halbtrocken
(franz. demi-sec)
Geschmacksbezeichnung für ziemlich stark dosierte und daher eher süße
Schaumweine mit Gehalt an unvergorenem Zucker von 33 bis 50 g/l; ->
Abstimmung; ->
Dosage; ->
Zuckergehalt.
Halsschleife
auf dem Flaschenhals angebrachtes Etikett oder eine zusätzliche
Verzierung.
Haltbarkeit
bei Schaumwein infolge des Kohlensäuredrucks im allgemeinen
größer als bei den zu seiner Herstellung verwendeten Grundweinen;
auch von der Lagertemperatur abhängig;
-> Aufbewahrung;
-> Bukett.
Handelsmarke
-> Herstellerangabe.
harmonisch
Kennzeichnung eines Schaumweins oder Sektes, bei dem Alkohol,
Extrakt und Säure in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
hart
heißt ein Sekt, dessen rassige, stahlige Säure überbetont
ist.
Hausmarke,
Eigenmarke
-> Herstellerangabe.
Hefe
Mikroorganismen (Sproßpilze), die alkoholische Gärung
verursachen. Hefereinkulturen sind Kulturen von Hefestämmen aus einer
Zelle, die nicht durch andere Mikroorganismen verunreinigt sind. Hefe
vergärt Zucker zu Alkohol und Kohlensäure; ->
Gärvermögen. Während die Mikroorganismen im Traubenmost
spontan die erste Gärung einleiten, muß zur Einleitung der
-> zweiten Gärung
Hefe zugesetzt werden. An diese (erstmals 1894 in Geisenheim und 1895
in Epernay gezüchteten) ->
Reinzuchthefen werden besondere Anforderungen gestellt; denn nicht
alle Hefen sind qualitativ unbedenklich. Nach Beendigung der zweiten Gärung
wirkt die Hefe weiter. Besonders wertvoll ist die Abgabe von Stoffen,
die das Bukett der Grundweine zur vollen Entfaltung bringen, und die reduktive
Wirkung, die Frische und Spritzigkeit fördert. Hefe enthält
Vitamine, die mit der Kohlensäure dem Sekt seine belebende Wirkung
verleihen, und hat eine oxydationshemmende Wirkung, die es ihm erlaubt,
zu reifen und doch jung zu bleiben. Diese volle Nutzung ihrer Wirkstoffe
kann sowohl durch langes Flaschenlager auf der Hefe wie durch ihr feines
Verteilen im Rohsekt erreicht werden. Die EG-BezeichnungsVO schreibt vor,
daß Qualitätsschaumwein (Sekt) neun Monate in der Flasche auf
dem Trub, also auf der Hefe, liegen muß, um die Angabe Flaschengärung
im traditionellen Verfahren tragen zu dürfen (für die
einfache Angabe Flaschengärung 90 Tage).
Hefeautolyse
Zerfall nach der Vergärung; ->
Hefe.
Hefedepot,
Geläger
die abgelagerte Hefe nach Beendigung der zweiten ->
Gärung; ->
Trub.
Hefelager
die Zeit vom Beginn der Gärung bis zur Enthefung des Schaumweins.
Die Mindestdauer der Lagerung auf der Hefe (dem Trub)
ist vom Gesetzgeber für Qualitätsschaumwein im Einklang mit
den Herstellungsverfahren geregelt worden: mindestens 30 Tage bei Behältnissen
mit Rührwerk (strengere Vorschriften in Artikel 6 der E.G-Bezeichnungs-VO);
-> Hefe.
Der Gesetzgeber hat sich die wissenschaftliche Erkenntnis zu eigen gemacht,
daß das Ziel, die Wirkstoffe der Hefe voll für den Sekt zu
nutzen, auf zwei Wegen erreicht werden kann: durch längeres Lagern
auf der Hefe, oder durch feines Verteilen der Hefe im Rohsekt mit Hilfe
von Rührwerken. Die Dauer der Lagerung auf der Hefe (dem Trub)
wird auf die drei bzw. neun Monate angerechnet, die der Gesetzgeber als
Mindestlagerzeit für alle Qualitätsschaumweine vorgeschrieben
hat;
-> Gärung;
-> Flaschengärung.
Hefemenge,
Hefezusatz bei der zweiten Gärung
Eine Hefekultur enthält im Durchschnitt 30 Millionen Hefezellen
je Milliliter. Üblicherweise werden 4 Prozent in den Ansatz genommen
(4 l Hefeschwemmung auf 100 l Wein). Diese 1,2 Millionen/ml erhöhen
sich während des Einsetzens der Gärung ungefähr auf das
Doppelte.
Dann kommt die Vermehrung zum Stillstand.
Hefen,
immobilisierte
in halbdurchlässige Membrankügelchen eingeschlossene
Hefen, die kein Hefedepot bilden und unter Vermeidung des Rüttelns
aus der Flasche entfernt werden können.
Heferassen
->
Reinzuchthefen.
Hefestrich
->
Maskenbildung.
Hefetrub
-> Trub.
Hefetrübung
entsteht durch Hefezellen, die auf der Flasche eine Nachgärung
bewirken, wenn noch
vergärbarer Zucker vorhanden ist; so entstanden im 17. Jahrhundert
die ersten schäumenden (eher perlenden) Weine.
hefig
ist eine in Geruch oder Geschmack an Hefe erinnernde Komponente,
muß nicht fehlerhaft sein. ->
Hefeton.
hellgerüttelt
-> Rütteln;
-> klar.
Helm
die aus Drahtkorb und Metallplättchen gebildete Haltevorrichtung
über dem Stopfen.
herb
Kennzeichnung eines Schaumweins, dessen Geschmacksrichtung der
süßen entgegengesetzt ist. Die EG definiert Schaumwein
als herb oder brut, wenn sein Gehalt an unvergorenem Zucker nicht höher
als 15 g/l ist, und gestattet bei einem Zuckergehalt von 0 - 6 g/l die
Bezeichnung ->
extra herb; bei 0 bis unter 3 g ->
Restzucker (nicht mehr umsetzbare Pentosen) die Bezeichnungen ->
naturherb, -> brut
nature; ->
Abstimmung; ->
Dosage; ->
EG-Bezeichnungs-VO; ->
brut.
Herkunftsangaben
bei Schaumwein ->
Angaben, geographische; ->
Ursprungsbezeichnungen;
->
Qualitätsschaumwein b. A.
Hersteller
nach Art. 5 der EG-BezeichnungsVO die natürliche oder juristische
Person, welche die Herstellung durchführt oder auf ihre Rechnung
durchführen läßt. Ihr Name (Firmenname) sowie der Name
der Gemeinde (des Gemeindeteils) und des Mitgliedlandes, wo sie ihren
Sitz hat, sind im vollen Wortlaut anzugeben. Der Firmenname kann durch
eine Kennziffer ersetzt werden, wenn der Name (Firmenname) der Person
(Personenvereinigung), die nicht der Hersteller ist, jedoch an der Vermarktung
des Erzeugnisses beteiligt war, im vollen Wortlaut angegeben wird (einschließlich
von Gemeinde (Gemeindeteil) und Mitgliedstaat, wo der Vermarkter seinen
Sitz hat).
Diese Vorschrift ist bedeutsam für die 15.000 bis 20.000 Hausmarken,
die es in der Bundesrepublik Deutschland gibt (für Clubs, Hotels,
Handelsbetriebe usw.; Sekt Hotel Adlon, Berlin, dazu die Betriebsnummer).
Vorauszusetzen ist, daß der Vermarkter genaue Angaben über
den Hersteller besitzt. Alle diese Vorschriften dienen dem Schutz des
Verbrauchers; sie tragen aber zugleich der Tatsache Rechnung, daß
namhafte Hotels usw. sich mit Sektmarken präsentieren, die ihren
Namen tragen. Falls die oben bezeichnete Gemeinde (der Gemeindeteil) den
Namen eines bestimmten Anbaugebiets enthält, der aber nicht als Bezeichnung
für das betreffende Erzeugnis verwendet werden darf, so wird dieser
Name anhand einer Kennziffer angegeben, sofern die Mitgliedstaaten nicht
andere Maßnahmen zur Bezeichnung der in ihrem Hoheitsgebiet hergestellten
Erzeugnisse vorschreiben.
Der Hersteller ist auf dem Etikett (auch wenn eine Codenummer verwendet
wird) durch der Firma vorausgestelltes Hersteller oder hergestellt
durch anzugeben. Dies gilt nicht, wenn die Schaumweinherstellung
aus dem Firmennamen (Sektkellerei) deutlich hervorgeht sowie
bei Lohnversektung, sofern die Angabe des Namens oder der Firma des Herstellers
zusammen mit einem die Lohnversektung kennzeichnenden Hinweis gemacht
wird. Dem Namen eines in der EG ansässigen Verkäufers ist Vertrieb
oder verkauft durch oder ein gleichwertiger Terminus voranzustellen.
Dies gilt nicht, wenn Angaben über den Verkäufer zusammen mit
solchen über den Hersteller, gegebenenfalls unter Verwendung einer
Kennziffer, gemacht werden. Gleiches gilt für ->
Einführer, ->
lmporteur oder eingeführt durch; ->
Angaben, vorgeschriebene.
Die genaue Angabe des Herstellungsorts wird auch gefordert, weil große
Sektkellereien häufig mehrere räumlich getrennte Herstellungsbetriebe
haben.
Herstellung
die Verarbeitung von frischen Trauben, Traubenmost und/oder Wein
zu -> Schaumwein.
Herstellungsdauer
von Qualitätsschaumwein (Sekt)
einschließlich des Reifelagers am Ort der Herstellung, muß
nach der Einleitung der zweiten Gärung (dem Beginn der Kohlensäureentwicklung)
bei Großraumgärung mindestens 6, bei Flaschengärung mindestens
9 Monate betragen.
Diese gesetzlich vorgeschriebene Mindestlagerzeit wird in der Praxis häufig
überschritten, um die Lieferfähigkeit zu sichern und auch bei
einem Anstieg des Umsatzes auf genügend Vorräte zurückgreifen
zu können; ->
Flaschengärung; ->
Verfahren, traditionelles.
hervorragend
das höchste Prädikat der sensorischen Prüfung (VO
zur Durchführung des Wein G Anlage 6); ->
Bewertung der Sinnenprüfung.
herzhaft
Kennzeichnung eines Sektes mit spürbarem Gehalt an Alkohol
und Säure.
Hochfarbigkeit
gelbliche oder bräunliche Verfärbung des Weines durch
Oxydation. Nach Überschreiten eines gewissen Alters tritt Hochfarbigkeit
auch bei Schaumwein und Sekt fast regelmäßig ein; jedoch bleibt,
solange der Kohlensäuredruck nicht nachläßt, die Verfärbung
geringer als bei Wein. Gleichzeitig treten Altersbukette (->
Firngeschmack) auf.
hochfein
Kennzeichnung eines besonderen, sehr angenehmen Buketts und eines
edlen Geschmacks von Sekt.
Hochgewächs
eine lange nur für Sekt verwendete Bezeichnung. In der Wortverbindung
Riesling-Hochgewächs auch für Weine mit besonderen
Anforderungen zugelassen.
Hybridenwein,
Direktträgerwein
aus Amerikaner-Reben oder im Weingesetz nicht zugelassenen Kreuzungen
zwischen Amerikaner- und Europäer-Reben gewonnener Wein.
Nach dem deutschen Weingesetz darf Hybridenwein nicht in den Handel gebracht
werden;
er kann also auch nicht in deutschem Schaumwein oder Sekt enthalten sein.
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