Zur
Wahrung gemeinsamer Interessen erfolgt am 2. März
1892 die Gründung des »Syndikats der Schaumweinfabrikanten«.
Die Gründe für den Zusammenschluss der deutschen Sektkellereien liegen nicht
so sehr in der unmittelbaren Konkurrenz zum Qualitätsprodukt Champagner,
sondern viel mehr in der Bedrohung durch den sogenannten »unechten«
Schaumwein, den Grenzschaumwein. Dieser liegt nicht nur preislich in der
Nähe des deutschen Produktes. Hinzukommt, dass durch Lücken in der deutschen
Gesetzgebung dem unlauteren Wettbewerb, dem Markenmissbrauch und der Verfälschung
Tor und Tür geöffnet wird, die dem Konkurrenzprodukt zusätzliche Vorteile
verschaffen. Die Bedrohung wird verstärkt durch die ererbte Sympathie des
deutschen Konsumentenpublikums für alles, was sich durch ausländisches Etikett,
fremde Sprache oder weite Herkunft empfiehlt. Somit ist auch einer der ersten
Schritte des neuen Verbandes die Erstellung von Denkschriften zum Warenzeichengesetz
an die Regierung.
Daneben stellt der Imprägnierschaumwein eine Bedrohung für den deutschen
Sekt dar, da der unedle Konkurrent es den Wettbewerbern in der Champagne
ermöglicht, deutschen Schaumwein generell als Kohlensäurekunstprodukt hinzustellen;
ein Henkerbeil für eine Branche, die so sehr auf den Export angewiesen ist.
Der Zusammenschluss hat zwei klare Prioritäten: die gesetzlich verankerte
Pflicht zur Angabe des Herstellungsortes bei Grenzschaumweinen und die Angabe
der Herstellungsart bei Imprägnierschaumweinen zu erwirken.
Dem
Syndikat gehörten zunächst 15 Sektkellereien an.
Der Vorstand bestand im Jahre 1898 aus:
H.J. Hummel (Burgeff & Co. in Hochheim a. Main),
D. Herold (Siligmüller, Würzburg),
Kommerzienrath Kupferberg (Kupferberg & Co., Mainz),
Kommerzienrath Bernh. Müller (Matheus Müller in Eltville),
B. Otto (Kloss & Foerster, Freyburg a. U.),
C. H. Schultz (C. H. Schultz, Rüdesheim a. Rhein) und
Kommerzienrath A. Weiß (G. C. Keßler & Co. in Eßlingen).