Besteuerung
des Schaumweines mit 0,50 Mark pro Flasche.Trotz aller Bemühungen des
Verbandes wird die Sektsteuer, im Volksmund »Flottensteuer«
genannt, vom Staat beschlossen. Das Deutsche Reich braucht dringend Mittel,
um seine Rüstungsausgaben zu decken und die Befürworter einer
Besteuerung des frivolen Luxuswesens Sekt haben leichtes Spiel. Die Schaumweinsteuer
begleitet die Sektkellereien bis heute. Im Laufe der Jahre wird sie als
Banderolensteuer, als Staffelsteuer und dann wieder als Banderolensteuer
erhoben.
Besonders ruinös wirkt sich die von 1909 bis 1918 erhobene Staffelsteuer
aus, da sie die Herstellung der billigsten Marken provoziert, während
sie dem Champagner das Geld der gehobenen Klassen überlässt. Nicht
anders zeigt sich die Wirkung der von 1922 bis 1926 erhobenen Wertsteuer,
die bis zu 55% des Preises ausmacht.
1908
Aus dem »Syndikat der
Schaumweinfabrikanten« wird der »Verband
Deutscher Sektkellereien«, mit Sitz in Wiesbaden. Vorsitzender
des Verbandes ist Hermann Joseph Hummel, der den Verband bis 1921 führt.
1923
Unter Führung von Hermann
Joseph Hummel gründet der Verband Deutscher Sektkellereien 1923
eine Bürogemeinschaft mit dem Verband Deutscher Weinbrennereien, die bis
1991 Bestand hat.
1923
Durch den Versailler Vertrag wird 1919 die
Bezeichnung »Champagner«, die bis dahin beim deutschen Publikum
für Sekt üblich war, für Frankreich geschützt. Trotzdem dauert es bis zum
Jahre 1925, bis neue Durchführungsbestimmungen zum Weingesetz von 1909 erlassen
werden und der Begriff Sekt seine gesetzliche Anerkennung findet.
1929 Christian Adalbert Kupferberg übernimmt
(formell seit 1932) den Vorsitz. Nach der Änderung des Schaumweinsteuergesetzes
folgt 1927 und 1928 zunächst Hochkonjunktur, die Preise brechen dann aber
wegen der Weltwirtschaftskrise ein und bringen die Sektkellereien im Jahre
1932 an den Rand des Ruins.
Die Regierung erhält unzählige Denkschriften und Anträge mit dem Ziel der
Aufhebung des Schaumweinsteuergesetzes.