung; ->
Dosage; ->
Versanddosage.
Süßegrad
durch die Versanddosage bewirkte geschmackliche ->
Abstimmung des fertigen Schaumweins, deren Bezeichnungen durch die
-> EG-BezeichnungsVO
einheitlich festgelegt sind; ->
Dosage; ->
Zuckergehalt.
Süßung
der Cuvée
und ihrer Bestandteile ist durch die VO(EWG) Nr. 2332/92 untersagt.
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