EAN
Europäische Artikelnummer.

edel
Kennzeichnung eines sehr guten, harmonischen und körperreichen Sektes.

Edelfirne
-> Firne

EG-Bezeichnungs-VO(EGBez.VO)
die Verordnung (EWG) Nr.2333/92 des Rates vom 13. Juli 1992 zur Festlegung der Grundregeln für die -> Bezeichnung und -> Aufmachung von -> Schaumwein und -> Schaumwein mit zugesetzter
Kohlensäure. Ihre Bestimmungen gelten seit dem 01.09.1992. Die Durchführungsvorschriften
(mit Übergangsbestimmungen für das Aufbrauchen von Vorräten usw.) wurden als
VO(EG) Nr. 554/95 erlassen.

EG-Verordnungen
sind für alle Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar geltendes Recht.
Für Schaumwein, Sekt und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure gelten

1. soweit es sich um Erzeugnisse mit Ursprung in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft handelt, die Begriffsbestimmungen der Nummern 15 und 16 des Anhangs I der Verordnung (EWG)
Nr. 822/87 vom 16.03.1987.

2. soweit es sich um Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern handelt, die Begriffsbestimmungen des Artikels IV der Verordnung (EWG) Nr. 2391/89. Als spezielle Vorschriften gelten die VO(EWG) Nr. 2332/92 betreffend die Herstellung und die VO (EWG) Nr. 2333/92, die EG BezeichnungsVO mit den Durchführungsbestimmungen VO(EG) 554/95 mit den Änderungsverordnungen 1428/96; 1429/96 vom 26.06.1996 und 1915/96 vom 03.10.1996.

Eigenmarke
richtiger Handelsmarke; -> Herstellerangabe.

einfach
Kennzeichnung eines Schaumweins, von dem man nur sagen kann, daß er frei von Fehlern ist.

Einfuhr von Schaumwein
-> Schaumweinimport; -> Drittländer

Einfuhrfähigkeit
-> Schaumwein; Ausländischer.

Einführer
in der deutschen Fassung der VO(EWG) Nr. 2333/92 für den Importeur verwendet; demgemäß auch „Einführer“ oder „eingeführt durch“ dem Namen voranzustellen. Der Importeur braucht nicht im gleichen Sichtbereich wie die übrigen vorgeschriebenen -> Angaben zu stehen.

Einheiten
geographische -> Angaben, geographische.

Einstich
Einzug, -> Flascheneinzug.

Einwegflasche
ist bei Schaumwein allgemein üblich; die Wiederverwendung („Mehrwegflasche“) ist wegen des Kohlensäuredrucks bei den Leichtflaschen, die sonst große Vorteile bieten, nicht möglich.

eisgekühlt
nicht unbedingt ein Gewinn für Sekt. Zu starke Kühlung kann Bukett und Geschmack töten.
Niemals Eis in das Glas geben !

Eispfropfen
Fachausdruck für die Rohsektmenge, die bei Schaumwein nach dem Rüttelverfahren mit der auf den Korken gerüttelten Hefe eingefroren wird; siehe enthefen; siehe Walfard-Verfahren.

elegant
Kennzeichnung eines Sektes von feiner Art und Harmonie der den Geschmack bestimmenden Stoffe.

Elektrodialyse
ist bei Schaumwein nicht erlaubt.

enthefen
das Entfernen der Hefe aus dem Schaumwein oder Sekt, häufig noch mit dem aus dem Französischen entlehnten degorgieren bezeichnet, so wie der Enthefer in Frankreich dégorgeur heißt. Die Enthefung geschieht im allgemeinen nach zwei Verfahren:

1. Rüttelenthefung siehe rütteln. Die Hefe, die sich an der Flaschenwand abgesetzt hat, wird auf den Korken der kopfstehenden Flasche „gerüttelt“. Das Hefedepot über dem Flaschenhals wird bei -16° bis -18° C eingefroren, und nach dem Öffnen schießt die Kohlensäure den so gebildeten Eispfropfen, der die Hefe umschließt, hinaus („kalt degorgieren“);
siehe Walfard-Verfahren, oder es wird ohne Vereisung „warm degorgiert“.

2. Filterenthefung
siehe Filtrationsenthefung, wobei die Hefe unter Verwendung von Filtern vom Schaumwein abgeschieden wird, so daß der Schaumwein klar auf die Flaschen gelangt.

Entsäuerung
Herabsetzen des Säuregehalts durch Zugabe von gesetzlich zugelassenen Stoffen
(Art.4 der VO(EWG) Nr. 2332/92).

entwickelt
ausgebaut, Kennzeichnung eines trinkfertigen Schaumweins.

Entwicklung
bei der Lagerung -> Lagerbukett.

Enzyme
organische Katalysatoren. Ihre Anwesenheit sogar in geringer Menge bewirkt das Zustandekommen und den wesentlich schnelleren Ablauf von Vorgängen. Sie bewirken den Stoffwechsel, ohne selbst in ihn einzugehen. -> Hefe zum Beispiel verfügt über eine große Zahl von Enzymen als Werkzeugen für die Demontage des Zuckers.

Ester
flüchtige chemische Stoffe, die durch Verbindungen von Säuren mit Alkoholen entstehen. Esterbildung (Esterifizierung) Verbindung zwischen einem oder mehreren Alkoholen und einer Säure unter Bildung von Wasser.
Den umgekehrten Vorgang der Aufspaltung eines Esters nennt man Verseifung.

Etikettenleim
hat im Sektkühler Bedeutung: Es gibt wasserfeste Etiketten, die nicht abweichen. Etikettierung wird durch die VO(EWG) Nr. 2333/92 (Art. 3) definiert als „sämtliche Begriffe Zeichen, Abbildungen oder Marken oder andere Bezeichnungen, die das Erzeugnis kennzeichnen und auf ein und demselben Behältnis einschließlich seines Verschlusses sowie des am Behältnis befestigten Anhängers und der Umhüllung des Flaschenhalses angebracht sind.“
Die in der EG-BezeichnungsVO festgelegten Bezeichnungen sind auch in allen Geschäftspapieren (Rechnungen, Lieferscheine), Ein und Ausgangsbüchern, Begleitpapieren und sonstigen Dokumenten, sowie in der Werbung zu verwenden.
Die Deklaration muß auf dem Etikett stehen, nicht auf einem Anhänger

Etikettierung
wird durch die VO(EWG) Nr. 2333/92 (Art. 3) definiert als "sämtliche Begriffe, Zeichen, Abbildungen oder Marken oder andere Bezeichungen, die das Erzeugnis kennzeichnen und auf ein und demselben Behältnis einschließlich seines Verschlusses sowie des am Behältnis befestigten Anhängers und der Umhüllung des Flaschenhalses angebracht sind." Die in der EG-Bezeichungs-VO festgelegten Bezeichungen sind auch in allen Geschäftspapieren (Rechnungen, Lieferscheine), Ein- und Ausgangsbüchern, Begleitpapieren und sonstigen Dokumenten, sowie in der Werbung zu verwenden. Die Deklaration muß auf dem Etikett stehen, nicht auf einem Anhänger.

EWG
die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, in den Europäischen Gemeinschaften (EG) aufgegangen, aber in den Verordnungen als (EWG) Nr. ... bis 1994 fortgeführt; seit 1995 VO(EG) ... siehe Qualitätsschaumwein; siehe Schaumwein; siehe Weingesetz; siehe EG-Bezeichnungs-VO;
-> EG-Verordnungen.

Expeditionsfüllung
-> Füllung.

extra brut, extra herb
-> Zuckergehalt eines Sektes von 0 bis 6 g/l.

Extrakt
alle Stoffe des Schaumweins, die beim Erhitzen auf 100°C nicht verdampfen, also nicht flüchtig sind. Zieht man von diesem Gesamtextrakt den Hauptbestandteil Zucker ab, erhält man den zuckerfreien Extrakt. Zieht man Zucker und Säuren vom Gesamtextrakt ab, bleibt der zucker- und säurefreie Extrakt. Der Extraktgehalt macht den Schaumwein voll und rund; er bestimmt den -> Körper: Schaumweine mit hohem Extrakt haben einen vollen Körper, solche mit wenig Extrakt sind körperarm.

extra trocken -> Zuckergehalt eines Sektes zwischen 12 und 20 g/l.