EAN
Europäische Artikelnummer.
edel
Kennzeichnung eines sehr guten, harmonischen und körperreichen Sektes.
Edelfirne
-> Firne
EG-Bezeichnungs-VO(EGBez.VO)
die Verordnung (EWG) Nr.2333/92 des Rates vom 13. Juli 1992 zur Festlegung
der Grundregeln für die ->
Bezeichnung und ->
Aufmachung von ->
Schaumwein und ->
Schaumwein mit zugesetzter
Kohlensäure. Ihre Bestimmungen gelten seit dem 01.09.1992. Die Durchführungsvorschriften
(mit Übergangsbestimmungen für das Aufbrauchen von Vorräten
usw.) wurden als
VO(EG) Nr. 554/95 erlassen.
EG-Verordnungen
sind für alle Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar
geltendes Recht.
Für Schaumwein, Sekt und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure
gelten
1.
soweit es sich um Erzeugnisse mit Ursprung in Mitgliedstaaten der Europäischen
Gemeinschaft handelt, die Begriffsbestimmungen der Nummern 15 und 16 des
Anhangs I der Verordnung (EWG)
Nr. 822/87 vom 16.03.1987.
2.
soweit es sich um Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern handelt,
die Begriffsbestimmungen des Artikels IV der Verordnung (EWG) Nr. 2391/89.
Als spezielle Vorschriften gelten die VO(EWG) Nr. 2332/92 betreffend die
Herstellung und die VO (EWG) Nr. 2333/92, die EG BezeichnungsVO mit den
Durchführungsbestimmungen VO(EG) 554/95 mit den Änderungsverordnungen
1428/96; 1429/96 vom 26.06.1996 und 1915/96 vom 03.10.1996.
Eigenmarke
richtiger Handelsmarke; ->
Herstellerangabe.
einfach
Kennzeichnung eines Schaumweins, von dem man nur sagen kann, daß
er frei von Fehlern ist.
Einfuhr
von Schaumwein
->
Schaumweinimport; ->
Drittländer
Einfuhrfähigkeit
->
Schaumwein; Ausländischer.
Einführer
in der deutschen Fassung der VO(EWG) Nr. 2333/92 für den Importeur
verwendet; demgemäß auch Einführer oder eingeführt
durch dem Namen voranzustellen. Der Importeur braucht nicht im gleichen
Sichtbereich wie die übrigen vorgeschriebenen ->
Angaben zu stehen.
Einheiten
geographische ->
Angaben, geographische.
Einstich
Einzug, -> Flascheneinzug.
Einwegflasche
ist bei Schaumwein allgemein üblich; die Wiederverwendung (Mehrwegflasche)
ist wegen des Kohlensäuredrucks bei den Leichtflaschen, die sonst
große Vorteile bieten, nicht möglich.
eisgekühlt
nicht unbedingt ein Gewinn für Sekt. Zu starke Kühlung kann
Bukett und Geschmack töten.
Niemals Eis in das Glas geben !
Eispfropfen
Fachausdruck für die Rohsektmenge, die bei Schaumwein nach dem Rüttelverfahren
mit der auf den Korken gerüttelten Hefe eingefroren wird; siehe enthefen;
siehe Walfard-Verfahren.
elegant
Kennzeichnung eines Sektes von feiner Art und Harmonie der den Geschmack
bestimmenden Stoffe.
Elektrodialyse
ist bei Schaumwein nicht erlaubt.
enthefen
das Entfernen der Hefe aus dem Schaumwein oder Sekt, häufig noch
mit dem aus dem Französischen entlehnten degorgieren bezeichnet,
so wie der Enthefer in Frankreich dégorgeur heißt. Die Enthefung
geschieht im allgemeinen nach zwei Verfahren:
1.
Rüttelenthefung siehe rütteln. Die Hefe, die sich an der
Flaschenwand abgesetzt hat, wird auf den Korken der kopfstehenden Flasche
gerüttelt. Das Hefedepot über dem Flaschenhals wird
bei -16° bis -18° C eingefroren, und nach dem Öffnen schießt
die Kohlensäure den so gebildeten Eispfropfen, der die Hefe umschließt,
hinaus (kalt degorgieren);
siehe Walfard-Verfahren, oder es wird ohne Vereisung warm degorgiert.
2.
Filterenthefung
siehe Filtrationsenthefung, wobei die Hefe unter Verwendung von Filtern
vom Schaumwein abgeschieden wird, so daß der Schaumwein klar auf
die Flaschen gelangt.
Entsäuerung
Herabsetzen des Säuregehalts durch Zugabe von gesetzlich zugelassenen
Stoffen
(Art.4 der VO(EWG) Nr. 2332/92).
entwickelt
ausgebaut, Kennzeichnung eines trinkfertigen Schaumweins.
Entwicklung
bei der Lagerung ->
Lagerbukett.
Enzyme
organische Katalysatoren. Ihre Anwesenheit sogar in geringer Menge bewirkt
das Zustandekommen und den wesentlich schnelleren Ablauf von Vorgängen.
Sie bewirken den Stoffwechsel, ohne selbst in ihn einzugehen. ->
Hefe zum Beispiel verfügt über eine große Zahl von
Enzymen als Werkzeugen für die Demontage des Zuckers.
Ester
flüchtige chemische Stoffe, die durch Verbindungen von Säuren
mit Alkoholen entstehen. Esterbildung (Esterifizierung) Verbindung zwischen
einem oder mehreren Alkoholen und einer Säure unter Bildung von Wasser.
Den umgekehrten Vorgang der Aufspaltung eines Esters nennt man Verseifung.
Etikettenleim
hat im Sektkühler Bedeutung: Es gibt wasserfeste Etiketten, die nicht
abweichen. Etikettierung wird durch die VO(EWG) Nr. 2333/92 (Art.
3) definiert als sämtliche Begriffe Zeichen, Abbildungen oder
Marken oder andere Bezeichnungen, die das Erzeugnis kennzeichnen und auf
ein und demselben Behältnis einschließlich seines Verschlusses
sowie des am Behältnis befestigten Anhängers und der Umhüllung
des Flaschenhalses angebracht sind.
Die in der EG-BezeichnungsVO festgelegten Bezeichnungen sind auch in allen
Geschäftspapieren (Rechnungen, Lieferscheine), Ein und Ausgangsbüchern,
Begleitpapieren und sonstigen Dokumenten, sowie in der Werbung zu verwenden.
Die Deklaration muß auf dem Etikett stehen, nicht auf einem Anhänger
Etikettierung
wird durch die VO(EWG) Nr. 2333/92 (Art. 3) definiert als "sämtliche
Begriffe, Zeichen, Abbildungen oder Marken oder andere Bezeichungen, die
das Erzeugnis kennzeichnen und auf ein und demselben Behältnis einschließlich
seines Verschlusses sowie des am Behältnis befestigten Anhängers
und der Umhüllung des Flaschenhalses angebracht sind." Die in
der EG-Bezeichungs-VO festgelegten Bezeichungen sind auch in allen Geschäftspapieren
(Rechnungen, Lieferscheine), Ein- und Ausgangsbüchern, Begleitpapieren
und sonstigen Dokumenten, sowie in der Werbung zu verwenden. Die Deklaration
muß auf dem Etikett stehen, nicht auf einem Anhänger.
EWG
die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, in den Europäischen
Gemeinschaften (EG) aufgegangen, aber in den Verordnungen als (EWG) Nr.
... bis 1994 fortgeführt; seit 1995 VO(EG) ... siehe Qualitätsschaumwein;
siehe Schaumwein; siehe Weingesetz; siehe EG-Bezeichnungs-VO;
-> EG-Verordnungen.
Expeditionsfüllung
-> Füllung.
extra
brut, extra herb
-> Zuckergehalt
eines Sektes von 0 bis 6 g/l.
Extrakt
alle Stoffe des Schaumweins, die beim Erhitzen auf 100°C nicht verdampfen,
also nicht flüchtig sind. Zieht man von diesem Gesamtextrakt den
Hauptbestandteil Zucker ab, erhält man den zuckerfreien Extrakt.
Zieht man Zucker und Säuren vom Gesamtextrakt ab, bleibt der zucker-
und säurefreie Extrakt. Der Extraktgehalt macht den Schaumwein voll
und rund; er bestimmt den ->
Körper: Schaumweine mit hohem Extrakt haben einen vollen Körper,
solche mit wenig Extrakt sind körperarm.
extra trocken ->
Zuckergehalt eines Sektes zwischen 12 und 20 g/l.
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