Lage
Einzellage ist gem. § 10 Abs. 2 des Weingesetzes eine bestimmte Rebfläche oder die Zusammenfassung solcher Flächen ( -> Großlage), aus deren Erträgen gleichwertige Weine gleichartiger Geschmacksrichtung hergestellt zu werden pflegen, und die in einer Gemeinde oder in mehreren benachbarten Gemeinden desselben bestimmten Anbaugebietes gelegen sind.

Lagensekt
muß EGweit zu 100% aus Weinen der angegebenen Weinberglage hergestellt sein. Die Mitgliedstaaten können den Anteil aus der namengebenden geographischen Einheit (Lage, Bereich, Ortsbezeichnung) auf 85% festsetzen; die restlichen 15% müssen jedoch aus dem betreffenden b.A.-Gebiet stammen (mit Ausnahme der Füll- und Versanddosage). Es gibt auch die Kombination von Jahrgangs- und Lagensekt. Wenn nur die Lage angegeben ist, dürfen Weine verschiedener Jahrgänge der gleichen Lage vermischt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen -> Angaben, geographische.

Lageraroma, Lagerbukett
das Ergebnis mikrobiologischer Vorgänge während der Lagerung alkoholischer Getränke. Sekt verändert sich unter vollem Kohlensäuredruck zwar langsamer als Wein, entwickelt aber während seiner Lagerung hochfeine Lagerbukette mit edlem Aroma, weichem und abgerundetem Geschmack, die schließlich in Altersbukette (-> Firngeschmack) übergehen.

Lagern
planmäßiges Anordnen der Fässer; Setzen von Flaschen in Stößen; Setzen der Schaumweinflaschen in freien bzw. angelehnten (spitzen) Stößen, Umsetzen von Schaumweinflaschen durch wiederholtes Aufsetzen auf Latten während der zweiten Gärung,
um den Inhalt erneut „aufzuschlagen“.

Lagerung
-> Flaschenreifung.

Lagerzeit
die Herstellungsdauer vom Beginn der Gärung an bis zum Abschluß der Alterung im Herstellungsbetrieb; für Qualitätsschaumwein (Sekt) mindestens sechs Monate im Herstellungsbetrieb unter einem Kohlensäureüberdruck von mindestens 3,5 bar (bezogen auf 20° C) (VO(EWG) Nr. 2332/92 Art. 17 Abs. 1); bzw. neun Monate, um die Angabe „-> Flaschengärung“ tragen zu dürfen.
Die Angabe „Flaschengärung nach dem traditionellen Verfahren“ oder „traditionelles Verfahren“ setzt voraus, daß der -> Rohsekt vom Zeitpunkt der Bereitung der Cuvée an mindestens neun Monate lang in der Flasche auf seinem Trub gelegen hat. Die EG-BezeichnungsVO gibt in diesem Fall keine „Lagerzeit“ an. Die Herstellungsdauer im traditionellen Verfahren gemäß der VO(EWG) Nr. 2332/92 Art. 17 beträgt mindestens neun Monate; sie wird aber aus Qualitätsgründen regelmäßig nicht unter zwölf Monaten liegen;
-> Hefelager; -> Herstellungsdauer; -> Gärung; -> Flaschengärung.

Lebendig
Kennzeichnung eines frischen, spritzigen, jugendlichen Sektes mit fruchtiger Säure, die aber nicht stark hervortreten darf, und ohne Alterserscheinungen.

Leer
Kennzeichnung von Schaumwein, der Körper und Extraktstoffe verloren hat.
Das kann auch durch Alter geschehen; Steigerung: passé, -> tot.

Leerraum
in der Flasche; -> Luftkammer

leicht, nett
Kennzeichnungen für Schaumwein oder Sekt mit kaum hervortretendem Alkoholgehalt und wenig Körper (-> Extrakt), dessen Bestandteile jedoch harmonieren.

Leichtflasche
-> Flasche.

lieblich
Kennzeichnung eines stärker dosierten Schaumweins oder Sektes, der gleichwohl nicht schwer sein darf.

Likör (franz. liqueur)
veraltete - aber in Fachkreisen noch gebrauchte - Bezeichnung für den Zusatz, der die zweite Gärung in Gang bringt („Tiragelikör“), und den in Wein gelösten Zucker, mit dem der Schaumwein nach vollendeter zweiter Gärung geschmacklich abgestimmt wird („Dosagelikör“); siehe Abstimmung; siehe Dosage; siehe Fülldosage, siehe Versanddosage. Der Ausdruck kommt vom lateinischen liquor „Flüssigkeit“; im Ausland wurde oder wird vielfach wirklicher Likör oder Weindestillat zugesetzt.

Lohnversektung
ist nach der VO(EWG) Nr. 2333/92 Art. 5 Abs. 4 und 5 Herstellung. Die Angabe „Hersteller“ ist nicht erforderlich, wenn der Name oder die Firma des Herstellers „mit einem die Lohnversektung kennzeichnenden Hinweis“ angegeben wird.

Luftkammer, Kammer
freier Raum von etwa 15 ccm unter dem Verschluß von Schaumweinflaschen, damit die Kohlensäure sich bei Erwärmung ausdehnen kann, ohne die Flaschen zu sprengen.