fad, schal
Kennzeichnung eines Schaumweins ohne Geschmack und insbesondere ohne Frische und Säure. Auch für abgebaute, leere Weine und Schaumweine gebräuchlich.

Fälschung
-> gefälscht.

Farbveränderung
Auch bei vollem -> Kohlensäuredruck kann Sauerstoff in die Flasche einwandern, so daß durch -> Oxydation die Farbe des Sekts dunkler wird.

Faßgärung
bisweilen für die -> Großraumgärung gebrauchter Ausdruck.

Fehler
auf chemischen Veränderungen oder anderen Ursachen beruhende Erscheinungen, die den Geschmack und die Güte von Schaumwein beeinträchtigen; -> sensorische Prüfung (Punktschema).

fein
Kennzeichnung eleganten Sektes von schöner Art und gutem Bukett.

feiner Trub, feine Hefe
Masse der feineren unlöslichen Bestandteile im Schaumwein, die sich auf der Schicht des gröberen -> Trubs absetzen; -> Bodensatz.

Feingärung
-> Gärung, stürmische.

Feinheit, Finesse
beruht auf einem sehr guten Bukett und einer aus geglichenen Art.

feinperlig, Feinperligkeit
-> Mousseux.

Ferment
a) Synonym fur Enzym,
b) in der Champagne für die Hefe der zweiten Gärung gebräuchlich.

fertig
eine doppeldeutige Bezeichnung: sie kann sowohl „trinkfertig“ wie „abgebaut, stumm“
(der Schaumwein „sagt nichts mehr“) meinen.

Fertigfüllung
-> Füllung.

Fertigpackungsverordnung
regelt sämtliche Standardpackungen nach Größe und Inhalt (Füllmenge) und ihre Angabe auf der Packung. Auch die Toleranzen sind festgelegt. Die Betriebe haben sich selbst zu kontrollieren (Buchführung). Die Nennfüllmenge darf bestimmte Toleranzen nicht unterschreiten.

Fertigsekt
fabrikationsmäßig fertiggestellter (noch nicht ausgestatteter) Sekt als Gegensatz zum Rohsekt.

feurig
kann ein Rotsekt aus entsprechenden Grundweinen und mit kräftigem Alkoholgehalt sein.

Filterenthefung, Filtrationsenthefung
die Entfernung der -> Hefe nach der zweiten Gärung und dem Reifelager, das auf der Hefe durchgeführt wird. Bei Flaschengärung wird der Flascheninhalt - sofern nicht nach dem -> Rüttelverfahren entheft wird - unter Gegendruck in einen Großbehälter entleert. Bei Großraumgärung befindet sich der Schaumwein bereits in einem solchen Behälter. Nach Zusatz der Versanddosage und Vermischen über Rührwerk, wobei die Hefe noch einmal aufgewirbelt und letztmalig ausgenutzt wird, wird der Inhalt über eine Filteranlage zur Füllmaschine geleitet. Diese füllt den klaren, trinkfertigen Schaumwein oder Sekt auf Flaschen.
Die Filterenthefung wird auch als Transvasion bezeichnet (dieser Ausdruck ist seit alters für das Umfüllen unter Gegendruck meist von 1/1-Flaschen auf übergroße, halbe und Viertelflaschen verwendet worden). Die Franzosen nennen sie die „deutsche Methode“
(Dictionnaire des vins, Larousse, 1969, S. 43).
Die Filterenthefung muß unter Gegendruck erfolgen, den man durch den zur Herstellung einer inerten Atmosphäre zugelassenen Stickstoff erzeugt, damit die gärungseigene Kohlensäure nicht entweichen kann. -> Schutzgas.

Finesse (Vornehmheit)
Feinheit des Geschmacks bei einem Sekt von hoher Qualität.

Firne, Firngeschmack
Altersgeschmack von Schaumwein und Sekt. Er beruht auf Oxydation, die häufig auf ein Nachlassen des Kohlensäuredrucks zurückgeht. Eine leichte Firne wird bei langgelagertem Sekt von Kennern nicht als Fehler empfunden, sondern als „Edelfirne“ geschätzt. Mit der Geschmacksveränderung ändert sich durch die Oxydation auch die Sektfarbe von grünlichen über gelbliche bis zu bräunlichen Tönen; -> hochfarbig; -> Flaschenreifung.

Fizzes und Flips
-> Sekt-Fizz, -> Sekt-Flip.

Flasche
Glasbehältnis mit enger Öffnung und einem Fassungsvermögen von im allgemeinen weniger als einem Liter, in dem Getränke aufbewahrt werden. Flaschen aus dünnem Glas, wie sie seit der Renaissance aus Italien geliefert wurden, dienten zunächst nur als Weinkaraffen auf der Tafel. Seit dem Anfang des 17. Jahrh. wurden Flaschen aus dickem Glas hergestellt, die zunächst Zwiebelform hatten, dann zylindrisch wurden und erst im 19. Jahrh. die langgestreckte Schlegelform erhielten. Um 1800 existiert bereits die Schaumweinflasche mit ihrem dicken Glas und dem Einzug im Boden. Nach A. Simon ist ihre Herstellung von England ausgegangen. Dort erwirkte der Admiral Sir Robert Mansell aus der Sorge, der Holzverbrauch für das Flaschenblasen würde die Wälder dezimieren und den Schiffbau brachlegen,1650 von König Jakob 1. ein Dekret, Glasschmelzöfen nur noch mit Kohle zu beheizen. Die mit Kohle gefertigten Flaschen fielen erheblich stärker aus als die von den holzbeheizten Ofen; sie kamen als verre anglais nach Frankreich und ermöglichten dort die Produktion von Schaumwein.Patente für die Herstellung von Glasflaschen existieren z. B. von 1632 und 1662; -> Schaumweinflasche.
Die Schaumweinflasche zeichnet sich gegenüber der Weinflasche durch ihre sehr viel höhere Druckfestigkeit (bis zu 10,4 bar) aus; -> Druck. An ihrer Mündung befindet sich eine Wölbung zum Festhalten des Flaschenverschlusses; -> Sektflasche. In neuerer Zeit ist es der Glasindustrie gelungen, bei der Schaumweinflasche, die ein Gewicht von bis zu 1000 g hatte, durch besondere Vergütungsverfahren eine erhebliche Material- und Gewichtsersparnis zu erzielen. Diese Flaschen mit einem Gewicht um 600 g werden auch als Leichtflaschen bezeichnet.
Vorsicht beim Einlegen in Tonröhren: Die Vergütung darf nicht angeritzt werden.

Flaschenboden
-> Flascheneinstich.

Flaschenbruch
zuerst das Zerspringen der Flaschen bei der méthode rurale (noch im 19. Jahrh. bis zu 80% einer Füllung), bei der das Abfüllen von noch in erster Gärung befindlichem Wein auf Flaschen zu einem Überdruck an Kohlensaure führte. Erst die von François (1792-1838) 1836 unmittelbar nach Bekanntwerden der zweiten Gärung veröffentlichte Methode zur Messung des Zuckergehalts ermöglichte einen langsamen Rückgang des Flaschenbruchs, der heute unter
0,4 ‰ liegt. Zu den Zeiten hohen Flaschenbruchs befanden sich in allen Sektlagerkellern in den Boden eingelassene Bassins, in denen das Ausgelaufene gesammelt (und als Stillwein weiterverwendet) wurde, und die Arbeiter mußten Gesichtsmasken aus Draht tragen. Flaschenbruch entsteht auch durch die bei der Glasherstellung nicht immer vermeidbaren Unregelmäßigkeiten und Spannungen im Material.

Flascheneinstich, -einzug
die Vertiefung im Boden von Schaumweinflaschen. Sie ermöglichte das Stapeln von hellgerütteltem Sekt in auf dem Kopf stehenden Flaschen; -> Stöße, spitzstehende.

Flaschenfüllung
-> Füllung.

Flaschengärung
die Durchführung der zweiten Gärung in der Flasche. Nach beendeter Gärung kann der Rohsekt nach dem -> Rüttelverfahren (dem „traditionellen Verfahren“ ) oder mit -> Filterenthefung weiterverarbeitet werden. Die Angabe eines Gärverfahrens ist nur bei Qualitätsschaumwein (Sekt) und Qualitätsschaumwein b. A. (Sekt b. A.) oder einem diesen gleichgestellten Drittlandschaumwein erlaubt; siehe Gärung. Seit dem Inkrafttreten der -> EG-BezeichnungsVO am 01.09.1986 darf der Begriff „Flaschengärung“ nur angegeben werden, wenn die -> Cuvée durch eine zweite alkoholische Gärung in der Flasche zu Qualitätsschaumwein (Sekt) geworden ist, die Herstellungsdauer einschließlich der Alterung im Herstellungsbetrieb vom Beginn der zweiten Gärung an mindestens neun Monate und die Dauer der zweiten Gärung bzw. die Zeit, in der der Rohsekt nicht von der Hefe getrennt wird, mindestens 90 Tage beträgt.
Um die Bezeichnung „Flaschengärung“ tragen zu dürfen, kann der Sekt durch Abziehen oder -> Enthefen ( -> Degorgieren) von seinem Trub getrennt worden sein; bei -> Filterenthefung darf diese Bezeichnung also verwendet werden. Um die Angabe „Flaschengärung nach dem traditionellen Verfahren“, „traditionelles Verfahren“, „klassische Flaschengärung“, „traditionelles klassisches Verfahren“ tragen zu dürfen, muß der Wein durch eine zweite alkoholische Gärung in der Flasche zu Schaumwein geworden sein. Außerdem muß er vom Zeitpunkt der Bereitung der Cuvée an mindestens neun Monate lang ununterbrochen in demselben Betrieb auf seinem Trub gelegen haben und muß durch -> Degorgieren der Flasche von seinem Trub getrennt worden sein. Das Degorgieren kann von Hand oder durch Maschinen erfolgen.
Bei -> Filterenthefung dürfen die Angaben “Flaschengärung nach dem traditionellen Verfahren“ usw. also nicht verwendet werden, sondern nur bei dem Rüttelverfahren.

Flaschengärverfahren
bis etwa 1890 einziges Verfahren der Schaumweinbereitung durch Nachgärung oder nach der -> méthode rurale und seit etwa 1830 Einleitung einer zweiten Gärung in dickwandigen Flaschen, die einzeln entheft wurden. Heute gibt es das früher als -> méthode champenoise bezeichnete Rüttelverfahren (Gärung, Reifelager, Rütteln, Enthefen, Dosieren auf der Flasche = „Flaschengärung nach dem traditionellen Verfahren“ ) und die in Deutschland entwickelte -> Filterenthefung (Gärung und Reifelager auf der Flasche; dann Enthefung über Großbehälter und Filter = „Flaschengärung“ ohne Zusatz).

Flaschengrößen
Schaumwein und Sekt dürfen nur in Flaschen mit bestimmten Füllmengen bis höchstens 9 Liter in den Verkehr gebracht werden. Die Nennfüllmengen sind EG-einheitlich festgelegt. Zugelassen sind folgende Nennfüllmengen (in Litern): 0,2 (Viertelflasche) -0,375 (halbe Flasche) -0,5 (1/2 l)
-0,75 (ganze Flasche) 1,5 (Magnum = Doppelflasche) 3,0 (Doppelmagnum = Vierfachflasche)
sowie die 4,5 I -, 6 l - und 9 l - Flasche. Die 0,75 Liter-Flasche gilt als ganze oder 1/1 - Flasche.
Die Verbandsmitglieder setzten 2002 aus eigener Produktion 314.717.830 Flaschen ab. Davon 271.806.831 1/1-Flaschen und 41.358.207 1/4-Flaschen. Mit weitem Abstand folgten die 483.170 1/2-Flaschen und die 996.684 2/1-Flaschen.
Die restlichen Flaschengrößen sind ohne Bedeutung.
Nur zu Werbe- und Ausstellungszwecken gibt es Flaschen mit einem Fassungsvermögen bis zu 20 ganzen Flaschen.

Flaschenhals
der enge Teil der Flasche unmittelbar unter der Öffnung; -> Flaschenmündung.

Flaschenhülsen
aus Stroh, Wellpapier oder Kunststoff hergestellte Hülsen zur Verpackung und zum Versand der früher meist in Flaschenseide eingewickelten Flaschen; heute meist dem Flaschenkörper nachgebildete Plastik- oder Schaumstofflagen oder Wellpappstege in Kartons, die von automatischen Flaschenverpackungsmaschinen gefüllt werden und auch die Flaschenseide überflüssig machen.

Flaschenkapsel
-> Kapsel.

Flaschenkeller
Raum, in dem Wein oder Schaumwein in Flaschen aufbewahrt wird (zum Unterschied vom Gärkeller); besondere Abteilung des Lagerkeilers.

Flaschenkorken
historisch gesehen die Voraussetzung für die Bereitung von Schaumwein, da sie die Kohlensäure in der Flasche festhielten, die vorher durch die Öl-oder Hanfverschlusse entwich.(Eine Geschichte der Korkenverwendung würde auch wichtige Aufschlüsse über die frühe Schaumweinbereitung liefern.) Nach André Simon wurden Flaschen erstmals während der Regierung der Königin Elisabeth 1.(1558-1603) in London mit Korken verschlossen. Die frühesten Berichte über auf Flaschen gefüllten Wein, der (auf Grund von Nachgärung, nicht von Schaumweingärung) schäumte, datieren aus der Zeit der Restauration um1660, als die Engländer aus der Champagne bezogene junge Faßweine bei der Flaschenfüllung mit spanischen Korken zu verschließen begannen;
-> Korken; -> Kunststoffstopfen; -> Schaumwein, -> Geschichte.

Flaschenmündung
Flaschenmundstück, ringformig verstärkter oberster Teil des Flaschenhalses; z. B. Bandmündung.

Flaschenmündung kombinierte
sowohl für Kronkorken wie für Drahtbügel (Agraffe) verwendbar.

Flaschenreifung
die Gesamtheit der Vorgänge, die sich nach der Flaschenfüllung an alkoholischen Getränken vollziehen. Wein entwickelt zu seinem Sortenbukett ein Lagerbukett, das in ein Altersbukett übergeht, mit dessen Einsetzen sein Höhepunkt überschritten ist. Über die Firnbukette
(edelfirn - firn - schal, matt-passé, tot) beendet er sein Leben. Bei Sekt ist die entscheidende Reifung bereits in der Kellerei erfolgt, was nicht ausschließt, daß er bei weiterer Lagerung noch interessante Entwicklungen durchmachen kann (sogenannte Lagerbukette).
Durch die Altersbukette kommen auch die Liebhaber von Edelfirne, wenn sie die Geduld aufbringen, voll auf ihre Kosten; -> Firne.

Flaschenverschluß
-> Verschluß.

Flötenglas
schmales hohes -> Sektglas.

flüchtig
kann sowohl von Geruchs- wie von Geschmackseindrücken gesagt werden; häufig im Gegensatz zur „weinigen“ Art z. B. von Rieslingsekt gebraucht.

flüchtige Säuren
alle Säuren, die beim Erhitzen unterhalb des Siedepunkts des Weines verdampfen.

frappiert (franz. frappé)
schlagartig heruntergekühlt. Vorsicht beim Sektkühlen, damit die Blume nicht erfriert!

frisch
Kennzeichnung eines Sektes von kräftiger, aber nicht hervortretender Säure, der angenehm und erfrischend schmeckt.

Frostflasche
-> Tiefkühlung.

fruchtig
Kennzeichnung eines Sektes, der sich durch einen natürlichen Fruchtgeschmack auszeichnet; typisch für Rieslingsekt.

Fruchtschaumwein, Obstschaumwein
dem -> Schaumwein ähnliches Getränk, dessen Ausgangsstoffe ein dem Wein ähnliches Getränk (herkömmlich als Stachelbeer-, Erdbeerwein etc. bezeichnet) oder Moste aus Beeren Steinobst, Hagebutten, Schlehen oder Rhabarberstengeln sind. Fruchtschaumweine können meist nur mit Zusätzen von Wasser und Kohlensäure hergestellt werden, die nicht deklariert zu werden brauchen; -> Obstschaumwein; -> schaumweinähnliche Getränke.

Fruchtzucker, Fructose, Lävulose (C6H1206)
neben Traubenzucker in etwa gleicher Menge in der Traube vorhanden, wird bei der Gärung ebenfalls in Alkohol und Kohlensäure umgewandelt.
Fruchtzucker ist für Diabetiker verträglich.

Fülldosage
die Flüssigkeit, die der Cuvée zur Einleitung der Schaumbildung zugesetzt wird und damit die zweite Gärung in Gang bringt. Sie besteht aus in Wein gelöstem Zucker, dessen Menge sich nach dem unvergorenen Zucker richtet, den der stille Wein noch besitzt, und Reinzuchthefe.
Gemäß EG-Vorschrift darf sie den Gesamtalkoholgehalt des fertigen Sektes um höchstens 1,5% vol erhöhen. Für die vom Gesetz vorgeschriebene Druckentwicklung werden etwa 25 g Zucker je Liter benötigt. Für die Fülldosage wird bisweilen noch der dem Französischen entlehnte Ausdruck „Tiragelikör“ gebraucht, obgleich die Bedeutung liqueur „ Flüssigkeit“, die in franz. Iiqueur de tirage steckt, im Deutschen unbekannt ist und dadurch ein falscher Eindruck erweckt wird. EG-rechtlich ist die Zusammensetzung der Fülldosage geregelt durch die VO(EWG) Nr. 2332/92, ergänzt durch Art. 9 und 15 der VO(EG) Nr. 1428/96. Danach darf sie nur bestehen aus Traubenmost, teilweise gegorenem Traubenmost, Traubenmostkonzentrat, rektifiziertem Traubenmostkonzentrat, Saccharose und Wein. Der Zusatz von Fülldosage gilt weder als Anreicherung noch als Süßung.

Füllkorken (veraltet Tiragekorken)
durch einen Bügel ( -> Agraffe) gesicherter Verschluß von Schaumweinflaschen während der zweiten Gärung; heute weitgehend durch -> Kronkorken ersetzt.

Füllmengenkontrolle
-> Fertigpackungsverordnung.

Füllung, Abfüllung
das Einfüllen einer Schaumweincuvée zur Einleitung der zweiten Gärung in Flaschen (Tiragefüllung) oder Großraumbehälter bzw. Einfüllen des fertigen Sektes (Expeditions- oder Fertigfüllung) bzw. das Überwechseln von Gärflasche zur Versandflasche (Transvasion oder Umfüllung, auch aus Normal- in Klein- oder übergroße Flaschen) bzw. von Flasche in Großbehälter; -> Transvasionsenthefung; -> Filterenthefung.

Füllung, isobarometrische
Um-oder Abfüllen unter Druckausgleich.