Gäransatz
Zur Bereitung des Hefeansatzes für
die zweite Gärung wird eine kleinere Weinmenge mit Zucker versetzt
(Anstellwein). Diesem Anstellwein (beziehungsweise dem Most) wird aus Auslesegut
hergestellte Reinzuchthefe zugesetzt, um mit diesem Hefeansatz, Anstellmost
die Gärung der Cuvée in Gang zu setzen.
Gärbehälter,
Großraumgärbehälter
Druckgefäß aus kunststoffverkleidetem Stahl oder Edelstahl
mit einer Druckfestigkeit bis zu 10,4 bar, in dem bei
-> Großraumgärung die zweite Gärung durchgeführt
wird, die bei Flaschengärung in der Sektflasche erfolgt.
Gärdauer
umfaßt sowohl die eigentliche zweite Gärung, die in
der Regel höchstens sechs Wochen dauert, wie die anschließende
lange Periode der Lagerung des Rohsekts auf der Hefe.
Gärkeller
Raum, in dem sich die Gärbehälter bzw. die Flaschen
befinden und in dem sich auch die zweite Gärung bei der Schaumweinbereitung
vollzieht; -> Gärung,
zweite.
Gärstoß
zu einem Stapel aufgesetzte, waagrecht liegende Flaschen, meist
durch Lagerung in Gitterboxen ersetzt; ->
Flaschengärung.
Gärtechnik
alle mit der Gärung und ihren Erregern verbundenen Tätigkeiten
und Einrichtungen.
Gärtemperatur
bei der zweiten Gärung, soll relativ niedrig (etwa 15°
C) sein. Sie ist von Bedeutung für den Stoffwechsel in der ->
Hefe. Zu hohe Temperatur würde die Entwicklung unerwünschter
Bakterien (vor allem Milchsäurebakterien) fördern. Früher
wurde die Cuvée zuerst in ein Gärlokal mit 18
- 20° C verbracht, dann in den kühleren Keller.
Gärung
müßte sprachgeschichtlich unter J stehen; denn das
altdeutsche jesan gären hat sein g unter dem Einfluß
des unverwandten gar erhalten; Gischt gehört sprachlich dazu. Schon
1598 ist die Gahre (des Mostes) belegt. Das Gären bezeichnet Stoffumwandlungen,
die bei organischen Substanzen durch Fermente bewirkt werden. Die alkoholische
Gärung ist gekennzeichnet durch die Entwicklung von Kohlendioxyd,
die Bildung von Alkohol, Säuren und vielfältig zusammengesetzten
Nebenprodukten. Durch die alkoholische G. wird Zucker in Äthylalkohol
und Kohlensäure (nebst Nebenprodukten wie Glyzerin und Aldehyd) umgewandelt.
Gärung, durch die Schaumwein gewonnen werden soll, darf nach Verordnung
der EG (außer bei Fortsetzung der Gärung, durch die die Verarbeitung
von Trauben oder Mosten zu Wein erreicht werden soll, der sogenannten
méthode rurale ländliche Methode) nur durch die
-> Fülldosage
ausgelöst werden. Sie darf nur in Flaschen oder in andern geschlossenen
Behältern stattfinden.
Die Dauer der Gärung auf der Hefe wird auf die für Qualitätsschaumwein
vorgeschriebenen Lagerzeiten im Herstellungsbetrieb angerechnet; ->
Herstellungsdauer.
Gärung,
gezügelte
ist die Herabsetzung der Temperatur gärender Weine oder Rohschaumweine.
Gärung,
stürmische, Hauptgärung
Zustand der stärksten Kohlensäure-Entwicklung, auch
Anfangsstufe der zweiten Gärung bei der Schaumweinbereitung und der
nachfolgenden, schwächer verlaufenden Feingärung.
Gärung,
zweite
die in der EG zur Herstellung von Qualitätsschaumwein (Sekt)
vorgeschriebene erneute Vergärung von Wein, nach der hier auch die
meisten sonstigen Schaumweine hergestellt werden. Andere Länder gewinnen
teilweise Schaumweine aus erster Gärung; dies ist vermerkt, soweit
es für dieses Lexikon von Bedeutung ist. Die zweite Gärung beruht
wie die erste auf der Aufspaltung von Zucker durch Hefe. Beide werden
dem bereits vergorenen, geschönren und filtrierten Grundwein zugesetzt;
-> Fülldosage;
-> Cuvée. Die
zweite Gärung erfolgt in druckfesten Großraumbehältern
oder in dickwandigen Flaschen. Der Zusatz von Zucker bei der Flaschenfüllung
wurde noch um 1850 als Notbehelf bezeichnet, um das Mousseux auch in zuckerarmen
Weinen zu erzeugen. Der Zusatz von Hefe ist noch wesentlich jünger;
die heutige -> Fülldosage
aus in Wein gelöstem Zucker und ->
Reinzuchthefe gehört erst der Zeit nach deren Züchtung (1894/1895)
an, so daß die zweite Gärung in ihrer jetzigen Form gerade
hundert Jahre alt ist.
Gärungsdauer
der zweiten Gärung,nach Artikel 17 der VO(EG) 1428/96 mindestens
90 Tage, oder, wenn die Gärung in Behältnissen mit Rührwerk
stattfindet, mindestens 30 Tage.
Während der gleichen Zeiträume darf die Cuvée nicht vom
Trub getrennt werden.
Diese Verordnung gilt ab 1. September 1997.
Gärverfahren
( -> Flaschengärung,
-> Großraumgärung)
Eine Deklaration ist im gesamten EG-Raum nicht vorgeschrieben, da die
bisherigen wissenschaftlichen und technischen Untersuchungen nicht dazu
geführt haben, ein Gärverfahren als überlegen herauszustellen
oder überhaupt einen Einfluß eines bestimmten Gärverfahrens
auf die Qualität des Endprodukts nachzuweisen; ->
Deklaration. Hingegen sind Angaben über ->
Flaschengärung an strenge Vorschriften geknüpft (EG-Bezeichnungs-VO
Art. 6 (3) und (4)).
Gärvermögen
die Fähigkeit einer Heferasse, eine bestimmte - möglichst
hohe - Menge Zucker in Alkohol und Kohlendioxyd umzuwandeln. Bei der zweiten
Gärung zur Schaumweinbereitung wird ein besonders großes Gärvermögen
von der Hefe verlangt, die bei niedriger Temperatur, höherem Alkoholgehalt
als beim Grundwein und unter zunehmendem Überdruck im Gärbehälter
arbeiten muß; ->
Hefe.
garantierter
Ursprung
->
Ursprung, garantierter
Gay-Lussac-Grade
-> Alkohol.
Gebietsangaben
durch die ein Herstellungsverfahren bezeichnet werden soll, sind
nur zulässig bei Qualitätsschaumwein (Sekt) und Qualitätsschaumwein
b. A. (Sekt b. A.), sofern bei dem betreffenden Erzeugnis diese geographische
Angabe zulässig ist und es die Bezeichnung ->
Flaschengärung nach dem traditionellen Verfahren (traditionelles
Verfahren) führen darf
(EG-BezeichnungsVO Art. 6 (5);
->
méthode champenoise; ->
Angaben, geographische.
gefällig
Kennzeichnung eines angenehm zu trinkenden Schaumweins oder Sektes,
dem aber kein weitergehendes Kompliment zu machen ist.
gefälscht
ist ein Schaumwein, der
a) nachgemacht ist;
b) hinsichtlich seiner Beschaffenheit oder Norm von der Verkehrsauffassung
abweicht;
c) den Anschein einer besseren als der tatsächlichen Qualität
erweckt.
Verfälschen ist jede gesetzwidrige, wertmindernde Veränderung
eines Schaumweins gegenüber der normalen stofflichen Zusammensetzung
oder eine Veränderung, durch die das Erzeugnis einen seinem wahren
Wesen und Wert nicht entsprechenden Schein erhält.
Gefrieren
von Schaumwein in der Flasche wird nach einer Faustregel ( % vol
Alkohol : 2 = Gefrierpunkt in ° C unter Null) ermittelt z.B. bei 8%
vol Alkohol Gefrierpunkt 4° C.
Gegendruckfüller
automatisch arbeitender Umfüllapparat zur Vermeidung von
Kohlensäure-Verlusten; in großem Umfang bei der Filtrationsenthefung
auf der Flasche vergorenen bzw. zur Abfüllung im Großraum vergorenen
Sektes verwendet.
geklärt
Kennzeichnung eines Schaumweins oder Sektes, aus dem die Hefe
entfernt worden ist;
-> klar, glanzhell.
Geläger
-> Hefedepot.
geographische
Angaben
->
Angaben, geographische.
gepantscht
ist ein Schaumwein, der durch Wasserzusatz verfälscht ist;
-> gefälscht.
Gerbsäure,
Gerbstoff, Tannin
organische Substanz von zusammenziehendem Geschmack, die sich
im Gallapfel, in der Rinde, im Holz, in den Wurzeln verschiedener Pflanzen
sowie in den Beerenhülsen, Kernen und Stielen der Trauben findet.
Gesamtalkohol
-> Alkohol.
Gesamtextrakt
die Gesamtheit der Bestandteile des Weines, die sich bei der Destillation
nicht verflüchtigen, angegeben in Gramm je Liter Wein. Die Destillation
ist so zu führen, daß die Extraktstoffe sich möglichst
wenig verändern;
-> Extrakt.
Gesamtsäure
Gesamtheit der titrierbaren Säuren, die man ermittelt, indem
man die Flüssigkeit mit einer eingestellten Lauge auf den Neutralpunkt
pH 7 titriert. Die G. wird in Deutschland in g/l Weinsäure angegeben,
wenn es sich um Most, Wein oder Schaumwein handelt.
Gesamtschwefelgehalt
Er darf bei Schaumwein 235 mg/l nicht überschreiten.
Die Mitgliedstaaten können noch strengere Vorschriften erlassen.
Geschmacksbezeichnungen
vor allem für die organoleptische Probe, werden nach dem
Alter (reif, firn), dem Gehalt (stoffig, ölig), nach weiblichen (lieblich,
füllig) und männlichen Eigenschaften (nervig, wuchtig) und nach
der Wirkung auf Gaumen und Nase gewählt (herb, süffig, harmonisch,
vollmundig, reintönig usw.). Nach der schon römischen Probenformel
COS (color Farbe, odor Geruch, sapor Geschmack)
bilden die G. einen der drei Faktoren der Beurteilung;
-> Sinnenprüfung,
siehe sensorische Prüfung.
geschmeidig
Kennzeichnung eines vollen, milden, körperreichen Sektes.
Gesetz
Gesetzliche Vorschriften ->
Weingesetz und VO zur Durchführung des Wein G vom 09.05.1995.
-> Schaumweinsteuer,
-> EG-Verordnungen.
gesund
Kennzeichnung gut ausgebauter Sekte, die keine Mängel oder
Fehler aufweisen.
Gesundheit
und Sekt
Prof. Dr. Kliewe: Die medizinische Bedeutung des Sekts liegt
vor allem darin, daß er bei akuten Fällen von Herz- und Kreislaufschwäche,
bei Lungenentzündung und hochfieberhaften ansteckenden Krankheiten
mit großem Vorteil getrunken werden kann. Bei Genesenden und Unterernährten
ist er ein wertvoller Kalorienspender. Sodann wird Sekt nach operativen
Eingriffen empfohlen, weil das Kohlendioxyd und der Alkohol eine Herabsetzung
der Schmerzempfindlichkeit der Magenschleimhaut bewirken und den nach
Operationen oft auftretenden Brechreiz vermindern. Außerdem führt
Sekt schnell zu einer verstärkten Harnabsonderung und regt die Kreislauftätigkeit
an.... Ob auch der Wundheilungsvorgang begünstigt wird, muß
noch untersucht werden. Da mit medizinischer Wirkung von Getränken
nicht geworben werden darf, möge diese Aussage eines bedeutenden
Mediziners genügen;
->Ärzte
und Sekt.
Gläser
sollen mit der Öffnung nach oben aufbewahrt werden; sonst
werden sie muffig. Je dünner ihr Glas ist, desto genußreicher
sind sie für Auge und Geschmack; für diesen allerdings nur,
wenn nach dem Spülen das Glas sorgfältig abgetrocknet wurde.
Sektgläser sollen nur mit klarem Leitungswasser, aber nicht mit wasserentspannenden
Mitteln gespült werden, weil dadurch das Perlen verhindert wird;
-> Glasformen, ->
Sektglas.
glanzhell
Kennzeichnung eines Sektes, der völlig klar ist, im höchsten
Stadium Schwarzglanz besitzt.
Glasflaschen
->
Sektflasche; ->
Flasche.
Glasformen
für Schaumwein und Sekt
der Spitzkelch, der abgewandelte Kelch als Tulpe oder das apfelförmige
Glas. Die flache Schale wird dem flüchtigen Charakter des Getränks
und dem Spiel der hochsteigenden Perlen nicht gerecht; denn aus ihr zerfließt
ein zartes Bukett, ohne wahrgenommen zu werden;
-> Sektglas.
glatt
Kennzeichnung eines harmonischen, milden und etwas fülligen
(extraktreichen) Sektes; gleichbedeutend mit ->
geschmeidig.
Glyzerin
dreiwertiger Alkohol, der in geringen Mengen bei der alkoholischen
-> Gärung aus Zucker entsteht,
das Getränk geschmeidig macht und ihm Fülle verleiht.
goût
goût franz. = Geschmack; z. B. bei Schaumwein:
goût américain = lieblicher, süßer Geschmack
goût anglais = trockener, herber Geschmack
goût français (bei Champagne) = sehr süßer Geschmack
franc de goût = reintönig
bon goût = wohlschmeckend
goût de bouchon = Korkgeschmack
goût d`évent = passé, tot
mauvais goût = von schlechtem Geschmack
Grädigkeit
-> Alkoholgehalt
von Flüssigkeiten bei 20° C, angegeben in Volumenprozenten (
% vol). Gleichzusetzen der Volumeneinheit Alkohol, dem in Prozenten angegebenen
Anteil
des Alkohols an der Flüssigkeitsmenge; ->
Alkohol.
Grenzkellereien,
Grenzindustrie
Gründungen von Kellereien innerhalb des Gebiets des Deutschen
Zollvereins, vornehmlich in Luxemburg und Elsaß-Lothringen, nach
1870, die den Anschein zu erwecken suchten, ihre Produkte seien außerhalb
des deutschen Zollgebiets hergestellt und dadurch besser als die deutschen
Schaumweine. Meist handelte es sich um Filialen bekannter, oder um aufgekaufte
Namen nicht mehr bestehender Champagnekellereien, die im Zollgebiet unter
ihrem französischen Namen produzierten und Wein in Fässern (nicht
immer aus der Champagne) einführten, den sie auf Flaschen füllten
und als, echten Champagner verkauften. Damit nutzten sie zugleich
den seit 1885 bestehenden Unterschied der Verzollung von eingeführtem
Faßwein (20 Mark je Doppelzentner) und Schaumwein (80 Mark je Doppelzentner)
aus. Bisweilen war die auf Etikett, Preislisten und Briefbogen erscheinende
französische Schaumweinkellerei nichts weiter als ein Briefkasten
in Reims oder Epernay. Von 1901 bis 1914 wurden 14 Millionen 1/1-Flaschen
Grenzschaumwein festgestellt. Die Neufassung des Gesetzes zur Bekämpfung
des unlauteren Wettbewerbs (1909) nannte die unrichtige Angabe des Ursprungs
als Tatbestand unerlaubter Werbung und ermöglichte dadurch ein Vorgehen
gegen die Kellereien, die vortäuschten, französischen Schaumwein
(möglichst Champagne) unverändert einzuführen. Erst in
den Ausführungsbestimmungen vom 06.06.1925 zum Weingesetz 1909 wurde
festgelegt, daß das Land, in dem der Schaumwein hergestellt ist,
durch eine Bezeichnung auf der Flasche kenntlich gemacht werden muß.
groß
kann nur ein rundherum harmonischer Sekt sein.
Großlagen
die Zusammenfassung benachbarter Weinbergs-Einzellagen, aus denen
Weine gleicher Art
und Güte gewonnen werden; ->
Lage.
Großraumgärung
Durchführung der (zweiten) Gärung im druckfesten Großbehälter;
siehe Gärverfahren; siehe Gärbehälter. Nach der Gärung
wird im Gegendruckverfahren über Filter entheft und auf Flaschen
gefüllt; ->
Enthefung; ->
Füllung.
Erfunden von Maumené 1852.
grün
unreif, grasig
Kennzeichnung eines noch nicht ausgereiften Schaumweins.
Grundwein
stiller Wein als Ausgangsprodukt der Schaumweinherstellung, also
vor der Versektung; siehe Cuvée. Die Sektgrundweine stammen ganz
überwiegend aus Deutschland und den übrigen EG-Ländern.
Im Jahr 2002 haben die Verbandsmitglieder aus den EG-Ländern 217.803.322
Lieter Wein zu Schaumwein verarbeitet, aus Nicht-EG-Ländern 1.263.157
Liter.
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