Jahrgangsangaben
Die Angabe eines Jahrgangs auf der Flasche ist bei Schaumwein nur erlaubt, wenn ihm die Bezeichnung Qualitätsschaumwein (Sekt) bzw. Qualitätsschaumwein b. A. (Sekt b. A.) oder Qualitätsschaumwein garantierten Ursprungs zusteht, diese angegeben wird und mindestens 85% der verwendeten Weine (mit Ausnahme derer in der Füll- und der Versanddosage) aus Trauben dieses Jahrgangs stammen. Dasselbe gilt für Drittlandschaumweine, denen die gleiche Qualität zuerkannt worden ist. Statt der 85% können die Mitgliedstaaten für in ihnen hergestellten Qualitätsschaumwein b. A. (Sekt b. A.) 100% vorschreiben.
Die Angabe „Jahrgangssekt“ muß mit der Nennung des Jahrgangs verbunden sein. Die große Menge der Schaumweine und Sekte basieren auf -> Cuvées verschiedener Jahrgänge, oder ihre Hersteller wollen sich diese Freiheit erhalten; sie tragen deshalb keine Jahreszahlen. Ein Jahrgangssekt ist immer eine Individualität, die nicht wiederholt werden kann, während es im allgemeinen die große Kunst der Kellereien ist, sich gemäß dem Wunsch ihrer Kunden ständig zu wiederholen, das heißt Jahr für Jahr die gleiche Marke nach Art, Stil und Geschmacksrichtung zu liefern, solange der Geschmack des Publikums gleich bleibt.
Natürlich sind auch die Mengen eines Jahrgangssekts sehr begrenzt; nur in Ausnahmejahren könnten Füllungen großer Marken aus Weinen eines Jahrgangs bedient werden;
-> Qualitätsschaumwein; -> Markensekt.

Joule-Kalorien
4,1868 Joule (J) entspricht 1 kleine Kalorie (cal).

Jubiläumcuvées
werden traditionell von Sektkellereien hergestellt. Kein gesetzlich festgelegter Begriff.