Zur Wahrung gemeinsamer Interessen erfolgt am 2. März 1892 die Gründung des »Syndikats der Schaumweinfabrikanten«. Die Gründe für den Zusammenschluss der deutschen Sektkellereien liegen nicht so sehr in der unmittelbaren Konkurrenz zum Qualitätsprodukt Champagner, sondern viel mehr in der Bedrohung durch den sogenannten »unechten« Schaumwein, den Grenzschaumwein. Dieser liegt nicht nur preislich in der Nähe des deutschen Produktes. Hinzukommt, dass durch Lücken in der deutschen Gesetzgebung dem unlauteren Wettbewerb, dem Markenmissbrauch und der Verfälschung Tor und Tür geöffnet wird, die dem Konkurrenzprodukt zusätzliche Vorteile verschaffen. Die Bedrohung wird verstärkt durch die ererbte Sympathie des deutschen Konsumentenpublikums für alles, was sich durch ausländisches Etikett, fremde Sprache oder weite Herkunft empfiehlt. Somit ist auch einer der ersten Schritte des neuen Verbandes die Erstellung von Denkschriften zum Warenzeichengesetz an die Regierung.

Daneben stellt der Imprägnierschaumwein eine Bedrohung für den deutschen Sekt dar, da der unedle Konkurrent es den Wettbewerbern in der Champagne ermöglicht, deutschen Schaumwein generell als Kohlensäurekunstprodukt hinzustellen; ein Henkerbeil für eine Branche, die so sehr auf den Export angewiesen ist.

Der Zusammenschluss hat zwei klare Prioritäten: die gesetzlich verankerte Pflicht zur Angabe des Herstellungsortes bei Grenzschaumweinen und die Angabe der Herstellungsart bei Imprägnierschaumweinen zu erwirken.

Dem Syndikat gehörten zunächst 15 Sektkellereien an.
Der Vorstand bestand im Jahre 1898 aus:


H.J. Hummel (Burgeff & Co. in Hochheim a. Main),
D. Herold (Siligmüller, Würzburg),
Kommerzienrath Kupferberg (Kupferberg & Co., Mainz),
Kommerzienrath Bernh. Müller (Matheus Müller in Eltville),
B. Otto (Kloss & Foerster, Freyburg a. U.),
C. H. Schultz (C. H. Schultz, Rüdesheim a. Rhein) und
Kommerzienrath A. Weiß (G. C. Keßler & Co. in Eßlingen).